Joder Rudolf · Nationalrat · 2000-12-05
Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-12-05
Wortprotokoll
Dieser Antrag beinhaltet zwei Elemente. Das erste Element ist die Erhöhung der Bandbreite auf 20 Prozent, die wesentlichsten Argumente hat soeben Herr Bosshard dargelegt. Grundsätzlich kann man festhalten: Je gröber der Raster der Statistik, umso grösser muss die Bandbreite sein. Standortgüte, Unterhaltszustand usw. sind künstlich zu werten und enthalten deshalb gewisse Unsicherheiten. Da es hier um die sehr wichtige Definition des missbräuchlichen Mietzinses geht, also um die Abgrenzung mit entscheidenden und schwerwiegenden Rechtsfolgen, sollte nach meiner Meinung die Bandbreite vergrössert werden.
Beim zweiten Element beantrage ich Ihnen, für die Beurteilung der Missbräuchlichkeit alternativ und zusätzlich die kostendeckende Bruttorendite als Kriterium zu verankern. Gleich wie im geltenden Recht sollte dem Vermieter ermöglicht werden, dass er sich auf die individuelle und konkrete Kostenstruktur und Kostensituation berufen kann. Es ist nicht richtig, wenn man sich bei der Überprüfung der Missbräuchlichkeit einzig auf die statistisch erhobene Vergleichsmiete abstützt. Dies kann zur Folge haben, dass ein Vermieter gezwungen wird, sein Objekt unter dem kostendeckenden Niveau zu vermieten. Das ist nach meiner Meinung klar stossend.
Ähnliche Überlegungen machte sich anfänglich - wie bereits erwähnt - übrigens auch der Bundesrat, wenn er im ersten Entwurf zum Gegenvorschlag als Kriterium für die Beurteilung der Missbräuchlichkeit den Begriff des "unangemessenen Bruttoertrages" gesetzlich verankern wollte.
Ich bitte Sie höflich, dem Antrag der Minderheit IV zuzustimmen.