Thanei Anita · Nationalrat · 2000-12-05
Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-12-05
Wortprotokoll
Es geht hier um einen Eventualantrag zu Artikel 269 Absatz 2. Der Hauptantrag ist ja der Antrag der Minderheit II (Thanei). In Absatz 2 gemäss Minderheit II sind sowohl für Wohnräume wie auch für Geschäftsräume statistische Mieten als Grenze zur Missbräuchlichkeit vorgesehen. Ich stelle einen Eventualantrag, falls der Antrag der Minderheit II in diesem Rat wider Erwarten keine Mehrheit finden wird.
Es geht um folgende Frage: Im Entwurf des Bundesrates wird der Nachweis der Orts- und Quartierüblichkeit der Mietzinse für Wohnräume anhand der SNL-Methode und für Geschäftsräume anhand von drei Vergleichsobjekten erbracht. Ich habe bereits vorher darauf hingewiesen, dass wir diesen Rückschritt bezüglich Schutz für Geschäftsmieten nicht akzeptieren können. Für grössere Verwaltungen und professionelle Vermieter wird es ein Leichtes sein, drei Vergleichsobjekte zu finden, die ihrerseits missbräuchlich sein können. Denn dort gibt es keine Überprüfung. So kann der Anfangsmietzins willkürlich angesetzt und gemäss Vorlage von Bundesrat und Kommission für Rechtsfragen auch alle vier Jahre an diese Orts- und Quartierüblichkeit angepasst werden. Ich bitte Sie deshalb, dass auch für Geschäftsmieten solche Statistiken vorgesehen werden, anhand derer die Missbräuchlichkeit überprüft werden kann. Die Verwaltung hat uns bereits mitgeteilt, dass das grundsätzlich möglich ist. Es ist eine Frage des politischen Willens. Diesbezüglich rufe ich Ihnen noch einmal die kleinen Handwerksbetriebe in Erinnerung, für die die Höhe des Mietzinses eine existenzielle Frage ist.
Ich nehme nun die Gelegenheit wahr, Herrn Hegetschweiler etwas zu sagen, da mir noch zwei Minuten bleiben und ich vorher nicht mehr sprechen durfte. Herr Hegetschweiler, Sie haben offensichtlich generell ein Problem mit dieser statistischen Methode, wonach neu 2,5 Prozent der Wohnmietzinse missbräuchlich sein sollen. Ich glaube, Sie machen hier einen Überlegungsfehler, weil gegenwärtig nachgewiesenermassen mehr als 2,5 Prozent der Mietzinse [PAGE 1396] missbräuchlich sind, wenn dies nach der heutigen Methode berechnet würde. Wenn wir jetzt ein neues System wählen und die Statistiken oder bzw. die Bandbreiten derart ausweiten, dass nur noch 2,5 Prozent der Mietzinse missbräuchlich sind, ist das eine wesentliche Verschlechterung des Mieterschutzes und sicher nicht das, was Sie befürchten.