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Vischer Daniel · Nationalrat · 2008-06-12

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2008-06-12

Wortprotokoll

Ich spreche bereits jetzt zum Novenrecht, und das auch deshalb, weil ich einen Minderheitsantrag zu Artikel 306 eingereicht habe. Dort geht es ja um das Novenrecht bei der Berufung.

An sich hat Herr Reimann mit einigen der Argumente Recht, die er vorgebracht hat. Es geht aber jetzt darum, welches Konzept wir wählen. Richtig ist: Ein zu strenges Novenrecht ist laienfeindlich. Wir haben heute Prozessordnungen, wie zum Beispiel im Kanton Basel-Stadt, die eine strenge Eventualmaxime kennen, die es einer anwaltlosen Partei praktisch verunmöglichen, dort zu prozessieren. Auch auswärtige Anwälte haben dort fast keine Chance.

Der Bundesrat hat nun eine mittlere Linie gewählt. Wir kennen ja jetzt, verfahrenstechnisch, ein schriftliches Vorverfahren und dann ein mündliches Parteiverfahren. Nach der bundesrätlichen Konzeption ist es möglich, noch im ersten Parteivortrag Noven einzubringen. Der Ständerat wollte eine andere Lösung. Er schränkte das ein. In diesem Sinne ist schon einmal zu konstatieren, dass die Kommission des Nationalrates jetzt wieder auf den Entwurf des Bundesrates zurückgeht, was ich als sinnvoll erachte.

Nun, warum bin ich nicht für den Antrag der Minderheit Reimann Lukas? Ich plädiere dafür, dass wir eine gewisse Zäsur im erstinstanzlichen Verfahren machen, im zweitinstanzlichen Verfahren dann aber wieder Noven zulassen, wie das heute zum Beispiel in Scheidungsverfahren bundesgesetzlich vorgeschrieben ist. Ich denke, es macht Sinn, die Prozesse in der ersten Instanz nicht allzu sehr zu verlängern. Die Lösung Reimann würde dazu führen, dass der Prozess in der ersten Instanz zu lange dauern würde. Und es wäre tatsächlich fragwürdig, wenn in der gleichen Instanz nach einem Beweisverfahren im abschliessenden Beweiswürdigungsvortrag plötzlich nochmals Noven vorgebracht werden könnten - was ja dazu führen würde, dass eventuell gerade anschliessend noch einmal ein Beweisverfahren durchgeführt werden müsste. Das wäre ja dann auch der Sinn der Noven.

Das würde eigentlich zu einem Perpetuum mobile in der ersten Instanz führen. Das kann nicht der Sinn sein. Deswegen erachte ich den Antrag der Kommissionsmehrheit als gemässigte Fassung, die zu einem zeitlich einigermassen sinnvollen Abschluss des Verfahrens in der ersten Instanz beiträgt. Hingegen meine ich - ich werde das dann begründen -, dass in der zweiten Instanz noch einmal die Möglichkeit, Noven vorzubringen, bestehen muss. In diesem Sinne ersuche ich Sie, die Minderheit Reimann Lukas abzulehnen.

Ich ersuche ihn selbst und seine Fraktion, sich im Gegenteil meine Konzeption zu überlegen, die nämlich im Endeffekt laienfreundlicher ist, weil sie ein erstinstanzlich abgeschlossenes Verfahren innert Frist kennt, in der zweiten Instanz aber auch Laien tatsächlich ermöglicht, ohne Anwälte zu prozessieren. Sie wollen eine ausgedehnte erste Instanz, aber eine strenge Vorschrift in der zweiten. Das scheint mir nicht sinnvoll zu sein. In diesem Sinne ist Ihr Antrag zu wenig zu Ende gedacht. Schwenken Sie auf die mittlere Linie ein; Ihre Argumentation würde dann nämlich besser passen.