Schwander Pirmin · Nationalrat · 2008-06-12
Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-06-12
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen namens der SVP-Fraktion, die Minderheit II (Miesch) zu unterstützen.
Warum? Die Vereinheitlichung der Zivilprozessordnung wurde unter anderem damit begründet, dass die unterschiedlichen kantonalen Prozessordnungen die Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche erschweren und in die Länge ziehen. Nun will die Mehrheit die Möglichkeit schaffen, eine behördliche Stelle durch eine private - nicht privatrechtliche - zu ersetzen bzw. zu konkurrenzieren. Denn die Organisation und Durchführung der Mediation ist Sache der Parteien. Die Mediation ist von der Schlichtungsbehörde und vom Gericht unabhängig und vertraulich durchzuführen.
Ich frage mich, was diese zusätzliche Regelung soll. Wie lange soll eine Mediation dauern? Ist eine Mediation innerhalb der heutigen Praxis nicht möglich? Kann nicht schon heute jederzeit z. B. ein Sistierungsantrag auch vor dem Friedensrichter gestellt werden und dann eben unter Privaten eine Einigung gesucht werden?
Ich kann Ihnen sagen, dass mir in den letzten zwanzig Jahren im Zivilprozess, egal auf welcher Stufe, noch nie ein Antrag auf Sistierung eines Verfahrens verweigert worden ist. Während der Dauer der Sistierung konnte ich jeweils eine Einigung suchen. Der Vorteil der bisherigen Lösung ist, dass die behördliche Stelle immer und jederzeit, und das ist das Ziel der Vereinheitlichung der Zivilprozessordnung, für eine beförderliche Behandlung zuständig und verantwortlich ist.
Beim vorliegenden Mediationsverfahren sind weder Fristen noch mögliche Fristverlängerungen grundsätzlich geregelt. Heute muss oder sollte das Schlichtungsverfahren spätestes nach einem Jahr abgeschlossen sein. Was passiert, wenn die Mediation nach einem Jahr nicht abgeschlossen ist? Kann ich dann einen Fristverlängerungs- oder einen Sistierungsantrag stellen? Ich habe festgestellt, dass unsere Friedensrichter und Vermittler sehr erfolgreich sind - nicht nur bei kleineren Beträgen, auch bei grösseren Beträgen. Warum müssen wir in Zukunft dieses erfolgreiche Rechtsinstitut mit der Mediation konkurrenzieren? Der Berichterstatter, Herr Vischer, hat vorhin gesagt, Aufgabe der Friedensrichter sei es, Vergleiche anzustreben. Die Mediation hat auch die Aufgabe, Vergleiche anzustreben, aber bei den heutigen Verfahren steht das Ganze unter behördlicher Aufsicht, damit es nicht in die Länge gezogen werden kann.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, die Mediation aus der Zivilprozessordnung zu streichen.