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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2008-06-12

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-06-12

Wortprotokoll

Ich möchte Sie bitten, den Minderheitsantrag Stamm abzulehnen.

Zuerst zur abschliessenden, endgültigen Spruchkompetenz der Schlichtungsbehörde: Hier stellen sich verfassungsrechtliche Bedenken. Artikel 191 Absatz 2 der Bundesverfassung besagt, dass Entscheide, ungeachtet des Streitwertes, ans Bundesgericht weiterziehbar sein müssen, wenn sie grundsätzliche oder verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen. Wir müssten daher in der ZPO eine besondere Verfassungsbeschwerde bzw. ein Rechtsmittel für grundsätzliche Fälle konstruieren, damit man überhaupt an eine Vorinstanz des Bundesgerichtes gelangen kann. Das aber wäre nun doch viel zu kompliziert, und der erwünschte Effekt - weniger Beschwerden - wäre keineswegs gesichert. Denn beschränkte Beschwerdegründe bedeuten noch lange nicht, dass die Leute wirklich weniger Beschwerde führen. Denken Sie nur an die alte Praxis unter der staatsrechtlichen Beschwerde.

Dann verlangt die Minderheit, die Spruchkompetenz der Schlichtungsbehörde auf 5000 Franken zu erhöhen. Auch das ist unseres Erachtens abzulehnen.

1. Die 2000 Franken, die Bundesrat, Ständerat und die Mehrheit der Kommission vorschlagen, sind im Vergleich zum geltenden Prozessrecht eine ganz massive Erhöhung. Heute haben die Friedensrichter meist nur eine Spruchkompetenz von wenigen hundert Franken, in der Regel sind es zweihundert bis fünfhundert Franken.

2. Das Laienelement der Friedensrichter und Schlichtungsstellen würde so langsam etwas infrage gestellt. Man muss sich dann schon fragen, ob Laien eine solch hohe Spruchkompetenz haben dürfen. Für die meisten Leute sind 5000 Franken keine Bagatelle mehr.

3. Das Verfahren nach Artikel 209 soll ein möglichst unformeller, rein mündlicher Prozess sein; kleine Fälle sollen ohne viel Aufhebens erledigt werden. Je höher nun der Streitwert ist, desto mehr müsste dieses sogenannte Abspruchverfahren natürlich den formalen Anforderungen eines wirklichen Prozesses genügen. Es würde entsprechend aufwendiger, und es wäre auch mit mehr Beschwerden zu rechnen.

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