Jutzet Erwin · Nationalrat · 2000-12-05
Jutzet Erwin · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-12-05
Wortprotokoll
Wenn man ein Gesetz ändert, so muss man wissen, wie die heutige Situation aussieht. Heute ist Artikel 269 OR im 2. Abschnitt des Mietrechtes unter dem Titel "Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen" eingebettet. Artikel 269 steht unter dem Randtitel "A. Missbräuchliche Mietzinse". Dann definiert Artikel 269 die Regel und sagt, dass Mietzinse missbräuchlich sind, wenn damit ein übersetzter Ertrag erzielt wird oder wenn offensichtlich übersetzte Kaufpreise bezahlt worden sind. Das ist die heutige Lage.
Der Gegenvorschlag definiert den Missbrauch anders. Man kommt weg vom übersetzten Ertrag, weg vom übersetzten Kaufpreis, hin zur Vergleichsmiete. Ich habe es eingangs gesagt: Ich persönlich bin gegen die Vergleichsmiete. Sie wird zu einer Marktmiete führen.
Wenn schon die Vergleichsmiete gelten soll, dann aber nur für Anfangsmietzinse, wie das die Initiative des Mieterverbandes und der Antrag der Minderheit II (Thanei) vorsehen; eine klare Vergleichsmiete ohne mögliche Überschreitung von 15 Prozent.
Machen wir uns doch keine Illusionen: Eine Bandbreite von 15 Prozent würden von den Eigentümern natürlich ausgenützt. Nach ein paar Jahren wäre dann die Vergleichsmiete allgemein 15 Prozent höher. Dann könnte das Karussell von neuem zu drehen beginnen; es würden wieder 15 Prozent mehr möglich sein. 15 Prozent ist viel für eine Familie beispielsweise mit einem Einkommen von 4000 Franken und einem Wohnungszins von 1200 Franken; das macht 180 Franken, fast 5 Prozent des Einkommens. Das ist sehr viel Geld und führt gerade für junge Familien zur bekannten neuen Armut.
Der Antrag der Minderheit IIIa (Bosshard) - unterstützt von Herrn Hegetschweiler -, der 20 Prozent vorsieht, ist noch extremer. Ich weiss nicht, meine Herren, ob Sie sich bewusst sind, was Sie hier mit einem um 20 Prozent höheren Wert als die Vergleichsmiete für junge Familien anzurichten im Begriff sind, d. h. 200 bis 300 Franken höhere Ausgaben im Budget einer jungen Familie. Das ist sehr viel Geld!
Der Antrag der Minderheit IV (Joder) und der Antrag Steiner schiessen nun wirklich den Bock ab. Sie wollen den Fünfer und das Weggli, und dazu gerade noch die Bäckerstochter, oder wie Frau Ménétrey gesagt hat: le beurre et l'argent du beurre et la fille du laitier. Sie wollen die Vorteile der Vergleichs- und Marktmiete und - falls diese Methode mit der Vergleichsmiete nicht zum gewünschten Ziel oder Mietzins führt - doch wieder zurückkönnen zur bewährten Kostenmiete, zur kostendeckenden Bruttorendite. De deux choses l'une: entweder Vergleichsmiete oder Kostenmiete! Wir können morgen auch nicht zwei Bundesräte wählen, wir müssen uns entscheiden.
Ich bitte Sie, entscheiden Sie sich für den Antrag der Minderheit II (Thanei).