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Miesch Christian · Nationalrat · 2008-06-12

Miesch Christian · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-06-12

Wortprotokoll

Ich bin - fast würde ich sagen: Gott sei Dank - nicht Jurist, aber ich darf von mir behaupten, dass ich Träger von gesundem Menschenverstand bin. Ich durfte in der Kommission in dieser Frage mittun und habe mich näher damit befasst. Mir ist eines aufgefallen: In der Kommission haben sich vor allem Juristen gemeldet, die Mediation betreiben. Ich bin auch schon in der Wandelhalle angegangen worden; es gibt anscheinend bereits einen Verband. Zudem bekomme ich in meiner Firma jetzt vermehrt Werbebroschüren für Mediation.

Das hat mich hellhörig gemacht und mich veranlasst, Ihnen die Streichung der Artikel 210 bis 215 zu beantragen. Ich kann keinem dieser Artikel ein sinnvolles Kosten-Nutzen-Verhältnis entnehmen, und niemand konnte sagen, was der Nutzen einer Regelung der Mediation wäre. Mir scheint vielmehr, die Mediation werde nach dem Motto eingeführt: "Nützt es nichts, so schadet es nichts." Das ist doch keine Basis für die Einführung einer neuen Regelung. Wie in der Strafprozessordnung sollten wir deshalb auch in der Zivilprozessordnung auf die Mediation verzichten.

Ich möchte Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf noch eine Frage stellen, und zwar zu dem Beispiel der unentgeltlichen Prozessführung. Angenommen, die Parteien könnten sich einen Gerichtsprozess nicht leisten und erfüllten die Voraussetzungen für die unentgeltliche Prozessführung, wird dann eine Mediation angeordnet? Wenn sich der Mediator einarbeitet - das kommt noch dazu, dass er sich einarbeitet -, leistet er ja eigentlich die gleiche Arbeit, wie sie der Richter leisten muss, und er hat einen ebenso grossen Zeitaufwand. Da der Mediator aber keine Entscheidungsbefugnisse hat, kann er am Schluss nur einen Vorschlag machen.

Wird sein Vorschlag nicht angenommen, geht der Fall ans Gericht. Ich möchte deshalb wissen, dies nur als Beispiel, ob bei Fällen mit unentgeltlicher Prozessführung dann das ganze Mediationsverfahren vom Steuerzahler beglichen werden muss. Ginge der Fall nach einer gescheiterten Mediation ans Gericht, müssten die Steuerzahler dann nämlich beide Verfahren zahlen. Das wäre unerträglich.

Die Möglichkeit, anstelle des Schlichtungsverfahrens die Mediation zu wählen, könnte zudem dazu führen, dass die Parteien vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens an zwei Vermittlungsverfahren teilnehmen, was zu sinnlosen Kosten und zu Verzögerungen führen würde.

Ich bin in der Kommission namentlich von Herrn Sommaruga kritisiert worden. Er sagte, das sei ein dummer Antrag, er sei unmöglich und hätte im Plenum sowieso keine Chance. Immerhin beantragte jedoch auch die ständerätliche Kommission die Streichung der Mediation, und der Ständerat lehnte diesen Antrag nur mit Stichentscheid des Präsidenten ab. Ich hatte deshalb ein Interesse an einer offenen Besprechung. Eine solche hat dann zum Glück auch stattgefunden.

Wie gesagt, wird hier das Kosten-Nutzen-Verhältnis nicht stimmen. Ich bitte Sie deshalb um die Streichung der Artikel 210 bis 215. In der Strafprozessordnung haben wir nämlich auch keine Mediation vorgesehen.