Heim Bea · Nationalrat · 2008-06-12
Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-06-12
Wortprotokoll
Hier geht es ganz konkret um die Aufwertung der Motionen und Postulate im Verfahren des Nationalrates. Das drängt sich nach dem positiven Beschluss des Ratsplenums zur Zweijahresguillotine sicher noch zusätzlich auf.
Seit längerer Zeit wird immer wieder vergeblich versucht, durch geeignete Vorschriften den Stellenwert der Vorstösse im Ratsbetrieb zu erhöhen. Seit 1991 sieht das Geschäftsreglement des Nationalrates vor, dass an mindestens zwei halben Tagen der zweiten und der dritten Sessionswoche Vorstösse behandelt werden. Diese Vorschrift wird aber, wie Sie selber feststellen können, chronisch missachtet, und dies seit 1991. Wenn eine Vorschrift während 17 Jahren missachtet wird, ist dies wohl Anlass genug, die Vorschrift einmal zu überprüfen und bessere Lösungen zu finden.
Die Staatspolitische Kommission schlägt deshalb griffigere Regelungen vor. Die Definition der reservierten Beratungszeit durch zwei Halbtage, deren genauer Umfang einigen Ermessensspielraum offengelassen hat, soll ersetzt werden mit der Festlegung von acht Stunden.
Nicht zuletzt die Erfahrung mit der Fragestunde zeigt, dass ein genau bemessener Zeitraum in der Regel respektiert wird. Es soll aber möglich bleiben, dass die reservierte Beratungszeit ausnahmsweise verkürzt werden kann, z. B. wenn andere dringliche Geschäfte unbedingt abgeschlossen werden müssen. Die Lösung, die die Staatspolitische Kommission Ihnen vorschlägt, ist eine flexiblere Lösung als die bisherige. Falls nämlich die reservierte Beratungszeit einmal verkürzt werden muss, soll die fehlende Beratungszeit dem entsprechenden Zeitkonto der nächsten Session gutgeschrieben werden. Diese Vorschrift ermöglicht es dem Büro, und letztlich allen Ratsmitgliedern, die Verwendung der reservierten Beratungszeit zu kontrollieren und die nötigen Massnahmen zu ergreifen, damit über einen Zeitraum von mehreren Sessionen hinweg im Durchschnitt genügend Beratungszeit für Vorstösse eingeplant wird.
Ursprünglich, in ihrem Entwurf vom Februar, wollte die Staatspolitische Kommission in erster Linie die Montagnachmittage und Montagabende der zweiten und dritten Sessionswoche für diesen Zweck verwenden. Die SPK hat dann aber in der zweiten Beratung den Satz gestrichen, weil er offenbar zu Missverständnissen Anlass gegeben hat, wenn man die Worte "in erster Linie" übersehen hat. Es war nie die Absicht der Staatspolitischen Kommission, dass Vorstösse nur am Montagnachmittag behandelt würden. Viel besser ist es, wenn die Beratung von Vorstössen über die ganze Session verteilt wird. Dann ist die Stundenbuchhaltung natürlich ein notwendiges Instrument.
Führt die Stundenbuchhaltung tatsächlich zu mehr administrativem Aufwand, wie es uns jetzt das Büro weismachen will? Mitnichten. Wir haben diese Frage geprüft. Der Dienst für das Amtliche Bulletin erfasst nämlich jetzt schon automatisch die Beratungszeit für jedes Geschäft. Es ist deshalb schwer verständlich, dass das Büro eine chronisch missachtete Reglementsbestimmung beibehalten will, und dies erst noch, ohne dass es uns irgendeine vernünftige Alternative aufzeigen würde. Dann wäre es ja schon konsequenter, wenn man die Vorschrift überhaupt aufheben würde. Das hat das Büro aber nicht gemacht.
Die SPK findet, dass die Acht-Stunden-Vorschrift von grosser Bedeutung ist: für die Stärkung des Parlamentes, für die [PAGE 980] Stärkung unseres Instrumentes der Vorstösse, für den Stellenwert, den wir diesen geben. Wir könnten damit bei unserem zentralen Instrumentarium etwas anschieben und lenken. Die SPK hält an ihrem leicht modifizierten Antrag, in welchem sie die für dringlich erklärten Interpellationen von diesem Zeitbudget ausnimmt, fest. Wir sind der Meinung, es brauche eine präzise und griffige neue Regelung. Wir beantragen das mit einem Stimmenverhältnis von 12 zu 9 Stimmen und bitten Sie, unserem Antrag zuzustimmen.