Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2000-12-05
Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2000-12-05
Wortprotokoll
Mit meinem Antrag möchte ich dem Entwurf des Bundesrates folgen, diesen hier nochmals zur Diskussion stellen.
Es geht mir insbesondere darum, dass bei den massgeblichen Kriterien, die zur Erhebung der Vergleichsmiete herangezogen werden, eben nicht ein Teil des Wohnungsmarktes ausgeblendet wird. Es geht um genau jenen Teil des Marktes, der mit an und für sich günstigen und relativ tiefen Mietzinsen auch einen Teil der Wirklichkeit darstellt.
Die Mehrheit der Kommission hat in ihrem Antrag die Wohnungen, die die Genossenschaften und die Gemeinwesen vermieten, ausgenommen. Das ist falsch. Wenn Sie, dem Entwurf des Bundesrates folgend, wirklich zur Marktmiete übergehen, die marktwirtschaftlichen Elemente berücksichtigen wollen, dann müssen Sie den Markt auch konsequent abbilden. Der Markt besteht eben nicht nur aus privat vermieteten Wohnungen, Wohnungen, die aus Investitionsgeldern bezahlt und erstellt wurden. Er besteht vielmehr unter anderem - zum Glück, möchte ich sagen - auch aus Wohnungen gemeinnütziger Bauträger. Mit diesen Wohnungen der gemeinnützigen Bauträger ist ein Teil des Angebots auf diesem Markt auch für sozial schwächere Schichten erschwinglich.
Wenn Sie die Marktmiete wollen - und Sie gehen in diese Richtung -, gehört dazu, dass der ganze Markt abgebildet wird. Es ist ein absolut unverständlicher Verstoss gegen dieses Prinzip - wenn Sie schon dieses Modell wählen -, wenn Sie, der Mehrheit der Kommission folgend, die Genossenschaften und Wohnungen der übrigen gemeinnützigen Wohnbauträger ausnehmen wollen.[PAGE 1402]
Ich möchte Sie daher sehr bitten, in diesem Punkt, diesem Absatz 4 nicht der Kommissionsmehrheit zu folgen.
Im Übrigen habe ich nichts gegen die weiteren Bestimmungen, die die Mehrheit aufgestellt hat. Diese kann man ohne weiteres annehmen - ich möchte das ausdrücklich sagen.
Der Minderheitsantrag IIIb (Hegetschweiler), wie er vorher begründet wurde - das kann ich hier gleich noch anführen -, ist schon deswegen abzulehnen, weil er einen völlig unnötigen Misstrauensantrag gegenüber dem Bundesrat darstellt. Der Bundesrat hat die Übersicht, hat auch das politische Sensorium, um die entsprechenden Kriterien festlegen zu können. Wir müssen das sicher nicht nochmals bei uns beraten und behandeln.
Ich bitte Sie also, in diesem Fall den Minderheitsantrag IIIb (Hegetschweiler) abzulehnen und meinem Einzelantrag zu folgen, einem Einzelantrag, der wirklich dazu führen wird - wenn Sie schon Marktmiete oder eine Abbildung des Marktes wollen -, dass tatsächlich der richtige und ganze Markt abgebildet wird und nicht nur ein Teil davon.