Lang Josef · Nationalrat · 2008-06-13
Lang Josef · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2008-06-13
Wortprotokoll
Ich rede hier zu beiden Minderheitsanträgen, weil es jedes Mal um das Gleiche geht. Es geht um die Drohnen, und zwar geht es um die Frage, ob militärische Drohnen - zukünftig wird es auch polizeiliche geben - für polizeiliche Zwecke eingesetzt werden sollen. Das heisst, die Frage hat hier nicht primär mit den Drohnen an sich zu tun, das wäre eine Diskussion für sich. Die Frage hat mit der Trennung von "militärisch" und "polizeilich" zu tun. Diese Trennung haben die Liberalen erfunden, weil das Militär mit Feinden, die Polizei hingegen mit Bürgern zu tun hat. Wenn wir das vermischen - das war die Grundüberlegung der damaligen Liberalen, und sie haben heute immer noch Recht! -, behandelt die Polizei die Bürger wie Feinde. Das ist die Grundidee.
Ich stelle in meinen Anträgen keinen einzigen militärischen Einsatz der Drohnen infrage, zum Beispiel auch nicht den Einsatz der Drohnen im sogenannten Friedensförderungsdienst. Denn es geht mir nicht um die Diskussion, die wir beim Militärgesetz gehabt haben, sondern es geht hier um eine andere Diskussion. Deshalb soll mit dem ersten Antrag, jenem zu Artikel 181 Absatz 1 Buchstabe b, einfach der Assistenzdienst, das heisst der Einsatz im Innern, gestrichen werden. Mit dem zweiten Antrag wiederum sollen die polizeilich repressiven Einsätze gestrichen werden; stehengelassen werden die Grenzüberwachung - das ist ein Grenzbereich - sowie die Einsätze bei Naturkatastrophen und die Such- und Rettungseinsätze. Das ist zwar etwas Ziviles, aber wir haben uns nie dagegen gewehrt, dass sich die Armee bei Naturkatastrophen engagiert. Deshalb wehren wir uns nicht dagegen, dass hier militärische Drohnen zum Einsatz kommen.
Ich möchte noch einmal den Bundesverfassungsartikel zu all diesen militärischen Einsätzen im polizeilichen Bereich in Erinnerung rufen. Artikel 58 Absatz 2 lautet klipp und klar: "Sie" - die Armee - "unterstützt die zivilen Behörden bei der Abwehr schwerwiegender Bedrohungen der inneren Sicherheit und bei der Bewältigung anderer ausserordentlicher Lagen." Heute wird die Armee in Fällen eingesetzt, wo dieser Bundesverfassungsartikel nicht gegeben ist. Ich bitte einfach, ehrlich zu sein. Wer will, dass die Armee so eingesetzt wird, wie das heute schon der Fall ist, der soll doch endlich mal einen Vorstoss machen, um Artikel 58 der Bundesverfassung zu ändern. Dann können wir öffentlich diskutieren, und dann können die Bürgerinnen und Bürger darüber abstimmen.
Noch ein letztes Argument, ein ganz praktisches Argument: Bei den Drohnen gibt es eine Entwicklung in dem Sinne, dass sie immer handlicher und auch günstiger werden. Das heisst - an die gerichtet, die dafür sind, dass die Polizei Drohnen einsetzt -: Es werden in Bälde Drohnen zur Verfügung stehen, die mindestens für grosse Kantonspolizeien durchaus zu bezahlen sind. Da kann man ja eine Zusammenarbeit mit anderen Polizeien machen. Es gibt keinen polizeilichen Grund für die polizeiliche Verwendung von [PAGE 995] Drohnen. Noch einmal: Die militärische Verwendung wird durch diese Anträge nicht infrage gestellt.