Schwaller Urs · Ständerat · 2008-05-27
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-05-27
Wortprotokoll
Ich versuche es recht einfach zu machen: Die Mehrheit ist der Auffassung, dass die Mehrwertsteuererhöhung nach dem Modell "0,4 Prozentpunkte proportional" erfolgen soll. Die Begründung für die Anträge auf eine Erhöhung um 0,4 bzw. 0,5 Prozentpunkte proportional findet sich allein in den finanziellen Auswirkungen der beiden Erhöhungen. Keine der Lösungen - ob linear oder proportional, ob um 0,4 oder 0,5 Prozentpunkte - ist perfekt. Es geht bei der Frage letztlich um eine Feinjustierung.
Die Frage ist, wie viel zusätzliche Mittel wir brauchen, um die Betriebsrechnung während der Dauer der Erhöhung der Mehrwertsteuersätze ausgeglichen zu gestalten. Die Differenz zwischen einer linearen und einer proportionalen Erhöhung beträgt immerhin 200 Millionen Franken pro Jahr. Wenn wir also auf die Variante einer linearen Erhöhung einschwenken, heisst das, dass wir pro Jahr 200 Millionen Franken mehr an Mehrwertsteuer einziehen. Über die ganze Dauer der Erhöhung ergibt das immerhin 1,4 Milliarden Franken. Wir haben uns auch gefragt, welche Lösung in einer Volksabstimmung - die muss man im Auge behalten - die grössere Chance hat, eine Mehrheit zu finden. Wir sind klar der Auffassung, dass wir keine Mehrwertsteuer auf Vorrat erheben sollten, darum haben wir jene Lösung gewählt, die nach unserer Einschätzung das notwendige Minimum bringt. So viel einmal einleitend.
Um es noch einmal ganz klar zu sagen: Für uns ist ebenfalls klar, dass nach Ablauf dieser befristeten Mehrwertsteuererhöhung - ich werde darauf zurückkommen - die Voraussetzungen geschaffen werden müssen, um nach 2016 die Betriebsrechnung ausgeglichen gestalten zu können. Im Moment geht es um die Übergangslösung, und da ist die Mehrheit der Kommission der Auffassung, dass das erforderliche Minimum eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte proportional ist.