Schwaller Urs · Ständerat · 2008-05-28
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-05-28
Wortprotokoll
Wenn ich einen Ablehnungsantrag eingebracht habe, so habe ich das aus drei Gründen getan:
1. Der Bundesrat beantragt Annahme der Motion. Ich meine, es sei wichtig, dass gerade von den Urhebern der Motion und vom Bundesrat heute einige Erklärungen nachgeschoben werden und die Motion nicht in zwei bis drei Minuten durchgewinkt wird.
2. Wenn ich Ja oder Nein zu einer Motion sage, die den Bundesrat beauftragt, einen entsprechenden Erlass auszuarbeiten, will ich deren Auswirkungen auch kennen. Weder aus den unbestimmt formulierten Fragen noch aus der viel vageren Antwort des Bundesrates wird aber klar, was man tatsächlich will. Bis heute bin ich immer davon ausgegangen, dass ein jeder Steuern nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu bezahlen habe - darum auch das zugegebenermassen recht komplizierte Abzugssystem in den Kantonen und beim Bund. Offenbar will nun aber der Bundesrat vom Prinzip der Besteuerung nach der tatsächlichen finanziellen Situation abweichen, sagt er doch, dass mit den Pauschalierungen dann nicht mehr jede individuelle Situation steuerlich berücksichtigt werden könnte bzw. müsste.
Was nun diese Pauschalierungen anbelangt, so heisst das allenfalls, dass inskünftig zum Beispiel bei den Gewinnungskosten, bei Krankheitskosten, bei Ausbildungskosten die tatsächlichen Ausgaben nicht mehr interessieren, auch wenn diese bedeutend höher sind als die Pauschalen, die ja meistens bis 5 Prozent des Nettoeinkommens betragen. Ich bin als Inhaber eines ganz kleinen Anwaltsbüros schon gespannt, wie Sie pauschalierte Abzüge für Gewinnungskosten der Selbstständigerwerbenden formulieren und bestimmen werden. Geplant ist offenbar auch, dass die Bemessungsgrundlage erweitert wird, um dann allgemein die Steuersätze zu senken. Der Weg führt, so habe ich die Antwort interpretiert, in die Richtung, dass man Kosten wie zum Beispiel Berufsauslagen, Kosten für Berufskleider, Wegkosten, Kosten für das Auswärtsessen, Ausbildungskosten, Sozialabzüge usw. streicht. Das Resultat ist, dass Sie für Leute mit kleinen und mittleren Einkommen die Steuern [PAGE 327] erhöhen. 90 Prozent der Steuerzahler - nicht nur im Kanton Freiburg - haben ein steuerbares Einkommen unter 100 000 Franken. Wer Abzüge streicht, um die Bemessungsgrundlagen zu erweitern, trifft dann vor allem diese Einkommen. Ich glaube, gleiche Steuereinkünfte sind dann eben nur zum Preis einer höheren Belastung insbesondere der mittelständischen Einkommen zu haben.
Was den in der Motion ebenfalls angesprochenen Systemwechsel bei der Eigenmietwertbesteuerung anbelangt, so stelle ich an und für sich mit Freude fest, dass man nun plötzlich bereit ist, nicht nur die Besteuerung des Eigenmietwerts zu streichen, sondern gleichzeitig auch die Abzugsfähigkeit aller Liegenschaftsunterhaltskosten und der Schuldzinsen. Wären Sie doch schon 2002 so konsequent gewesen; die Kantone hätten nie ein Referendum ergriffen, und das Steuerpaket wäre nicht durchgefallen.
3. Die Motion wird ohne Zweifel viel Unterstützung finden, auch bei jenen, die jetzt nicht da sind. Aber all jene, die heute Ja stimmen und damit einer Abschaffung oder Senkung der Abzüge zustimmen, dürfen dann, sagen wir einmal, heute 11 Uhr 30 keinem einzigen neuen Abzug zustimmen. Hier begreife ich Bundesrat Merz: Auch ich gehe dann davon aus, dass damit alle Vorstösse, wie jene für Abzüge für energiesparendes Bauen, für Abzüge von Energiesparmassnahmen bei Altbauten, für das Bausparen, für steuerbegünstigte Modelle der Kantone, für einen Abzug bei der Säule 3c usw., erledigt sind. Wohlan denn, der nächste Dienstag, wenn wir über Bausparmodelle sprechen werden, wird zeigen, wie gut unser Gedächtnis ist.
Schlussendlich noch Folgendes: Wenn der Vorstoss als blosser Prüfungsantrag dahergekommen wäre, hätte ich die Antwort eigentlich noch begriffen; Denkverbote liegen auch mir nicht. Klar Nein sage ich aber, wenn der Antrag in der verbindlichen Form der Motion zur Annahme empfohlen wird. Daran ändert auch nichts, dass die Idee des Motionärs sicher auch von Professoren und Gutachtern unterstützt wird; Sie werden immer Professoren finden, um eine Idee zu stützen. Notwendig wird dann aber am Schluss sein, dass Sie die Zustimmung einer Mehrheit der Steuerzahler und Stimmbürger finden, und das dürfte kaum möglich sein, wenn Sie diesen dann erklären müssen, dass für 80 oder 90 Prozent von ihnen die Steuern erhöht werden.
Bevor sich der Bundesrat selber neue Aufträge geben lässt und gibt - ich habe Bundesrat Merz gut zugehört -, lade ich schliesslich und endlich den Bundesrat ein, vor neuen Expertenübungen nun bis in den Herbst die Vorlage zur Familienbesteuerung vorzulegen und es nicht bei blossen Vorschlägen bewenden zu lassen. Ich weiss, dass das kein einfaches Unterfangen ist, aber für mich hat das erste Priorität, und ich möchte verhindern, dass man hier neue Richtungen einschlägt und Expertenübungen startet. Wir erwarten von Ihnen - und wir setzen darauf und vertrauen Ihnen auch -, dass Sie im Herbst die Vorlage zur Familienbesteuerung bringen, und dann sehen wir weiter.