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Germann Hannes · Ständerat · 2008-05-28

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-05-28

Wortprotokoll

Gleich anschliessend an das Votum von Kollege Graber verweise ich darauf, dass viele Banken, insbesondere die Grossbanken, ihre Regelungen überprüft und die Transparenz durch weitere Offenlegungen erhöht haben. Im Übrigen untersucht ja gegenwärtig auch die EBK diesen Themenbereich. Man könnte also sagen, wir seien bereits auf "Mifid-Kurs". Die Frage ist einfach, wie sich das am Schluss auswirkt.

In der Schweiz wird die Selbstregulierung im Bereich der Interessenkonflikte zurzeit wie erwähnt zusammen mit der EBK revidiert; da geht es um Verhaltensregeln für Effektenhändler. Diese enthalten Regeln zu den Treuepflichten und zur Behandlung von Interessenkonflikten. Neu hat die EBK auch Aufsichtsregeln zum Marktverhalten im Effektenhandel erlassen, die für Effektenhändler und Banken ohne solchen Status beim Effektenhandel gelten. Sie sind per 1. Mai 2008 in Kraft getreten und enthalten ebenfalls detaillierte Regelungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten, die es zweifellos gegeben hat. Das Grundansinnen ist also anerkannt; allerdings wird es solche Konflikte möglicherweise auch in Zukunft geben.

Die Mifid-Regeln über Interessenkonflikte enthalten auf zweiter Stufe in der Richtlinie der Kommission auch Regelungen über sogenannte Anreize oder "inducements". Diese sind grundsätzlich offenzulegen; es besteht dagegen in der EU keine Regelung zur Ablieferung von Retrozessionen wie nach unserem Obligationenrecht. Ob es eine solche Pflicht gibt, regelt also weiterhin das nationale Recht der Mitgliedstaaten. Im Gegensatz zu Mifid sieht das OR also nicht nur die Offenlegungs-, sondern auch die Ablieferungspflicht vor. Jetzt muss ich Sie in dieser Hinsicht schon fragen, was man mit einer Übernahme dieser Richtlinie überhaupt erzielen will. Ich glaube, das Problem ist voll erkannt, die EBK ist tätig geworden, die Banken haben gehandelt, und wir können das intern anpassen.

Denn sehen Sie: Eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit erreichen wir nicht mit mehr Gesetzen, davon bin ich überzeugt. Die Bürokratisierung und Formalisierung des Kundenverhältnisses führt zu einem Verlust an Privatsphäre für den Kunden. Wir rechnen mit hohen Mehrkosten ohne Mehrwert bezüglich EU-Marktzugang; diesen könnte man sich nämlich dadurch nicht sichern, den EU-Pass erhalten wir im autonomen Nachvollzug nicht. Auch trifft es kleinere und mittlere Institute einmal mehr wieder härter, und das sollten wir ebenfalls vermeiden. Jede Regulierung trifft die kleineren und mittleren Institute, und das geht dann hinauf bis in die Kantonalbanken, auch bis zu den grösseren; es sind vielleicht die Grossbanken, die das etwas günstiger handeln können. Ich sehe also keinen Nutzen in einer neuen Gesetzgebung, indem wir uns da in diese Mifid-Richtlinie hineinknien, und somit auch keinen Grund, sie zu unterstützen.

Ich bitte Sie um Ablehnung der Motion.