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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2008-05-29

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2008-05-29

Wortprotokoll

Ich möchte die einführenden Worte des Kommissionspräsidenten verdanken. Es ist in der Tat so, dass wir hier vor einer Krediterneuerung stehen, die aus Sicht des Bundesrates wichtig ist. Die Schweiz ist ein exportorientiertes Land, sie hat zudem einen Finanzplatz von herausragender wirtschaftlicher Bedeutung. Das bedeutet eben auch, dass wir sehr an stabilen Währungskonstellationen interessiert sind. Diese Kreditvereinbarungen sollen einer solchen Stabilisierung dienen. Natürlich hat sich die Krisenanfälligkeit der Länder in den letzten Jahren reduziert. Aber wir haben gerade auch jetzt im Zusammenhang mit der Subprime-Krise gesehen, dass eben auch Währungskrisen jederzeit wieder möglich wären und dass man sich für diesen Fall vorsehen muss.

Die Schweiz hat sich von Anfang an an den Allgemeinen Kreditvereinbarungen (AKV) und an den Neuen Kreditvereinbarungen (NKV) beteiligt. Sie ist in beiden Fällen führend dabei, sie ist auch Mitglied der Gruppe G-10, die, wie der Kommissionspräsident gesagt hat, in der Tat aus elf Ländern besteht. Es ist unser Wunsch, die Teilnahme der Schweiz an diesen Vereinbarungen zu verlängern. Insofern ist die Kommission den Anträgen des Bundesrates gefolgt; darüber sind wir natürlich glücklich.

Jetzt geht es um eine administrative oder - wie Sie wollen - terminliche Frage, die zu regeln ist. Es ist so, dass der Bundesrat nebst der routinemässigen Verlängerung der Teilnahme der Schweiz an den Kreditvereinbarungen beantragt, die Kompetenz zur Verlängerung unserer Teilnahme an den AKV, um die es hier geht, von der Bundesversammlung an den Bundesrat zu übertragen. Die AKV sind ja eigentlich, wenn man es so sagen kann, die weniger wichtigen Vereinbarungen. Die wichtigen, die primären, sind die NKV. Diese kommen zuerst zum Tragen, wenn etwas passiert. Erst subsidiär kommen dann die sogenannten AKV. Bei den primären, die eigentlich eben wichtiger sind, ist die Handhabung in die Kompetenz des Bundesrates übertragen. Wir haben uns die Überlegung gemacht, man könnte es hier gleich handhaben, also anpassen, damit beide Kreditvereinbarungen, die NKV und die AKV, in Bezug auf die Erneuerung gleich behandelt werden.

Es kommt noch ein zeitliches Moment dazu. Das ist für uns eigentlich fast der Hauptgrund für den Antrag gewesen. Nach dem Entscheid des Exekutivrates zur Erneuerung haben die Teilnehmerstaaten jeweils nur sechs Monate Zeit, [PAGE 338] um dem Währungsfonds allenfalls auch einen Rücktritt von diesen Vereinbarungen mitzuteilen. In dieser zeitlichen Situation sind wir ja bereits. Wir müssen jetzt dieses Geschäft, damit wir es zeitlich staffeln können, noch in dieser Session behandeln. So wäre es möglich, falls es scheitern würde, noch vor Ende Juni dem Währungsfonds den Rücktritt mitzuteilen. Das waren die Überlegungen des Bundesrates, weshalb er darum gebeten hat, die Kompetenz ihm zu übertragen.

Wenn nun das Parlament hier anders entscheidet, betrachten wir das nicht als etwas Fundamentales. Wir können selbstverständlich ohne Weiteres auch mit der anderen Lösung leben. In diesem Sinne kann ich mich im Namen des Bundesrates den Anträgen Ihrer Kommission anschliessen. Wichtig ist einfach, da jetzt im Gefolge Ihrer Anträge vermutlich eine kleine Differenz - auch redaktioneller Art - zum Nationalrat entstehen könnte, dass wir diese Differenz während der laufenden Sommersession noch bereinigen können, um das Geschäft abzuschliessen.

In diesem Sinne ersuche ich Sie, den Anträgen Ihrer Kommission zu folgen.