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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2007-03-07

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-07

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen. Ein rasches Entsorgungsverfahren ist eine Chance für die Akzeptanz der Kernenergie, vor allem bei der Standortbevölkerung. Es geht ja nicht um diese zwei, drei Stellen, die zur Diskussion gestellt werden sollen. Das Anliegen ist ein rasches Verfahren, das inhaltlich - da bin ich mit Ihnen einig, Frau Fetz - eben zu einem sicheren Ergebnis führt. Ich muss Ihnen schon sagen: Das, was wir jetzt in diesem Entsorgungsprozess erleben, das führt in den Bereichen, wo heute Nuklearanlagen stehen, zu Fragen; das passiert mir selbstverständlich auch als Aargauer Standesvertreter immer wieder. Darum verzeihen Sie mir, wenn ich mich dazu noch äussere. Das Entsorgungsverfahren hängt nicht nur von der Anzahl Stellen ab. Wenn wir das Verfahren so durchführen, wie es hier konzipiert ist, dann braucht es mehr Ressourcen. Ich meine, wir sollten es etwas anders ausrichten und reduzieren. So könnten wir Personal freimachen und dieses dann für die Beschleunigung des Verfahrens einsetzen.

Es geht also um die Standortbevölkerung. Darf ich Sie daran erinnern, dass der Bundesgesetzgeber den Standortkantonen und Standortgemeinden mit dem Kernenergiegesetz das Mitentscheidungsrecht weggenommen hat? Weggenommen hat! Wir haben heute nur noch ein nationales Referendum; und wir riskieren, dass man eines Tages wieder - damit ist zu rechnen - den Aargau national einfach überstimmt. Wir haben keine Chance, uns dagegen entsprechend zu Wort zu melden, wenn es nicht in diesen Verfahren nach KEG bezüglich Entsorgungsnachweis und allenfalls bezüglich der Erneuerung von Anlagen geschieht.

Zudem: Wer in der Nähe solcher Anlagen wohnt und dort arbeitet - und zu diesen Betroffenen zähle ich mich auch -, der hat eine andere Beziehung dazu als derjenige, der weit weg davon zuhause ist, beispielsweise in Basel-Stadt; Sie gestatten mir diese Bemerkung. Darum bitte ich Sie um Verständnis für die Situation der Standortbevölkerung. Es geht nicht nur um uns Aargauer, es geht genauso um die bernische Bevölkerung, es geht um die solothurnische Bevölkerung; und wenn wir das Konzept durchlesen, sehen wir, dass es klar auch um Teile der Kantone Zürich, Thurgau, Nidwalden usw. geht. Es ist eine beschränkte Anzahl von Kantonen, die da potenziell eher und besonders betroffen sind. Ich bin überzeugt, dass das Schweizervolk in einer Referendumsdiskussion auch auf die Meinung der Standortbevölkerung abstellen wird. Darum haben wir ein Interesse, uns mit dieser Standortbevölkerung jetzt schon auseinanderzusetzen. Was ich Ihnen hier vortrage, das habe ich aus den Vernehmlassungsunterlagen zusammengesucht. Ich habe mich selbstverständlich beim Kanton informiert, ich habe keine Kontakte mit der Strombranche gehabt; das möchte ich deutlich sagen. Ich will auch gerne anerkennen, dass mich die Arbeiten des Bundesamtes in diesem Prozess heute sehr viel mehr überzeugen als noch vor Monaten.

Ich bin dankbar für die Verbesserung und das Engagement in diesem Verfahren, aber es bleiben ein paar Punkte offen. Ich möchte Ihnen sehr ans Herz legen, hier nicht einfach diese zwei, drei Stellen zu sehen. Es geht darum, das Entsorgungsverfahren als Chance zu nutzen, um die Akzeptanz für die Entsorgungssicherheit und letztlich auch für den heutigen, aber auch möglichen künftigen Gebrauch von Kernenergieanlagen zu erhöhen.

Was müssen wir zustande bringen, um diese Akzeptanz zu verbessern? Es geht um Fragen der Sicherheit, der Stromversorgung, der Beteiligung der Kantone und der Beschleunigung der Verfahren. Über Sicherheit haben wir heute bereits einmal diskutiert; es geht um die menschenmöglich [PAGE 69] höchste Langzeitsicherheit, so, wie sie im Bundesgesetz über das Eidgenössische Nuklear-Sicherheitsinspektorat (Ensig) konzipiert ist. Wenn man nun mit dieser Anforderung die Unterlagen liest, dann muss man gewisse Bedenken bekommen, weil hier von raumplanerischen und sozioökonomischen Untersuchungen die Rede ist. Diese dürfen doch weder die Sicherheitsabklärungen entkräften noch das Verfahren ausdehnen. Wir dürfen nicht den Verdacht wecken, dass irgendein politischer Deal auf Kosten der Sicherheit zur Diskussion steht; das darf nicht passieren. Das ist ein erstes Bedenken, gestützt auf die Lektüre der Unterlagen.

Ein zweites Bedenken betrifft die Stromversorgung. Die Akzeptanz verlangt, dass wir der Bevölkerung sagen: Nur mit den heute bestehenden und mit künftigen Anlagen kann die Versorgungslücke geschlossen werden. Wenn wir dann in diesen Unterlagen nachlesen, dass man sich offenbar auf die bestehenden KKW beschränkt und deren Erweiterungsfähigkeit vernachlässigt - das muss Bedenken wecken. Da muss man die Frage stellen, ob die personellen Ressourcen richtig eingesetzt werden.

Das dritte Bedenken bezieht sich auf die Beteiligung der Kantone. Es entspricht den Vorgaben von Bundesverfassung und Gesetzgebung, dass man die Kantone partnerschaftlich beteiligt, dass man mit ihnen einen möglichst breiten Konsens sucht. Es ist mir klar, dass das Aufwand bedeutet und auch personelle Ressourcen braucht. Aber nur so werden wir zu einer Einigung gelangen.

Zum vierten Punkt, zur Beschleunigung: Das kostet Personalressourcen, das ist mir klar. Die können aber freigemacht werden, wenn wir das Verfahren entsprechend konzentrieren. Wir können uns nicht damit abfinden, dass man uns sagt, technisch brauche es erst im Jahre 2030, 2040 eine solche Anlage. Das mag technisch so sein, aber für die Glaubwürdigkeit, für die Akzeptanz heute braucht es einen rascheren Entscheid. Bitte nehmen Sie darauf Rücksicht, wenn Sie über den Ersatz alter durch neue KKW diskutieren, auch wenn Sie über den Standort der bestehenden KKW diskutieren. Nach meiner Meinung könnte man - und ich habe mich dazu auch bei den kantonalen Fachleuten schlauzumachen versucht - von diesen drei Etappen etwa zwei zusammenlegen. Das könnte zu einer Beschleunigung führen. Man muss den Leuten rasch Sicherheit geben.

Darum bin ich der Meinung, dass die Motion anzunehmen sei. Ich bin aber nicht der Meinung, dass das BFE einfach auszubauen sei, sondern dass man mit entsprechenden Umstrukturierungen Kräfte innerhalb des Amtes konzentrieren kann, um den an sich gut angelaufenen Prozess in die richtige Richtung zu steuern. Das muss möglich sein; und wenn man die Kantone einbezieht, kann man dadurch auch noch Kräfte freimachen.

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