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Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2007-03-07

Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-07

Wortprotokoll

Der Ständerat hat bei Artikel 22 die Kompetenz des Bundesrates zum Abschluss von internationalen Vereinbarungen in diesem Bereich des Stromversorgungsgesetzes dem Vorbehalt von Artikel 7a Absatz 2 RVOG unterstellt. Der Nationalrat wollte das zusammen mit dem Bundesrat nicht. Ihre Kommission schlägt Ihnen nun vor, hier festzuhalten.

Der Vorbehalt, den wir eingefügt haben, bedeutet, dass der Bundesrat die Befugnis hat, in eigener Kompetenz nur Staatsverträge von beschränkter Tragweite abzuschliessen. Die Fassung des Nationalrates und des Bundesrates beschränkt seine Staatsvertragskompetenz sektoriell auf den Bereich der Stromversorgung. In diesem Bereich ist der Bundesrat aber sozusagen omnipotent. Er kann im Bereich der Stromversorgung jede denkbare Art von Staatsverträgen abschliessen, die durch das Gesetz gedeckt sind. Das wollen wir nicht. Wir wollen dies insbesondere deswegen nicht, weil wir immer mehr in die europäische Integrationsordnung, auch im Strom- und Energiebereich, hineinwachsen. Da die europäische Integrationsordnung in ihrem Geltungsanspruch aber expansiv ist, erweitert sich auch der Anwendungsbereich bestimmter europäischer Politiken, was in der Schweiz zur Folge haben kann, dass unter dem Anwendungsbereich dieses Gesetzes immer mehr verstanden werden könnte. Wir wollen mit unserem Vorbehalt sicherstellen, dass unsere Staatsvertragskompetenz nicht durch die Zusammenarbeit mit der EU unterlaufen, verändert oder eingeschränkt wird.

Wir empfehlen Ihnen daher festzuhalten.

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