Villiger Kaspar · Bundesrat · 2000-12-06
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2000-12-06
Wortprotokoll
Ich möchte zuerst nur zum Verfahren etwas sagen und nachher zum Inhalt des Antrages. Ich bin heute über den Inhalt etwas besser informiert. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, dass es mir aufgrund des raschen Verfahrens und ohne Diskussion nicht möglich war, die Frage an der letzten Sitzung inhaltlich zu beurteilen. Ich war über das Vorgehen etwas irritiert. Warum?
Natürlich haben Sie die Budgethoheit und können hier jeden Betrag beschliessen. Das ist richtig. Aber vielleicht sollten Sie doch überlegen, ob es auch Konsequenzen haben könnte, wenn man die ganzen Budgetprozeduren und die finanzrechtlichen Prozeduren umgeht. Sie haben am 28. September 1999 einen Zahlungsrahmen für diese Mittel hier bewilligt. Was nun beantragt worden ist, auch jetzt wieder durch Herrn Scheurer, ist einfach die Erhöhung eines Zahlungskredites, der eigentlich ein Verpflichtungskredit ist. Herr Hofmann hat das schon gesagt.[PAGE 1411]
1. Das ist ein Verstoss gegen das Subventionsgesetz. Nach dem Subventionsgesetz dürfen keine Rückstellungen gegeben werden. Wir müssen dem Nationalfonds das Geld überweisen, dieser braucht es aber erst im Lauf von drei Jahren, und das ist untersagt.
2. Der richtige Weg wäre schon die Erhöhung des Zahlungsrahmens.
3. Der Kredit, auch der von Herrn Scheurer beantragte, müsste der Ausgabenbremse unterstellt werden. Für den Fall, dass Sie diesen Kredit heute beschliessen würden, müsste dann in beiden Räten noch die Ausgabenbremse dazukommen.
Aber mir macht noch etwas anderes Sorge: Die Frage, die hier zur Diskussion steht, ist es wert, dass sie auch sachlich vorgeprüft wird. Es scheint, dass Ihre WBK das angeschaut hat. Aber ein Votant im Ständerat hat gesagt, die WBK-SR sei nur unzulänglich informiert worden. 60 Millionen oder auch 30 Millionen Franken sind Riesenbeträge, die von unseren Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zuerst verdient und abgeliefert werden müssen. Bei so viel Geld sind wir doch eigentlich zu Sorgfalt verpflichtet. Wir sind verpflichtet, uns zumindest länger damit zu befassen - z. B. aufgrund einer Botschaft -, um uns eine Meinung bilden zu können. Das geht mir auch als Bundesrat so: Wenn ich hier zum ersten Mal davon höre und mich dann in der Bundesratssitzung noch kurzfristig darüber informieren kann, ist das auch keine seriöse bundesrätliche Meinungsbildung. Aus Präjudizgründen sollten Sie diesem Verfahren nicht zustimmen.
Nehmen Sie einen anderen Fall. Es käme hier ein Landwirt und würde in der Budgetdebattesagen: "Ich will 500 Millionen Franken mehr für die Landwirtschaft, weil es ihr schlecht geht." Dann würden alle sagen, dass es einen Zahlungsrahmen für vier Jahre gebe, der verbindlich beschlossen worden sei. Dann würde er sagen: "Nein, wir können das doch jetzt rasch machen!" - So geht es vom Verfahren her nicht.
Nun ist das Anliegen aber anscheinend doch ein wichtiges. Ich bin durchaus auch sensibel für das, was Herr Scheurer und Herr Neirynck hier gesagt haben. Ich habe heute Morgen noch einmal kurz mit der zuständigen Bundesrätin darüber gesprochen. Wir haben uns im Bundesrat anhand eines kurzen Papiers über die Frage unterhalten. Herr Kofmel hat Ihnen schon gesagt, wie das Verfahren ungefähr war. Es ist ein neues Instrument der Forschungsförderung, das Sie beschlossen haben. Die ursprüngliche Meinung des Bundesrates war, dass man mit den bestehenden Krediten Erfahrungen sammelt und den Betrag dann aufgrund dieser Erfahrungen im Rahmenkredit 2004-2007 erhöht. Dieses Instrument der Forschungsförderung ist ja nicht ganz unbestritten. Es gibt auch Forscher, die dagegen sind - vielleicht diejenigen, die kein Geld erhalten; ich weiss das ja nicht.
Jetzt ist das passiert, was Herr Kofmel gesagt hat: Es sind viele Projekte eingereicht worden, und die Zahl der Projekte ist meines Wissens auf 18 reduziert worden. Sie sollen an sich alle recht gut sein. Die Finanzen reichen im Moment für etwa 10 Projekte. Wenn Sie jetzt den Kredit auf 60 Millionen Franken aufstocken würden, würde das bedeuten, dass Sie wahrscheinlich 15 Projekte durchziehen könnten. Die Auswahl würde wahrscheinlich etwas leichter fallen, aber wir würden wahrscheinlich den zukünftigen Handlungsspielraum sehr eng begrenzen. Ich glaube nicht, dass man immer einfach in dieser Grössenordnung aufstocken kann.
Die Projekte laufen während zehn Jahren, und das ist eine lange Zeit. Das heisst, dass es wahrscheinlich auch forschungspolitisch ein Fehler wäre, so hoch zu gehen. Es ist sicher vernünftig, wenn wir das in zwei, drei Jahren wirklich einmal evaluieren. Die Zeit hat dann vielleicht geändert, es gibt vielleicht neue Schwerpunkte; dann kann man etwas neu einspeisen.
Die jetzt einmal provisorische Vorstellung, die auch im Bundesrat einen gewissen Widerhall gefunden hat, könnte folgendermassen sein: Man beschliesst jetzt rasch diese 10 Projekte, die man finanzieren kann; dann bleiben noch 8 Projekte, die nicht beschlossen worden sind. Ich glaube, es ist wichtig, dass man für diese 10 Projekte einmal grünes Licht gibt, damit auch die Forscher wissen, was damit zu tun ist.
Dann würde Ihnen der Bundesrat mit einer Botschaft oder in einer breiteren Evaluation mit den Nachtragskrediten den Antrag stellen, im Nachtrag I für das nächste Jahr einen Kredit in der Grössenordnung von sagen wir einmal 10 Millionen Franken zu sprechen. Das wären während drei Jahren gleich 30 Millionen Franken. Das ist die Grössenordnung, die Herr Scheurer vorschlägt. Sie könnten das im Nachtragskredit als Verpflichtungskredit mit Zahlungskredit schon fürs nächste Jahr so beschliessen. Damit könnte man mindestens 13 Projekte finanzieren und sich einen gewissen Handlungsspielraum für später bewahren.
Ich habe das gestern im Konjunktiv gesagt, und man hat mich gebeten, heute etwas weniger im Konjunktiv zu reden. Ich rede einfach deshalb im Konjunktiv, weil der Bundesrat keinen formellen Beschluss gefasst hat. Wie ich das Mienenspiel und das Geflüster meiner Kolleginnen und Kollegen während der Diskussion aber interpretieren konnte, stellte ich doch eine gewisse Sympathie für dieses Vorgehen fest. Ich glaube, ich darf - wenn ich jetzt hier der Diskussion nicht entnehme, dass man gar nichts machen soll - durchaus im Namen des Bundesrates sagen, dass Sie einen solchen Antrag bekommen werden.
In diesem Sinne wäre ich eigentlich froh, wenn Herr Scheurer seinen Antrag zurückziehen könnte; dann hätten wir ein sauberes Vorgehen. Das Anliegen wäre erfüllt, aber wir würden kein Präjudiz für finanzpolitische Handstreiche schaffen. Das wäre Ihnen im Moment wegen des sympathischen Objektes vielleicht sympathisch, aber wenn einmal ein weniger sympathisches Objekt kommt, würde das vielleicht eher störend wirken.
In diesem Sinne möchte ich Herrn Scheurer eigentlich bitten, den Antrag zurückzuziehen. Es wäre trotzdem immerhin ein Teilsieg. Ich als Finanzminister werde mich sicher mit dafür einsetzen, dass eine vernünftige Lösung zustande kommt.