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Escher Rolf · Ständerat · 2007-03-13

Escher Rolf · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-13

Wortprotokoll

Manchmal hat man das Gefühl, im falschen Film zu sitzen; heute ist für mich so ein Moment. Alles spricht zu Recht vom Klimaschutz, alles spricht zu Recht vom Kampf gegen die Klimaerwärmung, alles spricht von der CO2-Reduktion, und gemäss dem Kyoto-Protokoll muss die Schweiz bis ins Jahr 2012 ihren Ausstoss um 10 Prozent reduzieren. Die EU will diesen bis ins Jahr 2020 um 20 Prozent reduzieren. Wir haben es gestern gehört: SP, Grüne und Umweltverbände wollen diese Reduktion mit einer Volksinitiative, an der sie noch arbeiten, bis ins Jahr 2020 auf 30 Prozent vorantreiben. Heute diskutieren wir über den Bau von Gaskombikraftwerken in der Schweiz; vier bis fünf solcher Kraftwerke sollen es sein. Diese würden den CO2-Ausstoss in der Schweiz um 10 Prozent erhöhen.

Letzte Woche haben wir mit grossem Mehr recht massive Fördermittel zugunsten der neuen erneuerbaren Energien und zugunsten der kleinen Wasserkraft gesprochen. Schlussendlich sollen das 320 Millionen Franken im Jahr sein, dies nicht zuletzt auch zur Reduktion des CO2-Ausstosses. Heute, nicht einmal eine Woche später, sehen manche das Heil weiterhin im Bau von Gaskombikraftwerken, CO2-Ausstoss hin oder her.

Nun, wirtschaftlich gesehen sind solche Gaskombikraftwerke gar kein so schlechtes Geschäft, da die Produktionskosten so irgendwo zwischen 8 und 10 Rappen pro Kilowattstunde liegen. Dazu kommt die CO2-Abgeltung von höchstens 39 Franken pro Tonne, was die Produktionskosten um etwa 1,5 Rappen pro Kilowattstunde erhöht. Bei voller Kompensation gemäss dem Antrag Ihrer Kommission betrügen die Kompensationskosten rund 4 Rappen pro Kilowattstunde. Die Gesamtproduktionskosten für Strom aus Gaskombikraftwerken betragen demzufolge bei der strengeren Ständeratsvariante irgendwo zwischen 12 und 14 Rappen pro Kilowattstunde. Jetzt jammern die Überlandwerke wirklich herzerweichend, was doch nicht glaubwürdig ist! Wenn heute ein Wasserkraftwerk mit Produktionskosten von 15 oder 16 Rappen pro Kilowattstunde gebaut werden kann, stehen die Elektrizitätswerke Schlange für eine solche Konzession. Im Produktionsmix und im Preismix der Stromproduktionsanlagen eines Überlandwerkes ist ein solches Gaskombikraftwerk, das vielleicht höchstens 10 Prozent der Gesamtproduktion des Überlandwerkes ausmacht, auf die Dauer ein gutes Geschäft, nicht zuletzt auch darum, weil ein Gaskombikraftwerk geeignet ist, Spitzenenergie - "énergie de pointe" - zu produzieren, die auch zu Spitzenpreisen verkauft werden kann. Ein Gaskombikraftwerk produziert aber vergleichsweise enorm viel CO2. Das behindert uns bei der Erreichung der CO2-Ziele. Ein Gaskombikraftwerk ist aber wirtschaftlich ein gutes Geschäft, so gut, dass dessen Betreiber sich strenge Kompensationsmassnahmen leisten kann.

Was mich wirklich überrascht oder sogar betroffen macht, ist das lammfromme Schweigen der Umweltschutzverbände; man hört nichts von ihnen zum massiven CO2-Ausstoss der Gaskombikraftwerke! Wenn beispielsweise die Ikea in einer Gewerbezone irgendwo im Mittelland ein Verkaufshaus bauen will und dafür 400 Parkplätze erstellen möchte, laufen diese Verbände Sturm, weil der zusätzliche Motorfahrzeugverkehr CO2 produziert und damit zur Klimaerwärmung beiträgt. Wenn aber in der Schweiz vier Gaskombikraftwerke erstellt werden sollen, welche den schweizerischen Gesamtausstoss von CO2 auf einen Schlag um rund 10 Prozent erhöhen, hört man nichts von diesen Verbänden! Das ist doch irgendwie überraschend; mehr noch: Das ist befremdend! Da verliert jemand seine Glaubwürdigkeit, auf welche er doch sonst so viel Wert legt.

Die Kommission will Gaskombikraftwerke nicht um jeden Preis verhindern. Sie will solche Kraftwerke, soweit sie wirklich nötig sind, ermöglichen, aber sie will nicht, dass die Überlandwerke den CO2-Ausstoss abgelten können. Sie will, dass der CO2-Ausstoss vollumfänglich kompensiert wird, aber nicht zum Nulltarif und nicht zu einem Billigtarif, sondern mit einem vernünftigen Kompensationsmix im In- und Ausland.

Zugegeben: Genau damit hat die Lösung der Kommission ein rechtliches Problem. Können wir für Gaskombikraftwerke die gesetzlich vorgesehene Abgeltungsmöglichkeit mit einem Bundesbeschluss untersagen und dafür die volle Kompensation durchsetzen? Die Tragweite dieses rechtlichen Problems haben wir in der Kommission vielleicht zu spät erkannt und wohl auch etwas unterschätzt. Es gibt Lösungen, aber sie sind wohl noch nicht zu Ende gedacht. Der Kommissionspräsident hat Ihnen eine Lösung skizziert, Kollege Inderkum ebenfalls, und Kollege Lauri hat es auch versucht. Es gäbe noch weitere Varianten: So könnten wir den Abgeltungsbetrag von generell 39 Franken pro Tonne CO2 für Gaskombikraftwerke massgeblich erhöhen und gleichzeitig den Bundesrat anweisen, den Kompensationsmix im In- und Ausland derart anzusetzen, dass die Kosten für die Kompensation geringer sind als die Kosten dieser erhöhten Abgeltung.

Nun, wir müssen den Bundesbeschluss zur Umsetzung des CO2-Gesetzes umgehend verabschieden. Wir müssen aber im Differenzbereinigungsverfahren eine Lösung finden, welche die Kompensation durchsetzt. Ich glaube nicht, dass wir dem Antrag Lauri folgen sollten, denn er lässt die Abgeltung vollumfänglich zu, das heisst: Befreiung durch Zahlung von 1,5 Rappen pro Kilowattstunde. Ich sehe heute eigentlich nur zwei mögliche Plenumsentscheide. Erstens: Sie nehmen den Antrag der Kommission vorläufig an - im Wissen, dass wir eine massgebliche Differenz zum Nationalrat beibehalten. Zweitens: Sie weisen das Geschäft an die Kommission zurück, zur umgehenden Erarbeitung eines neuen Antrages.

Ich bitte Sie aber, dem Antrag der Kommission zu folgen.

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