Leuenberger Ernst · Ständerat · 2007-03-13
Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-03-13
Wortprotokoll
Vielleicht darf ich die Aufmerksamkeit des Fragestellers auf den Fakt richten, dass die Bundesversammlung "genehmigt". Genehmigung heisst nämlich Bestätigung oder Nichtbestätigung eines von einer anderen Instanz getroffenen Entscheides. Im Sinne der raschen Abwicklung bei solchen Geschäften ist es durchaus sinnvoll, dass man dem Bundesrat hier den Hauptentscheid lässt. Genehmigen ist nämlich de facto so etwas wie ein Vetorecht. Das ist deshalb durchaus logisch. Aber selbstverständlich ist es dem Zweitrat unbenommen, die Geschichte noch einmal zu prüfen.