Wicki Franz · Ständerat · 2007-03-14
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-14
Wortprotokoll
Hier geht es um die Koordination des Opferhilfegesetzes mit dem Ergänzungsleistungsgesetz. Das Parlament hat nämlich im Zusammenhang mit dem neuen Finanzausgleich eine Totalrevision des Ergänzungsleistungsgesetzes beschlossen. Die Bestimmungen im Ergänzungsleistungsgesetz, auf die sich das Opferhilfegesetz bezieht, bleiben bestehen. Sie werden allerdings leicht modifiziert und in andere Artikel aufgenommen. Weil das revidierte Ergänzungsleistungsgesetz möglicherweise gleichzeitig wie das OHG oder sogar früher in Kraft tritt, ist eine rein formelle Anpassung des OHG notwendig. Um die Koordination beider Gesetze sicherzustellen, wird dieser Artikel 47a eingebaut. Mit diesem neuen Artikel werden die Artikel 6, 16 und 20 leicht abgeändert. Die Koordinationsbestimmung entstand in Zusammenarbeit von EJPD, Redaktionskommission und Bundeskanzlei.