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preparatory:AB 86589

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-03-14

Wortprotokoll

Ich möchte in dieser Debatte wie folgt zu drei Punkten Stellung nehmen: zuerst noch ein Wort zu den Berechnungsmethoden und eine erste Teilantwort an Herrn Marty, zweitens dann die vollständige Antwort an Herrn Marty - Situation Tessin - und drittens in aller Kürze etwas zu den Minderheitsanträgen.

Zum ersten Punkt: Ich muss jetzt zum Teil einfach zuhanden der Materialien noch etwas zu dem ergänzen, was Herr Lauri eigentlich schon angeschnitten hat, und ein paar Bemerkungen zu den Berechnungsmethoden machen, insbesondere beim Ressourcenpotenzial, weil es mir schon wichtig scheint, dass wir da Klarheit haben und dass Sie wissen, von welchen Fakten man ausgegangen ist. Herr Schweiger hat gestern den Freibetrag beim Einkommen der natürlichen Personen zur Diskussion gestellt. In der Tat, mit diesem Freibetrag bei der Berechnung des massgebenden Einkommens in Bezug auf das Ressourcenpotenzial soll berücksichtigt werden, dass die Kantone tiefe Einkommen steuerlich nicht im gleichen Ausmass ausschöpfen können wie hohe Einkommen. Damit soll indirekt die progressive Besteuerung des Einkommens berücksichtigt werden, und zu diesem Zweck muss man eben ein objektives Einkommen festlegen.

Wir haben Ihnen in der ersten Botschaft und bei den Beratungen zur ersten Botschaft bereits entsprechende Analysen vorgelegt. Ich bin mir natürlich bewusst, dass das zum Teil Materialien sind, die jetzt schon etwas zurückliegen, und die Papiere haben sich seit der ersten Botschaft, übrigens auch bei uns, sehr gehäuft. Diesen Materialien kann man entnehmen, dass der Steuerfreibetrag der direkten Bundessteuer für verschiedene Typen von Steuerpflichtigen, also Ledige, Verheiratete mit Kindern, Verheiratete ohne Kinder, Rentner, im Durchschnitt relativ gut einem solchen objektiven Mindesteinkommen entspricht. Wir haben das auf der Basis von Durchschnittsmieten und Durchschnittsprämien, die für die Krankenversicherung gelten, und aufgrund der Skos-Richtlinien errechnet. Wir haben also in diesem Sinne vorhandene Zahlengerüste herangezogen und dann die Analysen angepasst. Es hat immer wieder etwa die gleichen Ergebnisse gegeben; da hat sich wenig verändert. Würde man hingegen den Steuerfreibetrag der Ledigen oder einen Durchschnitt verwenden, dann würde man im Vergleich zum geschätzten Mindesteinkommen tiefer liegen; das ist so.

Weshalb aber die Verwendung des Steuerfreibetrages? Mit der Bezugnahme auf den Tarif der direkten Bundessteuer wird der Freibetrag extern bestimmt, weshalb die Methode bei den Kantonen eben breite Akzeptanz gefunden hat. Wir haben das nicht selber gemacht - auch die Kantone nicht -, wir haben das von aussen errechnen lassen. Diese Ergebnisse sind in diesem Sinne eigentlich entgegen dem, was jetzt offenbar Volkswirtschafter im Kanton Tessin feststellen, erhärtet.

Die zweite Frage, die uns natürlich jetzt im Hinblick auf den zweiten Teil der Unternehmenssteuerreform auch wieder beschäftigt, betrifft die Besteuerung bzw. die doppelte Erfassung von Gewinnen und Dividenden beim Ressourcenpotenzial. Es ist ja so, dass heute in der Tat eine solche Doppelbesteuerung stattfindet, und das wird sich mit der Unternehmenssteuerreform - so hoffe ich jedenfalls - ändern. Es ist natürlich so, dass heute bei der Berechnung dieses Ressourcenpotenzials die ausgeschütteten Gewinne doppelt erfasst werden: das erste Mal als Gewinn, das zweite Mal dann als Dividende. Das liegt zum einen daran, dass diese Gewinne effektiv auch mehrmals ausgeschöpft werden. Sie stellen nämlich Ressourcenpotenzial sowohl im Standortkanton der Unternehmung als auch im Wohnortkanton des Aktionärs dar. Da muss ja nicht Übereinstimmung herrschen: Man kann ja durchaus das Unternehmen im einen Kanton und den Dividendenbezüger im andern Kanton haben. Des Weiteren würde aufgrund der heutigen Datengrundlage der direkten Bundessteuer eine solche Korrektur fehlen.

Wenn die Unternehmenssteuerreform kommt - was ich, wie gesagt, hoffe -, wird es natürlich unabdingbar sein, das Ressourcenpotenzial dannzumal wieder zu überprüfen; aber davon sind wir jetzt noch ein Stück entfernt. Im Hinblick auf den NFA besteht hier kein Handlungsbedarf, sodass die Ausgleichszahlungen im Jahr 2008, also im Jahr des Inkrafttretens, sich dann auf die Bemessungsjahre 2003 und 2004 beziehen können.

Noch ganz kurz: Was geschah in diesen Bereichen in Bezug auf die Anpassungen? Die Korrekturfaktoren seien hier erwähnt. Das sind zwei Faktoren: der Beta-Faktor und der Alpha-Faktor. Das sind Präzisierungen in den statistischen Grundlagen. Der Beta-Faktor ist die Korrektur zur Berücksichtigung des Steuerprivilegs für Holding- und Verwaltungsgesellschaften. Das sind also die Gesellschaften mit besonderem Status, die derzeit auch stark im Fokus der EU stehen, weil die EU ja verlangt, dass wir in diesem Bereich offenbar Anpassungen vornehmen sollten. Die Auslandgewinne von Verwaltungsgesellschaften können ja - das sieht das Steuerharmonisierungsgesetz vor - nicht vollständig besteuert werden. Die Ausschöpfung dieser Gewinne in den Kantonen erfolgt deshalb hauptsächlich über den Kantonsanteil an den direkten Bundessteuern, und der wird gemäss NFA neu nicht mehr 30, sondern 17 Prozent betragen; logischerweise beziehen wir uns dann auf diesen Teil.

Zur Bestimmung des Alpha-Faktors: Hier geht es um die Bestimmung beim Vermögen. Da soll lediglich der Wertzuwachs - das ist die Vermögensrendite minus Dividenden minus Zinsen - betrachtet werden. Zu diesem Zweck wird das Vermögen mit einem Faktor, dem sogenannten Alpha-Faktor, gewichtet. In der ersten Botschaft sind wir von 1,6 Prozent ausgegangen, und da gab es eine Präzisierung: Wir mussten den Faktor auf 1,1 Prozent festlegen. Die definitive Berechnung dieses Korrekturfaktors - aber das werden dann nicht mehr Welten sein - wird im Juni kommen; das habe ich Ihnen gestern gesagt. Es rechtfertigt sich, die Vermögenssituation unter diesem Aspekt noch einmal anzuschauen.

Was ich Ihnen damit zeigen wollte, ist die verfeinerte Betrachtung, die hinter diesen Zahlen steckt und die sich über die Zeit ergeben hat. Wir haben alle diese Unterschiede berücksichtigt; das glaube ich sagen zu können.

Zum Kanton Tessin: Es gibt verschiedene Kantone, die sich in ähnlicher Lage befinden, z. B. solche, die sowohl den soziodemografischen als auch den geografisch-topografischen Lastenausgleich erhalten. Das sind Bern, Glarus, St. Gallen, Neuenburg und Jura. Dann gibt es einen Kanton, der fast in jeder Hinsicht eine ganz besondere Situation hat: das Tessin. Dieser Kanton ist nämlich ressourcenstark, er ist Geberkanton. Aber er profitiert gleichzeitig auch von beiden [PAGE 148] Ausgleichen. Denn es stimmt, dass er viele Arbeitslose hat. Dem trägt man Rechnung, indem eine Kompensation erfolgt. Es stimmt, dass er soziodemografische Probleme hat; deshalb bekommt er diesen Ausgleich. Es stimmt, dass der Kanton Tessin topografisch ein sehr komplexer Kanton ist, mit seinen vielen Tälern und mit schwerer Erreichbarkeit. Deshalb bekommt er diesen topografischen Ausgleich. Es ist in diesem Sinne der facettenreichste Kanton.

Herr Marty, ich habe das gestern gesagt und muss es noch einmal sagen: Es ist so, dass im Kanton Tessin die Besteuerung der juristischen Personen in den letzten Jahren enorm zugenommen hat, so, wie in keinem anderen Kanton. Das ist letztlich der Grund dieser Ressourcenstärke, die sich hier manifestiert. Ein weiteres Element ist die Situation der Grenzgänger, die wir jetzt geregelt haben. Die war ganz am Anfang zwar vorhanden, aber die Regelung ist jetzt da. Das gibt im Kanton Tessin einen Basiseffekt von etwa 4,5 Prozent.

Auf der anderen Seite fällt natürlich die Finanzkraftabstufung weg. Es ist natürlich der Fehlanreiz des alten Finanzausgleichssystems, der dann wegfällt. Das macht beim Kanton Tessin einiges aus - eine Entlastung um 140 Millionen Franken übrigens. Der Wegfall des heutigen Ausgleichs und die Reduktion des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer - das ist ein weiterer Faktor - führen dann wieder zu Belastungen, sodass die Situation des Kantons Tessin durch viele Entlastungen und Belastungen gekennzeichnet ist. Aber die mit dem System - das ist am Anfang zum Teil wahrscheinlich schwer zu verstehen - verbundenen Entlastungen und Belastungen führen unter dem Strich zu einer Nettomehrbelastung von etwa 12 Millionen Franken für den Kanton Tessin. Doch diese Parameter - das ist gestern und heute auch wieder von Herrn Schwaller gesagt worden - sind dann natürlich dynamisch. Das ist ja eine gewollte Entwicklung im Zusammenhang mit dem NFA. Das wollte ich noch einmal sagen, weil mir schon einiges daran liegt. Wir werden uns auch noch einmal schriftlich an die Regierung des Kantons Tessin wenden, die uns in diesen Tagen geschrieben hat. Wir werden das, was ich Ihnen hier jetzt gesagt habe, der Regierung des Kantons Tessin ergänzt, in allen Details noch einmal auseinandersetzen.

Jetzt ganz kurz zu den einzelnen Voten: Ich glaube, es ist richtig, was Herr Brändli gesagt hat, dass starke Kantone nicht benachteiligt sein müssen. Sie haben dank der Präsenz von Bundesunternehmen dafür zum Teil auch Einkünfte, von denen andere Kantone weniger haben. Das bezieht sich auf die Bahn, auf die Post, auf die Logistik, auf Büromaterial und so weiter und so fort - das haben wir ja alles bei der Abstimmung schon einmal diskutiert.

Ich bin Herr Bürgi sehr dankbar für die präzise Darstellung davon, wie jeder Eingriff in dieses System Folgen für andere Gefässe hat; er hat das sehr schön dargelegt. Ich weiss - das hat Herr Lauri gestern schon gesagt -, dass es nicht beglückend ist, so zu politisieren, wirklich nicht, auch für uns nicht, weil man am Ende ja nicht mehr viel machen kann; man ist dann Gefangener seines eigenen Systems. Aber es gibt vermutlich für den Start einfach keinen anderen Weg.

Frau Heberlein hat u. a. über die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten - das ist so - reflektiert. Das war übrigens bei der zweiten Botschaft ein Thema: Ich glaube mich noch zu erinnern, dass Herr Epiney damals einen Antrag in Bezug auf die Entschädigungen für Behinderte gestellt hat. Dann haben wir diskutiert und gesagt, es komme eben schon darauf an, wo jemand untergebracht sei, ob er in einem städtischen Heim oder auf dem Land lebe. Diese Diskussion haben wir damals geführt und gesagt, es sei dann an den Kantonen, diese Gesetze entsprechend ihren Lebenshaltungskosten umzusetzen.

Das waren die wesentlichen Punkte.

Jetzt noch zu den Zahlen; nur ganz kurz. Ich glaube, dass es schon so ist, wie es Herr Bürgi gesagt hat: Das kommt zum Teil ganz mild daher, fast, als ob man nur ein Zeichen setzen wollte; doch letztlich gibt es dann schon Auswirkungen auf die Kantone. Es ist ganz klar, dass der Härteausgleich angepasst bzw. erhöht werden müsste, wenn Sie jetzt den Anträgen Nummer 70 und Nummer 68 zustimmen würden. Das führt dann natürlich wieder - und jetzt komme ich ins Jammern, nicht wahr - zu einer Erhöhung des Beitrages des Bundes; das geht dann wieder über meine Kasse, das muss ich dann wieder irgendwo kompensieren. Wo? Das wissen Sie auch, es sind ja immer die gleichen Mechanismen, die dann eben spielen. Es gäbe im Falle vom Zweidrittelantrag auf der Stufe des Bundes Mehrausgaben von 24 Millionen Franken; entsprechend würde sich das beim Antrag Nummer 68 erhöhen. In diesem Sinne sind das nicht nur symbolische Korrekturen, sondern solche, die sich besonders bei den kleineren Kantonen schnell auszuwirken beginnen.

Ich ersuche Sie deshalb, die Minderheitsanträge abzulehnen und den Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission und den Entwurf des Bundesrates zu unterstützen.