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Frick Bruno · Ständerat · 2007-03-15

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-15

Wortprotokoll

Bei Buchstabe abis geht es nur um die Schlachtanlagen und Zerlegebetriebe. Die Kontrolle des Tieres und des Fleisches wurde vorhin in Buchstabe a geregelt. Nun hat der Bundesrat diese Bestimmung in der Tat aufgrund der Verpflichtungen gegenüber der EU eingeführt. Wir haben in der Kommission immer von Schlachtanlagen und Zerlegebetrieben gesprochen, in der Meinung, dass das EU-Recht hier für beide eine Gebühr beim Betreiber der Anlage bzw. des Betriebes verlangt. Dabei haben wir übersehen, dass aufgrund der EU-Richtlinie nur die Kontrolle der Zerlegebetriebe gebührenpflichtig ist. Die Kontrolle der Schlachtanlagen unterliegt keiner Gebühr. Wir wollen Gebühren erheben, soweit es nötig ist, aber nicht weitere. Aus diesen Gründen darf ich - nicht nur, weil wir alle von mittäglicher Fleischeslust geleitet sind, sondern weil wir das Recht so weit umsetzen wollen, wie wir müssen - den hypothetischen Kommissionswillen wohl so ausführen, dass die Kommission dem Antrag Büttiker stattgegeben hätte, wenn sie in Kenntnis aller Fakten gewesen wäre.