Leuthard Doris · Bundesrat · 2007-03-15
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2007-03-15
Wortprotokoll
Der Kommissionssprecher hat die wesentlichen Argumente dargelegt, und wir stimmen ihm völlig zu. Ohne die Bezeichnung "öffentlicher" würde das Feld völlig geöffnet. In der Praxis hat die Präzisierung, dass die Information im Einzugsbereich der potenziell interessierten Person zugänglich sein muss, natürlich zu Auslegungsproblemen geführt, aber sie waren nicht gross. Im Kommentar zum Bodenrecht gibt es dazu effektiv einen Hinweis; man spricht von einem "Publikationsorgan", z. B. jenem der Gemeinde im Fall von Grundstücksverkäufen. Ich glaube eigentlich, dass das eine genügende Umschreibung dessen ist, was "öffentliche Ausschreibung" heisst. Sie, Herr Hess, müssten mir e contrario aus Ihrem Antrag erklären, was eine "private Ausschreibung" wäre. Insofern glaube ich, dass es auch hier einen gewissen Ermessensspielraum gibt, aber in der Praxis stelle ich fest, dass sich offenbar nur in vereinzelten kleinen Fällen Auslegungsprobleme ergeben.
Deshalb empfehle ich Ihnen, den Antrag zurückzuziehen.