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Leuthard Doris · Bundesrat · 2007-03-15

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2007-03-15

Wortprotokoll

Ich kann es kurz machen; der Kommissionssprecher hat das Wesentliche gesagt. Nicht zuletzt auch wegen Ihrer berühmten Motion 01.3713, Herr Hess, gab es ja diese Änderung des Gesetzes, wonach man als Pächter im Voraus auf sein gesetzliches Vorkaufsrecht verzichten kann. Das hat sich wirklich bewährt, das war damals ein Mangel.

Wir haben geprüft, ob dieser Verzicht auf die öffentliche Beurkundung rechtlich möglich ist. Wir haben uns bei einer Interessenabwägung eher zugunsten des Pächters entschieden, und zwar erstens weil es sich hier um ein gesetzliches Vorkaufsrecht handelt. Damit ist es für einen Pächter wie auch für einen allfälligen Käufer natürlich bekannt, und deshalb ist unseres Erachtens die Information für den Pächter wie für spätere Erwerber relativ entscheidend. Das können wir eigentlich nur mit der öffentlichen Beurkundung sicherstellen, was den Pächter betrifft. Hier haben wir keine andere Rechtsform, die diesen Schutzgedanken rechtsgenüglich übernimmt. Deshalb meinen wir, es wäre eine Schwächung des Schutzes. Wir streben ja das Ziel an, diesen Verzicht zu ermöglichen, aber dem Pächter auch bewusst zu machen, welchen Rechtstitel er unterzeichnet. Insofern bin ich eher der Meinung, dass Ihr Antrag die Pächterstellung schwächen würde, was aus der Sicht des Pächterschutzes nicht unbedingt erwünscht ist.

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