Bürgi Hermann · Ständerat · 2007-03-15
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-15
Wortprotokoll
Gestatten Sie mir, dass ich mich mit der Revision des Bundesgesetzes über das bäuerliche [PAGE 181] Bodenrecht und den damit verbundenen Revisionsvorschlägen noch kurz auseinandersetze. Wir sind ja mitten in der "AP 2011", und wir müssen diese Gesetzesänderung auch an den Zielen der "AP 2011" messen. Die "AP 2011" bezweckt ja generell die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft. Dazu gehören selbstverständlich der Strukturwandel und damit verbunden auch das Ziel der Kostensenkung.
Aus meiner Sicht geht es nun bei der Beurteilung dieser Revision darum, ob mit dieser Revision des bäuerlichen Bodenrechtes tatsächlich ein Beitrag zu diesen Zielen geleistet wird. Das ist die Frage. Wenn ich das hinterfrage, als Erstes in Bezug auf die Erhöhung der Gewerbegrenze - wo es ja darum geht, zu definieren, wann von einem landwirtschaftlichen Gewerbe im Sinne von Artikel 7 die Rede sein darf -, dann habe ich mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass die Untergrenze im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf des Bundesrates auf eine Standardarbeitskraft reduziert worden ist. Mit dieser Erhöhung können wir leben. Frau Bundesrätin, das ist ein echter Beitrag an den Strukturwandel, weil damit die Integralzuweisung landwirtschaftlicher Gewerbe zum Ertragswert etwas eingeschränkt wird, und damit kann ich leben.
Etwas anderer Meinung bin ich dann in Bezug auf die Abschaffung der Preisgrenze und in Bezug auf die Aufhebung der Belastungsgrenze. Ich möchte immerhin darauf hinweisen, dass jemand, der sich für deren Beibehaltung einsetzt, kein Exot ist. Wir haben eine Bundesverfassung. Die Bundesverfassung enthält einen Landwirtschaftsartikel 104. In diesem Landwirtschaftsartikel steht in Absatz 3 Buchstabe f, dass es eine Aufgabe sei, "Vorschriften für die Festigung des bäuerlichen Grundbesitzes" zu erlassen. Was wir hier machen, ist in der Verfassung bereits festgeschrieben. Worum geht es?
Ich bedaure es etwas, dass Frau Bundesrätin Leuthard dauernd gestört wird.
Es geht darum, die Bodenzersplitterung, die Spekulation mit landwirtschaftlichen Grundstücken und die Überschuldung mit Massnahmen zu bekämpfen. Das ist das Ziel des bäuerlichen Bodenrechtes. Ich erinnere mich an den Erlass des Bundesgesetzes mit der Botschaft des Bundesrates aus dem Jahre 1988. Ich weiss nicht, wer genau der Erfinder der jetzigen Revision ist, aber ich muss Ihnen sagen: Wenn man die Botschaft des damaligen Bundesrates liest, dann stelle ich fest, dass sich die Ausgangslage in keiner Art und Weise verändert hat.
Das BGBB soll sinngemäss dazu beitragen, dass lebensfähige Betriebe als Ganzes erhalten bleiben, dass aber auch andere Betriebe sich weiterentwickeln und ihre Existenzbasis verbessern können. Diesen strukturpolitischen Anliegen dienen namentlich Bestimmungen über die Mindestgrösse von landwirtschaftlichen Gewerben und Grundstücken, über Grenzverbesserungen, über Realteilungs- und Zerstückelungsverbote, über Massnahmen zur Verhütung der Überschuldung, über den Anspruch auf Zuweisung landwirtschaftlicher Grundstücke und über Vorkaufsrechte an landwirtschaftlichen Grundstücken. Ich muss Ihnen sagen, das ist nach wie vor absolut richtig. Bei einer Bewertung verstehe ich deshalb im Grundsatz nicht, weshalb die Mehrheit der Kommission und der Bundesrat die Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Kampf gegen die Überschuldung und insbesondere gegen die überhöhten Preise in ihrer ursprünglichen Ausgestaltung streichen wollen. Warum?
Ich komme auf die Ziele der Agrarpolitik zurück: Das ist doch eine Frage der Wettbewerbsfähigkeit. Boden ist einer der wesentlichsten Produktionsfaktoren. Ich muss nicht weiter ausholen, um zu erklären, was es in Bezug auf die Produktionskosten bedeutet, wenn Sie hohe Bodenpreise und eine hohe Überschuldung haben.Vor diesem Hintergrund habe ich jetzt wirklich Mühe, diese bodenrechtliche Revision in die Zielsetzung der "Agrarpolitik 2011" einzuordnen. Ich sehe nicht ein, weshalb man diese Barrieren grundsätzlich abbauen will.
Es kommt dann noch hinzu, dass die Betroffenen das nicht wollen. Das wollen die Bauern nicht, und insbesondere wollen es diejenigen nicht, die es ausführen müssen.
Frau Bundesrätin, ich muss Ihnen als ehemaliger Regierungsrat sagen, mir sträuben sich die Nackenhaare. Die Landwirtschaftsdirektorenkonferenz schreibt uns, dass 23 Kantone für die Beibehaltung der Preisgrenze und 22 Kantone für die Beibehaltung der Belastungsgrenze sind. Da muss ich Ihnen schon sagen, die Kantone werden offensichtlich hier in Bern - das ist keine neue Erfahrung - wirklich nicht ernst genommen.
Jetzt kommt man und sagt, das sei eine Frage der Eigenverantwortung der Landwirte, man müsse die Selbstverantwortung stärken. Es geht doch nicht um die Frage: hie Selbstverantwortung, hie Bevormundung. Wir haben in der Landwirtschaftspolitik ja so oder so bundesrechtlich beinahe alles reguliert. Wir haben lauter Vorschriften mit der Zielsetzung einer wettbewerbsfähigen Landwirtschaft. Genau dieser Zielsetzung dienen auch die Bestimmungen über die Höchstpreise und über die Überschuldung. Es ist nicht eine Frage von: hie rückständige Bevormunder, hie prospektiv denkende Selbstverantwortungsbefürworter. Das ist einfach keine Argumentation. Ich bin der Meinung, dass man das in den Gesamtkonnex der Agrarpolitik einordnen muss.
Herr Kollege Frick hat auf den Ausweg der Mehrheit der Kommission mit der Kantonalisierung hingewiesen. Mein lieber Kollege Bruno Frick, daran glauben Sie ja wahrscheinlich auch nicht ernsthaft. Denn das kann ja nun nicht die Lösung sein. Entweder heben wir diese Vorschriften über die Preisbegrenzung auf - ich bin dagegen -, oder wir belassen sie, mit der Flexibilität, die der Antrag der Minderheit Wicki mit diesen 15 Prozent schafft. Aber stellen Sie sich einmal vor: Im einen Kanton haben Sie das, im anderen Kanton haben Sie das nicht. Das kann ja nicht die Lösung sein! Ich möchte Sie schon ersuchen, sich entweder für das eine oder für das andere auszusprechen. Hier hilft die Kantonalisierung nun wirklich nicht weiter.
Ich bin persönlich der Meinung, dass wir beim Bodenrecht vorsichtig sein müssen. Gut, ich bin eben schon lange dabei. Frau Bundesrätin, ich habe die Zeiten mit exorbitanten Bodenpreisen erlebt. Diese waren ja dann auch der Grund für die Schaffung des BGBB. Boden, auch landwirtschaftlicher Boden, ist in diesem Land ein knappes Gut. Wenn wir keine Preisbindung mehr haben, wird allein die Tatsache, dass es um ein knappes Gut geht, zu Preissteigerungen führen und auch in Bezug auf die Verschuldung Konsequenzen haben. Ich bin der Meinung: Wenn wir die Zielsetzung der "AP 2011" erreichen wollen, sollten wir hier beim Bodenrecht jetzt etwas vorsichtiger vorgehen.
Ich musste das loswerden. Ich werde nachher zu den einzelnen Artikeln nichts mehr sagen. Aber ich werde die jeweiligen Minderheiten unterstützen, weil ich überzeugt bin, dass das im Interesse der Agrarpolitik ist.