Frick Bruno · Ständerat · 2007-03-15
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-15
Wortprotokoll
Wir kommen zur Landwirtschaftspolitik, zur Vorlage 2. Man braucht kein "Muotathaler Wätterschmöcker" zu sein, um vorauszusagen, dass es heute weniger stürmisch werden wird als gestern im Nationalrat. Dort hat es den Bauern im Sturm des Abends fast das Haus abgedeckt. Auch hier wird es kein laues Lüftchen sein, aber Sie sind, Frau Bundesrätin, genügend warm angezogen für unsere Debatte.
Mit der "Agrarpolitik 2011" wollen wir die Schweizer Landwirtschaft wettbewerbsfähiger machen, und zwar indem wir namentlich den Strukturwandel fördern. Unsere Kommission und unser Rat haben dieses Ziel des Bundesrates unterstützt, aber wir haben das Tempo zurückgenommen. Wir haben uns für den Strukturwandel entschieden, aber wir wollen ihn Hand in Hand mit dem Generationenwechsel umsetzen. In dieses Ziel eingebettet ist auch die Revision des bäuerlichen Bodenrechts. Im Wesentlichen schlägt uns der Bundesrat drei Massnahmen vor, die ich vorweg skizzieren möchte, bevor wir in die Detailberatung gehen:
Die erste Massnahme betrifft den Bereich der Standardarbeitskräfte. Das heisst, wir beantworten die Frage, wie viele befähigte Personen auf einem landwirtschaftlichen Betrieb arbeiten müssen, damit er nach dem bäuerlichen Bodenrecht als Gewerbe anerkannt wird. Der Bundesrat möchte die Grenze um zwei Drittel anheben. Heute liegt sie bei 0,75 Standardarbeitskräften, neu will er sie auf 1,25 anheben, wobei die Kantone die Grenze - sie liegt heute bei 0,5 - in Ausnahmefällen auf 0,75 herabsetzen können.
Unsere Kommission geht den Mittelweg. Ordentlicherweise soll die Standardarbeitskraft von 0,75 auf 1 erhöht werden. Die Grenze für kantonale Ausnahmen soll entsprechend dem Entwurf des Bundesrates bei 0,75 sein. Der Bundesrat hat uns mitgeteilt, damit könnte er leben. Wir werden auch über einen Einzelantrag befinden, mit dem man bei den kantonalen Regelungen auf dem Stand des heutigen Rechtes bleiben will.
Die zweite Massnahme, die der Bundesrat vorschlägt, gilt dem Erwerbspreis. Das Prinzip des Selbstbewirtschafters möchte der Bundesrat beibehalten. Grundsätzlich können also weiterhin nur aktive Bauern Grund und Boden als Landwirtschaftsland erwerben. Aber der Bundesrat möchte die heutige Kontrolle des höchstzulässigen Kaufpreises streichen. Der Mehrheit unserer Kommission geht die totale Aufhebung der Preiskontrolle zu weit. Sie möchte den Kantonen die Kompetenz geben, die Notbremse zu ziehen und die Kontrolle wieder einzuführen und Höchstverkaufspreise festzulegen, wenn der Anstieg der Preise stark ist oder sich die Preise stark zu erhöhen drohen. Eine Minderheit möchte das heutige Regime der Kontrollen beibehalten, jedoch etwas flexibler ausgestalten.
Die dritte Massnahme des Bundesrates betrifft die Belastungsgrenze für bäuerliches Grundeigentum. Der Bundesrat und mit ihm die Kommissionsmehrheit betrachten sie heute als überflüssig und wollen sie abschaffen. Eine Minderheit will die heutige Regelung der Belastungsgrenze - sie besteht aus dem Ertragswert und 35 Prozent Zuschlag - beibehalten.
Über diese drei Massnahmen - auch wenn die Fahne recht kompliziert aussieht - haben wir zu befinden.
Gesamthaft tut unsere Kommission dasselbe wie beim Landwirtschaftsgesetz in der letzten Session: Wir unterstützen die Richtung des Bundesrates im Grundsatz, gehen aber bei einzelnen Massnahmen weniger weit. Eine Reform ist aber grundsätzlich nötig.
Darum empfehlen wir Ihnen einstimmig, auf die Vorlage einzutreten.