Maissen Theo · Ständerat · 2007-03-15
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-15
Wortprotokoll
Es hat jüngst jemand gesagt, es sei besser, für das Richtige einzustehen und zu verlieren, als für das Falsche einzustehen und zu gewinnen. Daher trete ich in dieser Frage gegen die geschlossene Kommission und gegen den Bundesrat an.
Es wurde bereits festgestellt, dass die Änderungen im bäuerlichen Bodenrecht eigentlich weitestgehend unerwünscht sind - das zeigen auch die Vernehmlassungsergebnisse. Sie sind auch weitgehend sachlich unnötig, und man muss sehen: Es gab 1992 eine Volksabstimmung, in der das Volk zum heutigen bäuerlichen Bodenrecht Ja gesagt hat.
Warum der Bundesrat diese Änderungen trotzdem will, ist für mich also rätselhaft. Ich kann mir einzig vorstellen, dass er irgendwie unrichtige Vorstellungen von der Realität hat. Ich habe vorher gehört, wie die Frau Bundesrätin gesagt hat, die Bodenpreise seien gesunken, weil das Angebot klein sei. Das verstehe ich nicht ganz, ich habe das irgendeinmal im "Samuelson" anders gelesen: Wenn das Angebot knapp ist, steigen die Preise. Das ist für mich eben auch eine solche Realitätswahrnehmung, die ich nicht teilen kann.
Nun zur Frage, was im bäuerlichen Bodenrecht als landwirtschaftliches Gewerbe gilt: Die Beratung dieser Frage geht nahtlos in die Diskussion über, die wir gestern zum NFA hatten. Da wurde von den Vertretern der Städte beklagt, was für grosse Zentrumslasten sie hätten. Was ist der Grund für diese Zentrumslasten? Das ist unter anderem eine Folge der landesinternen Migration, das heisst unter anderem der Abwanderung aus dem Berggebiet und aus dem ländlichen Raum. Warum gibt es diese Abwanderung? Weil zum Teil die erforderlichen Existenzengrundlagen fehlen.
Wenn der Bundesrat nun vorschlägt, dass die Kantone bezüglich der Anerkennung als landwirtschaftliches Gewerbe nur noch auf 0,75 Standardarbeitskräfte zurückgehen können, entzieht er mittelfristig Tausenden von Betrieben im ländlichen Raum, vorab im Berggebiet, die Existenzgrundlagen. Das sind im Berggebiet Betriebe, welche heute als sogenannte Zu- und Nebenerwerbsbetriebe existieren. Diese Betriebe haben ein Gesamteinkommen, das auf zwei oder gar drei Beine abgestützt ist: Sie betreiben Landwirtschaft, und sie haben daneben eine weitere Beschäftigung im Tourismus, in der Forstwirtschaft, in den öffentlichen Diensten. Mit diesem Zusammenwirken von Landwirtschaft und Nicht-Landwirtschaft haben die kleineren, mittleren Landwirtschaftsbetriebe ein Gesamteinkommen und können in diesen Gebieten bestehen.
Dazu kommt, dass wir diesen kleineren und mittleren Landwirtschaftsbetrieben heute über das Raumplanungsgesetz zusätzliche Nebenerwerbsmöglichkeiten öffnen. Das hat mit Direktvermarktung begonnen, es gibt auch andere Möglichkeiten. Das sind also Existenzen, die bei Betrieben, bei denen der landwirtschaftliche Anteil nur 0,5 Standardarbeitskräfte beträgt, möglich sind. Beides trägt zur Existenz bei. Aber ohne Landwirtschaft - wenn diese Betriebe von Gesetzes wegen beim Erbgang zwangsläufig aufgegeben werden müssen - wird diese Existenzgrundlage nicht mehr bestehen. Sie produzieren damit eine zusätzliche Abwanderung. Damit ist diese Politik des Bundesrates nicht kohärent mit der Raumplanungspolitik.
Kollege Frick hat vorhin gesagt, welches die Folgen sind, wenn die landwirtschaftlichen Betriebe nicht mehr unter die Mindestgrenze im bäuerlichen Bodenrecht fallen. Im Erbfall kann der Betrieb grundsätzlich ohne Schutz für die Nachkommen verkauft werden. Die Betriebe können einzelparzellenweise verpachtet werden. Es ist so, dass die Miterben der familieneigenen Hofnachfolger bei der Verteilung des Erbes einen höheren Preis als den Ertragswert verlangen können. Ganz wichtig ist, was der Kommissionspräsident erwähnt hat: Für diese Betriebe entfallen die Möglichkeiten, die das Raumplanungsrecht betreffend den zusätzlichen Wohnraum bietet.
Etwas, was der Kommissionspräsident verschwiegen hat, ist die Tatsache der negativen Auswirkung auf die Besteuerung des Wohnraums. Es kann nicht mehr der Eigenmietwert gemäss Pachtrecht angerechnet werden; es gibt also eine höhere Besteuerung. Die Mehrbelastung, die Sie hier auslösen, liegt, wenn man den Vorschlägen des Bundesrates folgt, bei etwa 15 Millionen Franken.
Ich bin überzeugt, dass die Vorlage des Bundesrates nicht nur der Raumplanungspolitik entgegensteht, sondern auch dem Landwirtschaftsgesetz und der Verfassung. Wir haben in der Verfassung nämlich keinen Begriff der Vollerwerbsbetriebe als Zielsetzung, sondern die bodenbewirtschaftenden bäuerlichen Betriebe - das sind Haupterwerbs-, Zuerwerbs- und Nebenerwerbsbetriebe -, mit der Zielsetzung der dezentralen Besiedlung des Landes. Ich habe Ihnen dargelegt, dass mit den Vorschlägen des Bundesrates die dezentrale Besiedlung ganz sicher nicht gefördert wird - im Gegenteil: Die Abwanderung wird gefördert.
Dann gibt es einen weiteren Punkt in der Verfassung und im Landwirtschaftsgesetz: die Pflege der Kulturlandschaft. Die Pflege der Kulturlandschaft ist nicht nur verbunden mit der Bewirtschaftung der Fläche, sondern auch mit der Siedlungsstruktur. Wir haben vor allem in den Streusiedlungsgebieten eine Mischung von grossen, mittleren und kleineren Betrieben. Wenn Sie hier die kleinen Betriebe eliminieren, [PAGE 186] werden Sie auch bezüglich der Kulturlandschaft entsprechend nachteilige Folgen haben. Also ritzen die Vorschläge des Bundesrates auch in diesem Punkt die Verfassung und das Landwirtschaftsgesetz.
Ein Punkt, den ich noch erwähnen möchte, ist das Argument der Wettbewerbsfähigkeit, das für die Vorschläge des Bundesrates immer in Anspruch genommen wird. Es trifft überhaupt nicht zu, dass die Wettbewerbsfähigkeit eines Betriebs mit der Grösse des Betriebs respektive mit der Art der Erwerbsstruktur - sei es Vollerwerb oder nicht - zusammenhängt. Es gibt nach den Buchhaltungsergebnissen bezüglich der Gesamteinkommen viele Zu- und Nebenerwerbsbetriebe, die besser dastehen als die Vollerwerbsbetriebe; sie sind also wettbewerbsfähiger. Dazu kommt, dass diese Betriebe oftmals in der Arbeitsschlagkraft - das ist nun etwas Technisches, aber es ist nun einmal so - flexibler und damit auch angepasster und wettbewerbsfähiger sind; dazu kommt, dass oftmals die Vollerwerbsbetriebe von der Arbeitsbelastung der Familien her an eine Grenze gelangen, was auch vom Sozialen her nicht unbedingt wünschbar ist.
Das Bild der Ziele der Agrarpolitik, das man offenbar vom Bundesrat erhält - einer Agrarpolitik, die nirgends in der Verfassung festgeschrieben ist -, wonach es praktisch flächendeckend möglichst viele Vollerwerbsbetriebe geben soll, ist zu hinterfragen.
Ein letzter Punkt, welcher die Frage der Bodenmobilität und des Strukturwandels betrifft: Die Bodenmobilität ist einerseits durch Kauf, Verkauf und die Pacht gegeben. Es soll mir niemand kommen und sagen, dass die Bodenmobilität nicht gegeben sei. Die Anzahl der Betriebe ist zwischen 1990 und 2005 von 92 000 auf rund 60 000 zurückgegangen, sie ist also um rund 30 000 gesunken. Das dadurch freigegebene Land wird aber noch heute bewirtschaftet. Die Bodenmobilität ist also gegeben, da andere Bauern das Land entweder gekauft oder über die Pacht für die Bewirtschaftung in Anspruch genommen haben.
Der Strukturwandel, Frau Bundesrätin, findet statt: Wir verzeichnen bei den landwirtschaftlichen Arbeitskräften jedes Jahr einen Rückgang von 2,5 Prozent. Deshalb sehe ich nicht ein, dass man diesen Wandel noch über diese Massnahmen beschleunigen müsste. Diese 2,5 Prozent Rückgang genügen. Sie können ausrechnen, wie lange es geht, bis es keine Betriebe mehr gibt. Letztlich ist es eine politische Frage, ob man derart einseitige Besitzverhältnisse im Sinne der Konzentration des Bodeneigentums will, sodass man praktisch nur noch Latifundien hat. Es ist politisch nicht schlecht oder nicht ungünstig, wenn wir eine gewisse Streuung des Grundeigentums auch im Landwirtschaftsraum haben.
Ich bitte Sie also, diesen unbedachten Schritt zu unterlassen, wonach den Kantonen die Möglichkeit genommen würde, angepasst an die jeweiligen strukturellen Verhältnisse in der Landwirtschaft auch Betriebe mit mindestens 0,5 Standardarbeitskräften als landwirtschaftliches Gewerbe im Sinne des bäuerlichen Bodenrechts anzuerkennen.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung meines Antrages.