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Leuthard Doris · Bundesrat · 2007-03-15

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2007-03-15

Wortprotokoll

Ich bitte Sie natürlich hier, die Mehrheit Ihrer Kommission zu unterstützen und diese Belastungsgrenze aufzuheben. Wie richtig gesagt wurde, wurde sie seinerzeit zur Verhütung der Überschuldung eingeführt, indem man für landwirtschaftliche Grundstücke eine Grenze von höchsten 135 Prozent des Ertragswertes für Grundpfandrechte eingeführt hat.

Wie Sie gehört haben, sind deshalb folgende Fragen zu prüfen: Hat diese Grenze heute noch eine Bedeutung? Würde sie zur Erhöhung der Belastung mit Fremdkapital führen? Oder ist sie heute obsolet geworden durch andere Bestimmungen, die für den Entscheid zu einer Fremdkapitalaufnahme eben massgebend sind?

Wann braucht man Fremdkapital? Sie haben heute bereits entschieden, dass Sie beim Kauf an der Preisobergrenze festhalten. Somit haben Sie mit dieser Preisgrenze im Fall von Verkauf und Kauf bereits eine Grenze des Kaufpreises festgelegt. Dadurch ist die Belastungsgrenze in diesem Bereich meines Erachtens schon obsolet geworden.

Es bleibt also der Bereich der Investition, wo ein Landwirt um Fremdkapital ersucht. Hier möchte ich eigentlich zuerst auf das Argument von Herrn Berset eingehen, der sagt, diese Studie des Bundesamtes für Justiz sei der Beweis, dass hier eben die Gefahr bestehe, dass man viel mehr Fremdkapital in Anspruch nehme. Diese Studie, die auf der Untersuchung der Bilanzsummen bzw. auf der Auswertung der Buchhaltungen der letzten dreissig Jahre basiert, hat konstante Fremdfinanzierungsgrade von 40 bis 45 Prozent aufgezeigt. Damit hat sich erstens die Landwirtschaft, wenn man den Vergleich mit anderen Gewerben macht, schweizweit als eines der Gewerbe erwiesen, die am wenigsten fremdfinanziert sind; andere Gewerbe sind wesentlich mehr fremdfinanziert als die Landwirtschaft. Zweitens kommt diese Studie dann auch zum Schluss - das hat Herr Berset nicht gesagt -, dass die Belastungsgrenze nicht nötig ist. Dies zum einen, weil wir 1999 einen Systemwechsel eingeführt haben, als Investitionskredite viel mehr Gewicht bekommen haben, und zum anderen wegen des Ausnahmekataloges im Gesetz für all diejenigen, die über 135 Prozent Fremdfinanzierung hinausgehen können. Dieser Ausnahmekatalog enthält zahlreiche Möglichkeiten, dies zu umgehen, und davon wird auch Gebrauch gemacht.

Somit gibt diese Studie über die Belastungsgrenze einen Hinweis darauf, dass dies während der letzten dreissig Jahre unproblematisch war. Auch der Hinweis auf die vom Kommissionssprecher dargelegten Zahlen im Vergleich zum Ausland führt zu genau derselben Konklusion. Zwar ist die Schweiz an zweithöchster Stelle, was die Verschuldungsrate anbetrifft, aber die anderen europäischen Länder kennen keine Belastungsgrenze. Das ist also gerade ein Beweis, dass eine solche Grenze für die Verschuldungsquote offensichtlich nicht relevant ist, und gerade dieser europäische Vergleich ist ein weiteres Indiz, dass man diese Belastungsgrenze effektiv aufheben kann.

Die Belastungsgrenze orientiert sich am Ertragswert, und Sie wissen, dass dieser in keiner Weise dem Marktwert entspricht. Wir haben gemäss der Anleitung vom 26. November 2003 für die Schätzung des landwirtschaftlichen Ertragswertes eruiert, dass derzeit der Ertragswert von landwirtschaftlichem Kulturboden ohne die Gebäude höchstens 5080 Franken pro Hektar oder 51 Rappen pro Quadratmeter ausmacht. Diese Ertragswertberechnung bleibt für Banken, die Finanzierungen prüfen müssen, weiterhin ein Element bzw. ein Faktor der Beurteilung - mit oder ohne Belastungsgrenze.

Herr Stadler hat zu Recht auf die Bankenpraxis hingewiesen. Wenn es, Herr Leuenberger, Praxis der Raiffeisenbanken ist, Zinsen nur zu erhöhen, wenn diese Grenze wegfällt, dann müsste ich diese Bankenpraxis hinterfragen. Ich kenne genauso viele Briefe von anderen Banken, die besagen, dass sie die Zinsen erhöhen, wenn der Kapitalmarkt das nötig macht, aber nicht wegen des Wegfalls einer Belastungsgrenze. Der Kapitalmarkt ist entscheidend für die Zinssituation. Eine mögliche Erhöhung der Hypothekarkredite dieses Jahr wird ihre ganz normalen Auswirkungen auf die Zinssituation haben. Mit der Eigenkapitalvereinbarung Basel II werden die Bankinstitute solche Finanzanfragen sowieso nach gängigen Regeln prüfen müssen, wie sie für andere Kreditanfragen auch bestehen.

Auch dem Hinweis, die Zinsen würden sich massiv erhöhen, und das belaste die Landwirtschaft, sind wir natürlich nachgegangen. Hier sind wir auch zum Schluss gelangt, dass dieses Risiko klein ist. Ich verweise Sie - das hat Herr Maissen nicht zitiert - auf die massgebliche Seite in der Botschaft, die Seite 6377. Hier finden Sie in einer Tabelle, wie sich die Fremdkosten für einen Betrieb überhaupt darstellen. Für die Zinsen geben unsere Betriebe 339 Millionen Franken aus; das sind Zinsbelastungen, die - wenn man die ganzen Kosten eines Betriebes veranschlagt - sehr gering sind, die vielleicht bei 4 bis 5 Prozent liegen. Somit sind diese angesichts der Gesamtkosten eines Betriebes wohl kaum ein Faktor, der diesen ruinieren oder effektiv in eine massive Bedrängnis führen könnte. Hier verlasse ich mich halt schon am liebsten auf die Zahlen und nicht auf Annahmen.

Was wollen wir mit der Aufhebung dieser Belastungsgrenze erreichen? Wir sind tatsächlich der Meinung, dass ein Landwirt selber abschätzen kann, wie viel Fremdkapital für seinen Betrieb nötig und wie viel auch tragbar ist. Das wird er - wie heute, so auch künftig - in enger Zusammenarbeit mit seiner Hausbank abwickeln, die aufgrund der Buchhaltung, vielleicht aufgrund eines Businessplanes hinterfragt, ob eine Investition, die er tätigt, auch auf lange Sicht finanzierbar und tragbar ist. Diese Abklärungen einer Investition sind heute nötig und werden auch inskünftig nötig sein, aber sie haben nichts mit der Belastungsgrenze zu tun. Wir haben eine administrative Belastung, die ohne Belastungsgrenze aber nicht zunimmt; Banken müssen sowieso die Belastung und die Tragbarkeit abklären. Also sehe ich die Gründe nicht, die zu einem höheren Belastungsaufwand führen würden. Ich bin aber überzeugt, dass auch diese Massnahme für die Bauern eine Stärkung der Eigenverantwortlichkeit bedeutet und dass mit dieser Aufhebung vor allem auch der Situation Rechnung getragen wird, wie wir sie heute effektiv haben.

Wir haben keine überschuldetet Landwirtschaft. Wir haben auch eine Studie darüber gemacht, wie die Verschuldungssituation motiviert ist. Diese Studie besagt: Wenn Finanzierungsprobleme bestehen, dann ist es entweder, weil einfach der Ertrag zusammengebrochen ist, wegen Alkoholproblemen oder wegen Scheidungen. In diesen drei Bereichen sind bei den meisten Betrieben, die Finanzierungsprobleme haben, die Gründe zu suchen. Somit ist auch hier die Belastungsgrenze in der Realität heute, Gott sei Dank, irrelevant geworden.

Ich bitte Sie daher, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.

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