Hofmann Hans · Ständerat · 2007-03-20
Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-20
Wortprotokoll
Ich werde dem Minderheitsantrag zustimmen, und dies, zusammengefasst, aus folgenden Gründen:
Wir haben es gehört: Unsere Landesregierung hat, was die EU-Politik angeht, schon einiges falsch gemacht. Ein geradezu verheerender Fehler war es, 1992, noch vor der Abstimmung über den EWR, das Beitrittsgesuch überhaupt einzureichen. Damit brachte der Bundesrat klar zum Ausdruck, dass sein eigentliches Ziel nicht der EWR, sondern der Beitritt zur EU war. Das machte sehr viele EWR-Befürworter von einem Tag auf den andern zu Gegnern, auch mich.
Nach der Abstimmung vom 6. Dezember 1992 sprach sich der Bundesrat dann mit 4 zu 3 Stimmen gegen den Rückzug des Beitrittsgesuches aus. Eine wichtige Gelegenheit, dem Schweizervolk zu zeigen, dass es von der Landesregierung ernst genommen wird, wurde damit verpasst.
Im Jahre 2001, Sie mögen sich erinnern, versuchte der Bundesrat, eine Volksabstimmung über die Volksinitiative "Ja zu Europa", welche sofortige Beitrittsverhandlungen mit der EU verlangte, mit allen Mitteln zu vermeiden. Der Ständerat verhinderte dies damals, Gott sei Dank. Mit einem Jastimmenanteil von lediglich 23 Prozent wurde diese Volksinitiative abgeschmettert. Anders als bei der EWR-Abstimmung sagten sämtliche Kantone Nein zu diesem Volksbegehren. Hier wäre die zweite grosse Gelegenheit gewesen, das in Brüssel seit 1992 sistierte Beitrittsgesuch zurückzuziehen. Daraufhin waren die Signale aus dem Bundesrat geradezu verwirrend. Während ein Mitglied von einem bundesrätlichen [PAGE 242] Moratorium von mindestens acht bis zehn Jahren sprach, äusserte sich ein anderer Bundesrat dahingehend, dass der EU-Beitritt ein Projekt in Bearbeitung bleibe.
In der Sommersession 2002 diskutierten wir hier einen hervorragenden Bericht unserer Aussenpolitischen Kommission zur EU-Politik. Dieser Bericht kam klar zum Schluss, dass der bilaterale Weg politisch der einzig gangbare und auch der einzig richtige sei. Dem Weg, den damals unsere APK aufzeigte, hat sich jetzt, fünf oder sechs Jahre später, auch der Bundesrat angeschlossen. Die sehr gründliche und objektiv erarbeitete Analyse unserer APK wäre für den Bundesrat eine weitere Gelegenheit gewesen, reinen Tisch zu machen und das Beitrittsgesuch zurückzuziehen.
Derzeit stehen wir an verschiedenen Fronten in Verhandlungen mit der EU. Es werden weitere Verhandlungen folgen. Persönlich bin ich überzeugt: Solange unser Beitrittsgesuch in Brüssel deponiert bleibt, hat die EU doch kein Interesse daran, unserem Land entgegenzukommen, das heisst, ein gutes Verhandlungsergebnis zu gewähren, denn die EU hätte uns als guten Nettozahler ja nur allzu gerne und möglichst rasch voll in ihrem Boot drin.
Ein Rückzug des Beitrittsgesuches wäre für mich ein klares Zeichen an die EU, dass es wohl noch für längere Zeit für unser Land nur den bilateralen Weg gibt. Ein Rückzug des Beitrittsgesuches würde vor allem Klarheit schaffen. Weitere Auswirkungen, sollte es solche überhaupt geben, sind für mich sekundär.
Ein schlechtes Zeichen - diesmal für den Bundesrat - wäre es, wenn er letztlich vom Parlament gezwungen würde, das Gesuch zurückzuziehen. Darauf sollte er selber kommen. Das fällt auch klar in seine Kompetenz als Exekutive. Natürlich spielt es faktisch keine Rolle, ob das Gesuch sistiert oder zurückgezogen ist. Sollte irgendwann in ferner Zukunft der Bundesrat aber zum Schluss kommen, in Beitrittsverhandlungen mit der EU treten zu wollen, wird man ja nicht einfach nach Brüssel telefonieren und sagen können, sie könnten nun das Gesuch hervorholen und es behandeln. Man wird wohl mit Verweis auf das sistierte Gesuch ein neues Schreiben verfassen müssen. Denn wie ich hier bereits einmal ausführte, wird zwanzig oder dreissig Jahre nach der Einreichung am ursprünglichen Beitrittsgesuch mehr als nur das Datum nicht mehr stimmen. Bundesrat Deiss, der vormalige Aussenminister, wurde verschiedentlich, auch hier im Rat, aufgefordert, das EU-Beitrittsgesuch doch zurückzuziehen. Seine Antwort war stets dieselbe: Es spiele eigentlich keine Rolle - da hat er Recht -, aber es wäre ein schlechtes Signal, ein schlechtes Zeichen gegen aussen. Frau Bundespräsidentin: Ich bitte den Bundesrat sehr herzlich, doch auch einmal ein Zeichen nach innen zu setzen und das leidige Beitrittsgesuch von sich aus zurückzuziehen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Minderheitsantrag eben als Zeichen zuzustimmen.