Stähelin Philipp · Ständerat · 2007-03-20
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-20
Wortprotokoll
Ich danke dem Bundesrat dafür, dass er die Annahme des Postulates beantragt. Es ist dies der dritte Vorstoss meinerseits in gleicher Richtung seit 2002. Der Bundesrat hat all diesen Vorstössen gegenüber Sympathie bekundet, ja sie entgegengenommen beziehungsweise bei Interpellationen positiv reagiert. So weit, so gut, aber Sympathie den Biotreibstoffen und deren Produktion in der Schweiz gegenüber genügt noch nicht für die Aufnahme dieser Produktion durch Private. Dazu bedarf es vielmehr der Klarheit über die schweizerischen Rahmenbedingungen zur Bioethanolproduktion und damit der vermehrten Sicherheit für entsprechende Investitionsentscheide. Die Investitionen für ein Produktionswerk in unserem Land gehen ja rasch einmal in Grössenordnungen von mehreren Dutzend Millionen Franken.
Darum geht es in diesem Postulat: um Klarheit über die künftigen Rahmenbedingungen einer Bioethanolproduktion in der Schweiz, um die Berechenbarkeit der diesbezüglichen Absichten des Bundesrates und um eine sicherere Unterlage - ganz sicher wird sie nie sein - für Investitionsentscheide der Wirtschaft. Es geht nicht um mehr, aber auch nicht um weniger. Insbesondere ist nicht die Frage Gegenstand, ob Biotreibstoffe und deren Produktion in unserem Land mit Rohstoffen aus unserem Land sinnvoll und zweckmässig seien. Ich bin zwar überzeugt davon und meine auch, dass im Rahmen und im Sinne der laufenden Klimadebatte, der Energiediskussion und der Umweltproblematik der Ersatz der fossilen Treibstoffe durch solche aus nachwachsenden Rohstoffen mit zur Lösung beitragen kann. Ich bin auch der Meinung, dass der Weg nicht einfach über riesige Monokulturen in den grossen Agrarländern - in Brasilien oder in den USA - erfolgen sollte und schon gar nicht über Abholzungen ursprünglicher Wälder, artenreicher Vegetationen usw.
Dies sind aber nicht die Fragen dieses Postulates. Es geht mir vielmehr darum zu klären, ob der Bundesrat überhaupt bereit ist, die Voraussetzungen so zu gestalten, dass eine schweizerische Produktion möglich ist und infrage kommt.
In dieser Session haben wir die Revision des Mineralölsteuergesetzes beschlossen. Ich habe diesen Entscheid bei meinen Fragestellungen schon vorausgesetzt, wie Sie der Postulatsbegründung entnehmen können. Die Biotreibstoffe [PAGE 256] werden damit nun zwar steuerbefreit, und zwar gemäss den Ausführungen in der Botschaft des Bundesrates zur Gänze. Offen bleibt aber weiterhin die künftige Behandlung des Schutzzolls für Ethanol. Entscheidend ist dabei auch das Verhältnis der Zollvorschriften im Vergleich zur EU.
Einen staatlichen Zwang zur Beimischung zu fossilem Benzin und Diesel haben wir hier in diesem Rat letzte Woche abgelehnt - dies anders als in der EU. Gleichzeitig haben wir aber zur Kenntnis nehmen können, dass der Bundesrat einen Beimischungsquotienten von 5 Prozent anstrebt; das wurde hier von Bundesrat Merz so ausgeführt. Offen bleibt die Frage nach dem Wie. Importe? Grosses Fragezeichen! Oder Import von Rohstoffen zur Inlandproduktion? Auch dies ist eine Frage und nicht etwa eine Absicht. Sind staatliche Unterstützungen vorgesehen, wie es in der EU oder in Staaten wie den USA der Fall ist? Wiederum ist hier nur die Frage gestellt. Wie soll der Fall des Monopols der Alkoholverwaltung in diesem Bereich gestaltet werden? Die Motion hierzu haben wir angenommen, Ausgestaltung und Fahrplan bleiben offen.
Das Mineralölsteuergesetz ist beschlossen. Der Bundesrat hat in Aussicht gestellt, nach Abschluss dieser Revision des Mineralölsteuergesetzes entsprechend dem Postulat einen Bericht vorzulegen. Ich bitte den Bundesrat nun nachdrücklich, diesen Bericht rasch, innert nützlicher Frist vorzulegen. Sie können sich ja an die Übergangsbestimmungen des Mineralölsteuergesetzes erinnern; die Steuerbefreiung für Treibstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen ist auf längstens zwölf Jahre ab Inkrafttreten der Revision befristet. Solange nun über die Rahmenbedingungen zu einer möglichen Bioethanolproduktion in der Schweiz keine Klarheit herrscht, wird wohl kaum ein Investitionsentscheid getroffen werden. Wird aber der Zeitraum zur Abschreibung von Investitionen vor Ende der Steuerbefreiung zu schmal, erfolgt in der Folge auch kein Investitionsentscheid mehr, und eine Produktion in der Schweiz wird dann verunmöglicht.
Der Bundesrat hat es in der Hand. Ich bitte ihn um Eile - und Sie um Unterstützung des Postulates.