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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2007-03-21

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2007-03-21

Wortprotokoll

Da haben wir eine kleine Differenz, aber nicht eine im Grundsatz; Sie sollten die Mitsprache des Kantons Thurgau in dieser Angelegenheit nicht gleichsetzen mit seiner Beteiligung am SIL-Prozess. Wir hatten einen SIL-Prozess I, den Kollege Lauri geleitet hat, an dem alle beteiligt waren. Wie Sie wissen, ist das Ganze dann aus anderen Gründen gescheitert. Später begannen wir einen Mediationsprozess; ich kann mich gut daran erinnern, ich habe ihn selbst eröffnet. Das war ein so riesiger Anlass, dass man eine Stadthalle mieten musste, in Bülach, glaube ich; es war gigantisch. Nach kurzer Zeit ist dieser Mediationsversuch in sich zusammengefallen, gerade weil er zu gross aufgezogen worden war.

Nun gingen wir mit aller Sorgfalt an den SIL-Prozess II und mussten dort ein Kriterium finden für die Frage, wer in diesen SIL-Prozess im engeren Sinn einbezogen wird - ich spreche jetzt nicht von der Mitsprache über das Reglement, das am Schluss dann auch für die Lärmbelastung anderer Kantone entscheidend sein wird. Wir haben das Kriterium aus technischen Gründen gewählt; Sie sagen, es seien technokratische Gründe. Sie sagen, wir müssten ein politisches Kriterium haben, aber dann sind der Ausuferung keine Grenzen gesetzt. Wenn der Kanton Thurgau einbezogen würde, müsste auch der Kanton Schwyz einbezogen werden, dann müsste auch der Kanton St. Gallen einbezogen werden, dann müsste auch der Kanton Zug einbezogen werden usw. Am Schluss hätten wir wieder jenes Riesengremium, das in der Stadthalle Bülach wie ein Dinosaurier an seiner Grösse erstickte und uns nicht weitergebracht hat.

Deswegen haben wir, nur für diesen SIL-Prozess, die Planungswerte der Empfindlichkeitsstufe II gemäss Lärmschutzverordnung zum Kriterium genommen. Es wird jetzt gesagt, das sei ein technisches Kriterium, und Sie wissen, dass der Kanton Thurgau eine Beschwerde dagegen gemacht hat. Die erste Beschwerde ist abgewiesen worden; jetzt hat er wieder eine gemacht, das Verfahren ist noch hängig. Aber in diesem Sinne möchte ich mich durchaus zum Politischen äussern. Wir sind der Ansicht, dass dem Informationsbedürfnis aller Betroffenen und Interessierten ausreichend Rechnung getragen wird.

Der Kanton Thurgau möchte in gleicher Weise in den SIL-Koordinationsprozess eingebunden sein wie die raumplanerisch betroffenen Kantone Zürich, Aargau und Schaffhausen. Ein identischer Einbezug ist nicht angezeigt, weil es mit dem Kanton Thurgau keine Abstimmungsbedürfnisse zwischen Sach- und Richtplan gibt. Das ist das, wie Sie sagen, technokratische Kriterium, das wir gewählt haben. Bezüglich seines politischen Interesses, möglichst wenige An- und Abflüge über seinem Gebiet zu haben, wird aber dem Kanton Thurgau durchaus Gehör geschenkt. Wie die Kantone Aargau und Schaffhausen wird der Kanton Thurgau informiert, und er kann sich zu Zwischenergebnissen vernehmen lassen. Betreffend die Frage der Lärmspitzen ist festzuhalten, dass sich diese nicht mit der gemittelten Lärmbelastung gemäss Lärmschutzverordnung vergleichen lassen. Nur diese berechneten Mittelwerte sind aber für die Frage der raumplanerischen Betroffenheit relevant.

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass nicht nur die raumplanerisch betroffenen Kantone Zürich, Aargau und Schaffhausen ein politisches Interesse am SIL-Prozess und letztlich an der Ausgestaltung des Flugbetriebes auf dem Flughafen Zürich haben. Der SIL-Koordinationsprozess ist genau deshalb bewusst transparent gestaltet. Der Bundesrat nimmt daher das Anliegen des Kantons Thurgau ernst. Das Bazl als zuständige Behörde wird die zuständigen Behörden des Kantons Thurgau und der anderen Nachbarkantone konsultieren sowie umfassend und transparent über die Resultate des Koordinationsprozesses informieren.

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