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Heberlein Trix · Ständerat · 2007-03-22

Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-22

Wortprotokoll

Zu den Kosten ist festzustellen, dass der Bund die Kosten gemäss Standardprogramm trägt, das heisst für die Auswertung der Register. Nicht enthalten in diesen Kosten sind die Arbeiten zur Vorbereitung und Harmonisierung; diese sind im Registerharmonisierungsgesetz bereits geregelt, und auch die Arbeiten zur ordnungsgemässen Führung sind dort geregelt. Für die Stichproben übernimmt der Bund die vollen Kosten; wir haben dies von Herrn Bundesrat Couchepin bereits gehört. Eine weitere Auswertung oder Zusatzerhebungen können von den Kantonen gefordert werden; Herr Maissen hat dies erwähnt. Sie können von den Kantonen oder von den Gemeinden oder Städten via Kantone gefordert werden; sie sind dann aber auch von ihnen zu bezahlen. Man kann also nicht sagen, dass zusätzliche Kosten für den Bund entstehen, sondern wenn zusätzliche Forderungen aufgestellt werden, müssen diese von den Verursachern auch bezahlt werden.

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