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Heberlein Trix · Ständerat · 2007-03-22

Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-22

Wortprotokoll

Herr Präsident, ich wäre froh, wenn ich einfach zusammenfassend zum ersten und zweiten Abschnitt, zu den Artikeln 1 bis 8, einige Bemerkungen über den Umfang und die Bestandteile der Volkszählung machten könnte. Bei Artikel 3 gibt es einen Minderheitsantrag, darauf möchte ich auch noch eingehen.

Nochmals einige Ergänzungen, einfach zur Klarstellung, zu den nutzbaren Informationen: Die in den Personenregistern zu führenden Merkmale sind als "minimaler Inhalt" im Registerharmonisierungsgesetz, das bereits in Kraft ist, in Artikel 6 aufgezählt. Es sind dies die Basismerkmale Name, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen oder auf andere Weise vom Kanton anerkannten Religionsgemeinschaft - Sie erinnern sich an die Diskussion, die wir hier im Rat zu dieser Formulierung hatten -, dann die Art der Niederlassung, das Datum von Zu- und Wegzug usw. Diese Daten werden heute in den Einwohnerregistern bereits geführt. Neu hinzu kommen dann die Identifikatoren für Personen, also die neue AHV-Versichertennummer, die Gebäude- und Wohnungsidentifikatoren. Alle diese drei Identifikatoren müssen mehrheitlich neu in den Personenregistern eingeführt werden.

Weiter können dem Gebäude- und Wohnungsregister u. a. Informationen über den genauen Standort, die Art des Gebäudes, die Bauperiode, die Anzahl Stockwerke und Wohnungen, die Heizungen, die Warmwasseraufbereitung, die Lage der Wohnungen im Gebäude, die Grösse der Wohnungen usw. entnommen werden. Jedes Gebäude ist im Gebäude- und Wohnungsregister mit einem Identifikator, einer sogenannten schweizweit eindeutigen Identifikationsnummer (Egid), vermerkt. Für jede Wohnung innerhalb des Gebäudes wird noch ein weiterer Identifikator geführt. Mit der Kombination dieser beiden sind alle Wohnungen schweizweit eindeutig identifiziert. Ich weiss also nicht, wo man noch mehr ins Detail gehen könnte. Zusätzlich können Informationen durch die Verbindung von Personen-, Gebäude- und Wohnungsdaten gewonnen werden. Die Verbindung von Personen- mit Gebäudedaten erlaubt eine räumliche Zuordnung einer Person, die Verbindung von Personen- mit Wohnungsdaten erlaubt die Bildung von statistischen Haushalten. Daraus lassen sich wieder zahlreiche Informationen über Haushalte, deren Art, Grösse und Zusammensetzung sowie über die Wohnverhältnisse ableiten - Stichworte: Belegung, Belegungsdichte usw.

Die Identifikatoren: Der einheitliche Personenidentifikator, die neue AHV-Versichertennummer, über die wir hier auch entschieden haben, dient bekanntlich der registerübergreifenden eindeutigen Identifikation von Personen und insbesondere der Vermeidung von Doppelzählungen. Bezüglich der termingerechten Einführung der neuen Versichertennummer - damit kommen wir auf die Termine zu sprechen - ist das Bundesamt für Sozialversicherung zuversichtlich. Zeitliche Engpässe können aber nicht ganz ausgeschlossen werden. Wenn die Vergabe der neuen AHV-Nummer bis 2010 nicht vollumfänglich erfolgen könnte, dann müssten bestehende Lücken ersatzweise durch Prozeduren, die diese Abgleiche vornehmen, abgeglichen werden.

Zum Gebäudeidentifikator: Ich habe es erwähnt, er dient der Verbindung von Personen mit Gebäuden, und er kann auch nach Meinung der verschiedenen Ämter bis 2010 in die Einwohnerregister integriert werden. Dies ist unproblematisch. Der Wohnungsidentifikator hingegen bietet mehr Probleme. [PAGE 296] In einem ersten Schritt soll er die Haushaltbildung erfassen. Alle Personen, die der gleichen Wohnung zugeordnet werden können, bilden statistisch zusammen einen Haushalt. Bei komplexen Überbauungen ist die eindeutige Zuordnung der Wohnung schwierig und erfordert eine vorgängige physische Nummerierung der Wohnungen. Aus diesem Grund ist die Übernahme des Ewid in die Einwohnerregister wahrscheinlich aufwendiger und braucht mehr Zeit. Die umfassende Einführung bis zur Volkszählung 2010 ist wahrscheinlich zeitkritisch; bis dahin werden höchstens rund 80 Prozent der Wohnungen erfasst sein. Man hat aber eine Übergangsfrist eingeführt, und man kann diese Frist auch verlängern. Ich glaube, hier ist der Bundesrat auch den Bedenken entgegengekommen, die hier zur Einführung geäussert wurden.

Fazit: Die für die Statistik erforderlichen Angaben und Merkmale werden bis zur Volkszählung 2010 mit einem hohen Vollständigkeitsgrad und - was mindestens so wichtig ist - in einer hohen Qualität verfügbar sein. Es gibt zeitliche Verzögerungen, oder es kann sie geben, wenn die Einführung der Versichertennummer nicht so rasch geschieht, und vor allem beim Ewid. Davon würde aber nur ein kleiner Teil des gesamten Datenbestandes betroffen. Zur Behebung der dadurch entstehenden Lücken könnten Ersatzprogramme geschaffen werden. Durch den neuen, jährlichen Erhebungsrhythmus können aber diese bestehenden Mängel innerhalb kurzer Fristen behoben und ausgebessert werden. Dies zum Allgemeinen.