Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2008-03-10
Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-10
Wortprotokoll
Der Fussgängerstreifen bedeutet Vortritt für einen Querverkehr vor dem Auto- bzw. Strassenverkehr. Ich frage jene, die das Handzeichen wieder einführen wollen: Möchten Sie auch, dass jene Fahrzeuglenker, die auf einer Hauptstrasse verkehren, jedes Mal ein Zeichen geben müssen, wenn sie auf eine Kreuzung kommen und dort mit einem Nebenverkehr kreuzen, wenn sich also eine vortrittsberechtigte mit einer nicht vortrittsberechtigten Strasse kreuzt? Keinem Automobilisten, niemandem von Ihnen käme es in den Sinn, dass das Auto auf der vortrittsberechtigten Strasse beispielsweise mit der Lichthupe ein Zeichen geben müsste, um seinen Vortritt zu beanspruchen. Das verlangen Sie aber vom Querverkehr der Fussgänger, die auf dem Fussgängerstreifen den Vortritt besitzen. Die Fussgänger sollen also anzeigen, dass sie ihren Vortritt wahrnehmen. Sonst ist das nirgends der Fall: Der vortrittsberechtigte Verkehr kann darauf vertrauen, dass die nicht Vortrittsberechtigten vorsichtig sind und ihm den Vortritt gewähren. Nur wenn der Vortritt nicht gewährt wird, muss der vortrittsberechtigte Verkehr seinerseits alles tun, um einen Unfall zu verhüten.
Und nun wollen Sie dem vortrittsberechtigten querenden Fussgängerverkehr die Auflage machen, dieser Vortritt dürfe nur dann beansprucht werden, wenn die Fussgänger anzeigten, dass sie den Vortritt wollten. Das liegt völlig quer zu den übrigen Verkehrsregelungen. Es führt zu ganz schwierigen Situationen, unter anderem dazu, dass wir nach jedem Unfall die Diskussion haben, ob der Fussgänger ein Handzeichen gegeben hat oder nicht. Es führt dazu - beachten Sie das bitte -, dass die Automobilisten beim Fussgängerstreifen nicht mehr so mit der Geschwindigkeit heruntergehen, dass sie einem vortrittsberechtigten Fussgänger auf jeden Fall den Vortritt lassen können. Das tut aber jeder Automobilist, wenn er aus einer vortrittsbelasteten Nebenstrasse auf die vortrittsberechtigte Hauptstrasse fährt.
Warum wollen Sie die Vorsicht, die beim Einmünden in eine vortrittsberechtigte Strasse geboten ist, nicht auch in Bezug auf den vortrittsberechtigten querenden Fussgängerverkehr gebieten? Wir haben das Handzeichen abgeschafft, weil es zu mehr Verwirrung, zu mehr Unsicherheiten als vorher geführt hat. Wir haben es aber auch abgeschafft, weil der Vortrittsberechtigte im Strassenverkehr seinen Vortritt grundsätzlich nicht mit einem Zeichen beanspruchen muss. Also seien Sie bitte vernünftig, und treten Sie auf diesen Vorschlag nicht ein.
Herr Hutter hat gesagt, die Unfallzahlen hätten sich verfünffacht, als man das Handzeichen abgeschafft habe. Stimmt, aber er hat nicht die ganze Wahrheit gesagt. Verfünffacht [PAGE 175] haben sich die Blechschäden, weil vor den Streifen Auffahrunfälle - nicht Fussgängerunfälle - geschehen sind, weil sich noch nicht alle Automobilisten gewohnt waren, dass man bei Fussgängerstreifen wirklich den Vortritt gewähren muss, Handzeichen hin oder her. Nach einem Jahr haben sich diese Zahlen bereits wieder massiv gesenkt. Das ist die Tatsache.
Zum Schluss noch ein Wort: In der letzten Zeit haben sich die Fussgängerunfälle gehäuft. Jedes Mal haben wir in der Berichterstattung gelesen, der Automobilist habe den Fussgänger nicht gesehen. Wie will er da allenfalls ein Handzeichen gesehen haben, wenn er nicht einmal den Fussgänger als Ganzen gesehen hat? Die Fussgänger werfen sich nicht unter die Autos, sondern sie werden auf dem Fussgängerstreifen, wo sie den Vortritt haben, überfahren.
Bitte ändern Sie nichts an der heutigen Gesetzgebung, die richtig und im Interesse der Fussgängerinnen und Fussgänger ist.