Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2008-03-10
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2008-03-10
Wortprotokoll
Frau Flückiger und Herr Kunz nutzen nun die Revision des Strassenverkehrsgesetzes für diese materiellen Anträge, die mit der Revision nichts zu tun haben. Ich nehme an, dass Sie hinterher glücklich darüber sind, dass man Eintreten auf die Vorlage beschlossen hat, sonst könnten Sie diese Anträge gar nicht stellen.
Bei beiden Anträgen verstehe ich das Anliegen, die Sicherheit für die Fussgängerinnen und Fussgänger zu verbessern. Das muss ich Ihnen zugestehen, und auch ich will sagen: Es ist tatsächlich so, dass es, als im Jahre 1994 dieser eine Halbsatz aus dem Gesetz gestrichen wurde, den Sie jetzt wieder einführen wollen, zu einer Zunahme von Unfällen bei Fussgängerstreifen gekommen ist. Ich will jetzt nur die Zahlen nennen - nicht die genauen Zahlen, denn auch für mich ist der Antrag Flückiger überraschend; ich muss jetzt aus der Erinnerung schöpfen. Diese Entwicklung hat etwa ein bis zwei Jahre gedauert; nachher sind die Zahlen wieder heruntergegangen. Im letzten Jahr, das heisst von 2006 auf 2007, ist die Anzahl der Unfälle mit schwerverletzten Fussgängern bei Fussgängerstreifen wieder angestiegen, nicht aber diejenige der tödlichen Unfälle. So viel zu den Zahlen.
Nun zur Frage, ob Sie mit diesem vorgeschlagenen Halbsatz, diesem Handzeichen, etwas zugunsten der Sicherheit bewirken können oder nicht - das ist die entscheidende Frage -: Zunächst einmal muss ich Sie darauf hinweisen, dass es vorher, als dieser Halbsatz noch drin war, eben zu Bundesgerichtsentscheiden gekommen ist, durch welche trotzdem die Automobilisten verurteilt wurden. Das Bundesgericht hat sie verurteilt, weil es noch eine andere Bestimmung gibt, die ich Ihnen jetzt gerne vorlese; eine Bestimmung, welche die Automobilisten dazu verpflichtet, vor Fussgängerstreifen vorsichtig zu fahren und auch gegenüber Fussgängern, die kein solches Handzeichen geben, vorsichtig zu sein und anzuhalten. Es ist Artikel 6 der Verkehrsregelnverordnung, in welchem steht: "Vor Fussgängerstreifen ohne Verkehrsregelung muss der Fahrzeugführer jedem Fussgänger oder Benützer eines fahrzeugähnlichen Gerätes, der sich bereits auf dem Streifen befindet oder davor wartet und ersichtlich die Fahrbahn überqueren will, den Vortritt gewähren."
An diesem Punkt, bei der Formulierung "der ersichtlich den Fussgängerstreifen überqueren will", hat eine Bundesgerichtspraxis eingesetzt, die dann Automobilisten auch bestraft hat, wenn einer kein klares Handzeichen gegeben hat, sondern seine Absicht durch die Gestik, das Anheben eines Fusses usw. - das wurde im Einzelnen immer abgeklärt - signalisiert hat. Auch in diesen Fällen sind die Automobilisten bestraft worden. Das hat dazu geführt, dass die zivilrechtliche Haftung des Automobilisten auf Fussgängerstreifen auch dann gegeben war, wenn keine solchen Handzeichen gegeben worden waren. Deswegen wurde diese Pflicht dann durch den Gesetzgeber - ich war noch nicht im Bundesrat - herausgenommen. Wenn Sie das wieder hineinnehmen, dann schaffen Sie auch keine Klarheit, weil der Automobilist dann nicht einfach weiterfahren darf, wenn ein Fussgänger auf einen Fussgängerstreifen hinwandert. Wenn er auf ihn zugeht oder wenn aus anderen Gründen ersichtlich sein muss, dass er ihn überqueren wird, muss der Automobilist trotzdem anhalten. Sie wären wahrscheinlich auch damit einverstanden, dass er trotzdem anhalten muss, wenn das ersichtlich ist. Deshalb schafft eine solche Regelung keine Klarheit - so gut sie gemeint ist. Das will ich wirklich mit aller Deutlichkeit sagen.
Eine weitere Bemerkung: Ich habe mein Amt 1995 angetreten. Damals gab es eine Zunahme der Unfälle. Ich wollte ganz genau wissen, ob diese Zunahme aufgrund der Bestimmung über die Handzeichen erfolgt ist. Wir haben uns die Mühe genommen, sämtliche Unfälle in der Schweiz - sämtliche Unfälle! - zu eruieren. Das war nicht leicht, denn zum Teil waren die Akten nur bei den Polizeirichterämtern, oder es gab keine Zeugenbefragungen; es war sehr schwierig. Aber wir haben alle Unfälle ausgewertet und dabei festgestellt: Es ist nicht diese Handzeichenregelung, es waren vollkommen andere Gründe; einen Teil hat Herr Aeschbacher vorher erwähnt, dass z. B. die Fussgänger übersehen wurden. Zum allergrössten Teil aber waren es zu hohe Geschwindigkeiten. Diese zu hohen Geschwindigkeiten haben ja dann sehr oft zu Auffahrunfällen geführt, ohne dass überhaupt ein Fussgängerunfall geschehen ist. Wir haben das also ausgewertet. Allerdings - das will ich jetzt auch sagen - haben wir das nur damals, in diesen zwei Jahren ,gemacht; nachher haben wir nicht mehr ausgewertet. Jetzt, 2006/07, haben diese Unfälle wieder zugenommen, aber dazu gibt es keine Auswertung.
Lassen Sie mich noch etwas zusätzlich sagen: Es ist eben möglich, dass man den Fussgängerstreifen überraschend betritt, auch mit einem Handzeichen! Auch dann ist nichts gewonnen. Was ist, wenn ein Fussgänger über das Trottoir hergerannt kommt, die Hand schon dort erhoben hat und über den Fussgängerstreifen rast? Dann hat er der Vorschrift Genüge getan, aber er hat den Fussgängerstreifen trotzdem überraschend betreten! In diesem Falle wäre der Fussgänger schuld, nicht der Automobilist. Deswegen ist das eine ganz heikle Passage. Damals, als diese Regelung abgeschafft wurde, gab es lange, lange Diskussionen im Parlament. Jetzt kommen Sie mit einem solchen - ich betone - gutgemeinten Antrag, ohne dass er überhaupt in der Kommission diskutiert wurde, ohne dass ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt wurde! Es wäre dann schon sehr interessant, was die kantonalen Polizeikorps, die Kantone oder die interessierten Kreise dazu sagen würden.
Das scheint mir nun doch eine Hauruck-Übung zu sein. Ich bitte Sie, das jetzt nicht zu tun. Wenn Sie diese Änderung trotzdem vornehmen wollen, sollten Sie dies mit einer Motion oder einer Vorlage von uns tun. Für uns ist das auch ein Anliegen. Wenn das nämlich sinnvoll wäre, würde ich es unter keinen Umständen bekämpfen. Aber das muss schon etwas seriöser ausgewertet werden. Dies zum Antrag Flückiger.
Zum Antrag Kunz: Dieser Antrag ist für mich noch unklarer. Sie müssen einfach wissen: Jeder Mensch kann jederzeit in die Lage kommen, Fussgänger auf einer Strasse zu sein, ohne dass er darauf vorbereitet ist. Sie können z. B. Mitfahrer in einem Automobil sein. Wenn das Automobil eine Panne hat, müssen Sie weiterlaufen. Es gibt viele Fälle, in denen Sie plötzlich überraschend auf einer Strasse sein können. Ihr Antrag heisst: Jede Frau, jeder Mensch, jedes Kind muss ständig einen solchen Reflektor auf sich tragen, vielleicht nicht gerade am Ärmel, aber in der Brusttasche. Man muss das jederzeit bei sich haben. Ich fahre ja auch Zug und erfahre, wie oft die Leute ihr Portemonnaie oder den Kugelschreiber vergessen. Jetzt müssen sie noch diesen Reflektor Tag und Nacht herumtragen, weil sie plötzlich auf einer Strasse landen könnten. Am liebsten würde ich sagen: Reglementieren Sie doch nicht so viel. Freiwilligkeit und Aufklärung sind gut. Man kann eine Plakat-Aktion machen und den Leuten sagen: "Tragt einen Reflektor!" Bitte "überregulieren" Sie aber unsere Gesetze nicht. Kriminalisieren Sie die Menschen nicht, die zu Fussgängern auf den Autostrassen werden können. Sehen Sie davon ab!