Schibli Ernst · Nationalrat · 2008-03-11
Schibli Ernst · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-03-11
Wortprotokoll
Als ich meine parlamentarische Initiative zur Abschaffung des Verbandsbeschwerderechtes in der Frühjahrssession 2004 einreichte, war der Spott darüber unüberhörbar. Wenige Wochen später aber wurde mein Vorstoss aktueller denn je. Veranlassung dazu war der landesweit, ja sogar international grosse Beachtung findende Zwist zwischen der Stadt Zürich und dem VCS über den Bau eines neuen Fussballstadions. Hätte man von einer Ausnahme reden können, wäre die Sache sicher nach kurzer Zeit ad acta gelegt worden. Leider aber war dies nur die Spitze des Eisberges, dessen unglaubliches Ausmass der Öffentlichkeit in den folgenden Wochen bewusst wurde. Unverständnis über die Machenschaften der Umweltorganisationen wurde laut. Man stellte mit Entsetzen fest, dass das Verbandsbeschwerderecht völlig missbräuchlich verwendet wurde. Der Ruf nach einer Abschaffung des Verbandsbeschwerderechtes wurde immer lauter und verhallte nicht mehr.
Die Schweiz besitzt eine umfassende Gesetzgebung, die auch die Umwelt in allen Bereichen richtigerweise stark berücksichtigt. Die Gesetze, Verordnungen und Reglemente für den gesamten Baubereich inklusive der Entwicklung sind auf allen Zuständigkeitsebenen - Bund, Kantone und Gemeinden - derart umfassend und detailliert, dass es weitere Massnahmen zur Sicherstellung der Anwendung der Vorschriften nicht mehr braucht.
Mit den Vorschriften wollen wir erreichen, dass die Bauwilligen den Interessen des Staates und der Allgemeinheit Rechnung tragen. Wir fördern aber auch explizit die Anliegen der Wirtschaft und der Gesellschaft. Aber gerade hier haben die Umweltverbände in den vergangenen Jahren eine ganz intensive, aber auch eigenartige, ja sogar schockierende Tätigkeit entwickelt. Leider muss man feststellen, dass es bei den Aktivitäten vieler sogenannter Umweltschutzverbände nicht um der Sache dienende Interventionen geht, sondern um Interessen in eigener Sache. Man will die in den gesetzlichen Bereichen bereits verankerten, oft vom Volk genehmigten und rechtsverbindlichen Bedingungen unter dem Deckmantel der Verbesserung einer Situation willkürlich und teilweise massiv ausweiten. Man bedient sich dabei gewisser Methoden, die in einem Rechtsstaat nicht akzeptabel und unangebracht sind oder gar strafrechtlich geahndet werden sollten.
Dagegen vorzugehen ist die Aufgabe der Politik und des Volkes. Es darf nicht sein, dass die Umsetzung von Volksentscheiden über Jahre verzögert oder ihre Realisierung durch eine persönlich motivierte Meinung sogar verunmöglicht wird. Es darf nicht sein, dass durch die Drohung mit dem Verbandsbeschwerderecht Investoren abgeblockt werden; es darf nicht sein, dass notwendige Impulse für unsere Wirtschaft verpuffen. Es darf nicht sein, dass Umweltorganisationen Geld verlangen, um die eigene Tätigkeit zu finanzieren. Unser Land investiert seit Jahren enorme Beträge zur Erhaltung und Weiterentwicklung einer intakten Umwelt. Es darf nicht sein, dass wegen Willkür und Beschwerden in eigener Sache ständig Gelder in Milliardenhöhe blockiert sind - Gelder, die unsere Wirtschaft zum Wachstum und zur Erhaltung der Arbeitsplätze dringend bräuchte. Es darf nicht sein, dass unser Land wegen der unhaltbaren Politik der Umweltverbände wirtschaftlich, sozialpolitisch und gesellschaftlich in Schwierigkeiten gerät.
Das Ziel im Interesse unseres Landes und der Bevölkerung muss es sein, eine gesamtheitliche Interessenabwägung vorzunehmen. Dazu haben wir unsere Gesetze, Verordnungen und Reglemente auf den Ebenen von Bund, Kantonen und Gemeinden. Gegen Volksentscheide soll kein Veto möglich sein. Die unselige Verzögerungstaktik muss ein Ende haben, denn sonst bleiben die Interessen des Volkes, der Regionen, der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden unerfüllt. Für unsere Lebensgrundlagen ist der Umweltschutz - im Rahmen aller zu bewältigenden Aufgaben gesehen - ein wichtiger Teilbereich, dem, gestützt auf die bestehenden Vorschriften und ohne das Verbandsbeschwerderecht, optimal Rechnung getragen werden kann.
Ich bitte Sie deshalb, meiner parlamentarischen Initiative Folge zu geben.