Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2000-12-07
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2000-12-07
Wortprotokoll
Herr Odilo Schmid, mit der vom Ständerat beschlossenen Formulierung von Artikel 6 Absatz 2 wird dem Anliegen, das Sie vorgetragen haben, Rechnung getragen. Die für die Festlegung der Durchleitungsgebühren zuständigen Behörden - ich denke da in erster Linie an die Schiedskommission - können von ihrem Ermessensspielraum Gebrauch machen und in den betroffenen Netzgebieten faire Durchleitungspreise festlegen. Das möchte ich ausdrücklich festgehalten haben.