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Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2008-03-11

Wortprotokoll

Bei diesen beiden Minderheitsanträgen geht es um die Frage der Delegation einer Materie an den Bundesrat. Im ersten Fall geht es um den Grad der Ausbildung. Der Bundesrat ist der Meinung, er könne selbst die Ausbildung regeln und die Rahmenbedingungen dazu festlegen. Im Gegensatz zur Minderheit ist er ferner der Meinung, es brauche nicht unbedingt Vollpolizisten mit einem eidgenössischen Fachausweis. Es kommt auf das Resultat der Regeln an, die wir erstellen können, und nicht auf die Qualität des Papiers.

Im ersten Fall sind wir also der Meinung, Sie sollten der Mehrheit und dem Bundesrat folgen.

Im zweiten Fall, wo es um die Schusswaffen geht, hat der Bundesrat in seiner Vorlage detailliert aufgelistet, welche Waffen zulässig sein sollen, und hat Schusswaffen ausdrücklich ausgeschlossen. Das ist unsere Haltung. Die Mehrheit Ihrer Kommission möchte das an uns, den Bundesrat, delegieren und sagt: Die Zeiten können sich ändern; eines Tages sind Schusswaffen dann doch nötig, dann haben wir Vertrauen in den Bundesrat. Sie zuzulassen ist der Wille der Mehrheit. Die Minderheit nimmt in etwas anderen Worten aber die Haltung des Bundesrates auf und will Schusswaffen generell nicht zulassen.

Im ursprünglichen Sinne des Bundesrates empfehle ich Ihnen im zweiten Fall, dem Antrag der Minderheit Allemann zuzustimmen.