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Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-12-07

Wortprotokoll

Herr Fischer hat ausgeführt, der Ständerat habe ja mit Artikel 25bis schon eine Lösung getroffen. Schauen wir doch, worum es dort genau geht. Der Ständerat ist dafür, dass der Bund Darlehen für alte Schulden gibt. Damit haben Sie aber für die Zukunft der Wasserkraft noch keine Vorkehrungen getroffen. Mit der Liberalisierung steht die Wasserkraft in Konkurrenz mit dem Strom, der am Spotmarkt gehandelt wird. Wenn Sie etwas erneuern wollen, dann müssen Sie mal schauen, wie die Preisentwicklung an den internationalen Märkten verläuft: In den letzten drei Jahren, seit diese Spotmarktnotierungen auch in der Schweiz publiziert werden, können Sie feststellen, dass die Preise für Strom immer zwischen 2 und 5 Rappen schwanken. Bei den von Herrn Fischer zitierten Erneuerungen der Kraftwerke von Ruppoldingen und Gösgen haben wir in den ersten Jahren Gestehungskosten von 14 und 20 Rappen pro Kilowattstunde. Sie sehen also, dass es bei den heutigen Marktverhältnissen höchst unwahrscheinlich sein wird, dass in den nächsten zehn oder zwanzig Jahren irgendein Investor gefunden werden kann, der überhaupt noch ein Wasserkraftwerk erneuert, selbst wenn es nur darum geht, bestehende Anlagen zu ersetzen - beispielsweise neue Generatoren oder Turbinen zu installieren. Die Beispiele Ruppoldingen und Gösgen sind tatsächlich zwei Beispiele, die noch realisiert worden sind. Aber der Vergleich ist eben insofern problematisch, als diese Investitionsentscheide noch unter dem Monopolregime getroffen wurden. Das sind Entscheide, die zu Beginn der Neunzigerjahre gefällt wurden. Jetzt profitieren diese Werke noch von der sechsjährigen Übergangsfrist im Elektrizitätsmarktgesetz.

In Zukunft sieht es, wie gesagt, ganz anders aus. Wir haben ganz klar eine Reihe von Kraftwerken, bei denen der Sanierungsbedarf ausgewiesen ist: Ich nenne aus meiner Region das Flusskraftwerk in Rheinfelden, wo mit einer Erneuerung der Generatoren die Produktion vervierfacht werden könnte. Dieses Werk ist geplant, auch konzessioniert, alles ist genehmigt; der Bau wurde nun aber, der zitierten Marktverhältnisse wegen, auf unbestimmte Zeit verschoben.

Die Kommissionsmehrheit legt Ihnen nun den neuen Antrag in der Fassung der Minderheit im Ständerat vor. Beachten Sie bitte, dass es sich hier nicht um eine Subvention handelt, dass die Darlehen vielmehr zu Selbstkosten geleistet [PAGE 1422] werden und im Prinzip rückzahlbar sind. Wenn Sie der langen Lebenserwartung der Wasserkraftwerke Rechnung tragen - diese halten vierzig bis achtzig Jahre lang -, dann ist es meines Erachtens so, dass die Rückzahlung dieser Darlehen mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit gewährleistet ist. Es ist mir kein Fall bekannt, wo ein Wasserkraftwerk dauerhaft in der Verlustzone operierte. Allerdings kann es tatsächlich eine Weile dauern, bis die Gewinnschwelle erreicht wird. Die langen Abschreibungsfristen sind ja auch der Grund, weshalb zurzeit überhaupt nichts mehr investiert wird.

Es scheint, dass das Referendum gegen dieses Gesetz in gewissen Kreisen bereits vorbereitet wird. Für uns entsteht dann ein Problem: Wenn im Gesetz keine Vorkehrungen für die Wasserkraft getroffen werden, wird unsere Seite nicht mit ganzem Herzen hinter dem Gesetz stehen können, weil dann durch die Liberalisierung, ökologisch gesehen, eine Verschlechterung des Erzeugungsprofils der Schweiz wahrscheinlich wäre.

Es wurde auch im Kampf um die Abstimmung vom 24. September 2000 immer wieder gesagt, man werde im Elektrizitätsmarktgesetz Vorkehrungen für die Wasserkraft treffen. Heute ist nun der Tag, an dem Sie darüber entscheiden. Ich bitte Sie, an Ihrem früheren Entscheid festzuhalten, der Mehrheit der Kommission zu folgen und hier für die besprochene Lösung zu stimmen. Im Ständerat wurde der Beschluss des Nationalrates nur mit 22 zu 20 Stimmen abgelehnt. Ich bin überzeugt, dass in der nächsten Runde im Ständerat eine Mehrheit unserem Beschluss zustimmen wird. Dann macht dieses ganze Gesetz Sinn; dann können wir liberalisieren, ohne befürchten zu müssen, dass die Schweizer Wasserkraft zugrunde geht.

Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · 2000-12-07 | Lexipedia | Lexipedia