Lang Josef · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2008-03-11
Wortprotokoll
Als liberale Bürgerrechtspartei haben die Grünen grossen Respekt vor dem Gespenst "Big Brother". Wir bedenken jederzeit, was Benjamin Franklin vor 250 Jahren gesagt hat: "Wer Sicherheit auf Kosten der Freiheit bewahren will, verliert zuletzt beides." In diesem Sinne empfehlen wir Ihnen, den Minderheitsanträgen Teuscher zuzustimmen.
In seinem vom Bundesrat Ende September 2007 abgesegneten Bericht hielt das EJPD fest: "Die Erhebung, Aufbewahrung und Bearbeitung von Daten aus Videoüberwachungen greifen in die Grundrechte ein. Je nach Aufbewahrungsdauer und Erkennbarkeit der Personen kann es sich um schwere Eingriffe handeln." Der gleiche EJPD-Bericht zeigt auf, wie massiv die Videoüberwachung in den nächsten Jahren allein im Bahnbereich zunehmen wird.
Je grösser die Big-Brother-Gefahr ist, desto griffiger hat der Datenschutz zu sein. Zu einem griffigen Datenschutz gehört der Einsatz von Technologien, welche die Privatsphäre schützen. Heute gibt es Chiffrierungs- und Dechiffrierungstechnologien, mit denen dafür gesorgt ist, dass keine Unberechtigten Zugang zu Videoaufnahmen erhalten. Diese Technologien sind nicht einmal sehr teuer. Im bereits zitierten EJPD-Bericht steht dazu im Zusammenhang mit Busunternehmungen: "Bei grösseren Betrieben erfolgt vor der Speicherung eine Verschlüsselung." Als Beispiele werden die Zugerland-Verkehrsbetriebe (ZVB) und die Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ) genannt. Was den ZVB und den VBZ recht ist, sollte den viel grösseren SBB billig sein!
Nun zur hochsensiblen Frage der Aufbewahrungsdauer: Die Ausweitung von 1 Tag auf 100 Tage ist völlig übertrieben. Nirgendwo sonst gilt eine so lange Frist. Zum Vergleich: Die Kantone Solothurn und Waadt kennen eine Frist von 96 Stunden, bei den österreichischen Bahnen sind es 48 Stunden.
Wenn wir die hundertfache Verlängerung der Aufbewahrungsdauer mit der Verhundertfachung der Videoaufnahmen in den nächsten Jahren multiplizieren, dann führt das zu einem Datenberg, der nicht nur den Datenschutz, sondern auch die Datenverarbeitung erdrückt. Ohne Diktatur und Demokratie gleichsetzen zu wollen, erinnere ich Sie an das Stasi-Syndrom mit seinem unbezwingbaren Datenmassiv. Dann sind wir an jenem Punkt, vor dem uns Benjamin Franklin gewarnt hat: Wir verlieren die Freiheit und die Sicherheit. Die vom Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten und von [PAGE 197] der grünen Kommissionsminderheit vorgeschlagene Vervierfachung der Aufbewahrungsdauer reicht völlig.