Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-12-07
Wortprotokoll
Ich möchte nicht verhehlen, dass ich über die Anträge Ihrer Kommission alles andere als glücklich bin. Ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass es keinen Grund gibt, die heutige, bewährte Zuständigkeitsordnung zu ändern. Wenn Sie jedoch einen Systemwechsel befürworten, dann sollte dieser konsequenterweise Bewilligung und Aufsicht umfassen.
Die nun vorgeschlagene Lösung - sie soll einen Kompromiss darstellen - führt zu einer Aufspaltung zwischen [PAGE 1449] Bewilligung und Aufsicht und somit auch zu verschiedenen Fragen:
Welche aufsichtsrechtlichen Massnahmen können die Kantone überhaupt verfügen, ohne die Zuständigkeit der Bewilligungsbehörde des Bundes zu tangieren? Kann etwa ein Bewilligungsentzug angedroht werden, obwohl für dessen Vollzug ja der Bund zuständig wäre? Was passiert, wenn Aufsichts- und Bewilligungsbehörde die Arbeit einer Vermittlungsstelle unterschiedlich einschätzen? Was kann die verantwortliche Bundesbehörde unternehmen, wenn eine kantonale Behörde ihren Aufsichtspflichten nicht nachkommt?
Gemäss Antrag Ihrer Kommission soll der Bund sodann die Aufgaben festlegen, die den Vermittlungsstellen bei internationalen Adoptionen übertragen werden können. Auch hier ergeben sich Unklarheiten.
Nur zwei Beispiele: Um welche Aufgaben geht es, und wie verträgt sich diese Übertragung mit den Funktionen der kantonalen zentralen Behörden, die im Rahmen des Haager Übereinkommens geschaffen werden sollen? Das Plenum ist sicher nicht der geeignete Ort, um diese wichtigen Fragen zu vertiefen. Wir werden Inhalt und Auswirkungen Ihrer Beschlüsse sorgfältig analysieren und prüfen, ob und in welcher Weise den zugrunde liegenden Anliegen Rechnung getragen werden kann.