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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-03-12

Wortprotokoll

Bereits heute werden alle im Ausweis aufgeführten Daten im Informationssystem Ausweisschriften gespeichert. Der zweite Satz von Absatz 1 wird nur in dem Sinne ergänzt, dass in Zukunft auch die im Chip gespeicherten Daten im Informationssystem Ausweisschriften registriert werden können. Diese zusätzliche Speicherung der Fingerabdrücke soll einen weiteren Beitrag zur Verhinderung von Missbräuchen von Schweizer Ausweisen leisten, insbesondere im Hinblick auf die Ausstellung von Ausweisen an Personen ohne Schweizer Bürgerrecht oder Personen mit einer falschen Identität. Die zweifelsfreie Identifikation einer Person lediglich anhand eines Gesichtsbildes ist nicht immer möglich. Es sind verschiedene Fälle bekannt, in denen ein Ausweisverlust gemeldet wurde und anschliessend durch eine ähnlich aussehende Person - zum Beispiel Bruder oder Schwester, die die Schweizer Staatsbürgerschaft nicht besitzen - ein neuer Ausweis beantragt wurde. In diesen Fällen kann die Identifikation anhand des Fotos sehr schwierig sein. Mit Hilfe der im System gespeicherten Fingerabdrücke kann jedoch eine eindeutige Identifikation sichergestellt und gegebenenfalls die Ausstellung eines Schweizer Passes an eine Person ohne Schweizer Bürgerrecht verhindert werden.

Um den von einigen Stellen und auch heute wieder geäusserten Befürchtungen betreffend Missbräuche des Informationssystems Ausweisschriften vorzubeugen, wird es für die Polizei und das Grenzwachtkorps technisch nicht möglich sein, die Fingerabdrücke auf einem Bildschirm anzuzeigen oder auszudrucken. Nur der direkte Vergleich mit den Fingerabdrücken einer Person wird möglich sein. Es wird also kein Abgleich mit Fahndungs- oder anderen Datenbanken vorgenommen.

Das Argument, in der Schweiz gebe es nur wenige Missbrauchsfälle, ist nicht stichhaltig. Einerseits gilt es, mit der technischen Entwicklung und dem internationalen Trend zum Erschleichen von echten Ausweisen unter einem falschen Namen Schritt zu halten, und andererseits hat die Speicherung von Informationen auch eine hohe Abschreckwirkung, sodass allenfalls auf Ausweise anderer Länder ausgewichen wird. Ich möchte nochmals betonen: Entsprechend planen auch andere Länder die Speicherung von Fingerabdrücken in einer Datenbank zur Sicherung der Ausweise und des Ausstellungsverfahrens.

Ich beantrage Ihnen daher, dem Antrag der Mehrheit und dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.

Die Minderheit beantragt, dass im Informationssystem Ausweisschriften die Fingerabdrücke nicht gespeichert werden. Dies würde dazu führen, dass von der Einführung biometrischer Daten in erster Linie ausländische Grenzkontrollbehörden profitieren könnten. Das schweizerische Ausweisverfahren hätte davon dann keinen Nutzen. Der internationale Trend zur Erschleichung von echten Ausweisen unter einer falschen Identität könnte so nicht bekämpft werden.

Herr Hodgers befürchtet - er hat dies auch zum Ausdruck gebracht - eine zukünftige missbräuchliche oder anderweitige Verwendung der Datenbank. Der Verwendungszweck dieser Datenbank ist aber im Gesetz ganz klar umschrieben. Sie ersehen das aus Artikel 11 Absatz 2; dort ist der Verwendungszweck der Datenbank eingeschränkt. Für Fahndungszwecke darf diese Datenbank nicht verwendet werden. Wenn man etwas anderes möchte, dann müsste man das Gesetz wieder ändern, und dann wären Sie wieder an der Reihe.

Zum Antrag Hodgers, dass auf Verlangen der antragstellenden Person die Daten betreffend die Fingerabdrücke im [PAGE 227] Informationssystem zu löschen seien: Ich möchte Sie bitten, diesen Antrag abzulehnen. Mit der zentralen Speicherung der Fingerabdrücke wird bezweckt - und ich möchte das noch einmal betonen -, das schweizerische Ausweiswesen bei der Beantragung der Ausweise, inklusive auch der provisorischen Pässe, zu stärken. Damit Sie die Grössenordnung kennen: Es handelt sich um ungefähr 30 000 provisorische Ausweise pro Jahr, und es sind etwa 60 000 Ausweise pro Jahr auf Antrag im Ausland. Da kann dank der gespeicherten Fingerabdrücke die Identität überprüft und so auch der Missbrauch effizient bekämpft werden. Ich denke hier vor allem an die Erschleichung von Ausweisen unter einem falschen Namen. Wenn man diesem Antrag stattgeben würde, wäre zu befürchten, dass namentlich diejenigen Personen von der Möglichkeit Gebrauch machen würden, die Löschung der Fingerabdrücke zu beantragen, bei denen wir gerade darauf angewiesen sind, dass wir die Fingerabdrücke haben. So wird das Ziel der Stärkung und Sicherung des schweizerischen Ausweiswesens geschwächt.

Ich möchte Sie bitten, diesen Antrag abzulehnen.