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Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-03-12

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion nimmt den Bericht zur Auslagerung und Steuerung von Bundesaufgaben zur Kenntnis. Der Mangel, ja das Fehlen von einheitlichen Kriterien für Auslagerungen aus der zentralen Verwaltung des Bundes, aber auch das Fehlen eines Modells für eine kohärente Steuerung von rechtlich verselbstständigten Einheiten befriedigt seit längerer Zeit nicht. So gab es denn auch schon im Jahr 2002 Empfehlungen der GPK des Ständerates zuhanden des Bundesrates. Damals war das Thema die Überprüfung der Beteiligungen des Bundes an privatwirtschaftlichen Unternehmen.

Der heute zur Diskussion stehende Bericht verfolgt im Wesentlichen zwei Ziele, die wir als wichtig und auch als richtig ansehen:

1. Die künftige Auslagerung soll systematisch und nach einheitlichen Richtlinien erfolgen.

2. Die Steuerung von verselbstständigten Einheiten soll optimiert und vereinheitlicht werden.

Den grössten Anpassungsbedarf erkennen wir bei den Anstalten. Der Bericht zeigt aber auch auf, dass nicht alle Einheiten gleich behandelt werden können. Es wird also nicht möglich sein, eine absolute Vereinheitlichung zu erreichen, weil der Status der einzelnen Einheiten nicht in jedem Fall der gleiche ist.

Der Bericht gipfelt letztlich in 28 Leitsätzen zur organisationsrechtlichen Konzeption der verselbstständigten Einheiten. Sie definieren aber auch die Einflussmöglichkeiten des Bundes als Eigner. Die Leitsätze werden in Abhängigkeit von den ausgelagerten Aufgaben zu einem Steuerungsmodell zusammengefasst.

Ich komme zur Bedeutung dieser Leitsätze für uns, die SVP-Fraktion. Für uns stellt sich die Frage: Wie verbindlich sind denn diese Leitsätze? Welches ist ihr Stellenwert? Ich kenne diverse Unternehmen mit solchen Leitsätzen, abgeleitet auch aus Leitbildern. Ich habe eine gewisse Aversion gegen solche Leitbilder und Leitsätze, weil sie in vielen Betrieben als nicht sehr verbindlich taxiert werden. Es sind hehre Absichten mit relativ geringer Verbindlichkeit. Die Verpflichtung auf diese Leitsätze wird oft nicht allzu konsequent [PAGE 245] gehandhabt, und dementsprechend ist der Wert dieser Leitsätze am Schluss denn auch nicht allzu hoch. Für uns stellt sich also wirklich die Frage der Verbindlichkeit - nicht nur für die Unternehmen, die betroffen sind, sondern selbstverständlich auch für den Bundesrat.

Eignen sich diese Leitsätze auch für die Aufsicht? Auch das ist eine Frage, die wir erst in der Praxis werden beurteilen können. Vor allem auch: Hat das Nichteinhalten solcher Leitsätze letztlich Konsequenzen, hat es Massnahmen zur Folge, sei das in personeller oder auch in finanzieller Hinsicht? Die Erfahrungen aus der jüngsten Vergangenheit oder auch die Aktualität geben uns hier Recht.

Wir haben in der Kommission auch festgestellt, dass einzelne Bereiche noch fehlen; diese sollen gemäss den drei Postulaten der GPK und dem Postulat der Finanzkommission noch berücksichtigt werden. Der Bundesrat ist denn auch bereit, diese Vorstösse anzunehmen. Wir unterstützen diese Vorstösse, allerdings doch mit der Bemerkung - vor allem auch im Bereich der regionalen Vertretung und der Vertretung der Geschlechter -, dass ganz zuvorderst die Fähigkeit stehen muss, eine Aufgabe erfüllen zu können. Die anderen Kriterien stehen in zweiter Linie zur Debatte.

Nun, wie gesagt: Für uns ist der Bericht eine gute Analyse der gegenwärtigen Situation. Wir nehmen ihn so zur Kenntnis, wie er daherkommt. Die Leitsätze sind gutgemeinte Absichten, die differenziert auf den entsprechenden Status der Unternehmen angewendet werden, aber - ich sage es noch einmal - sie sind nur so gut, wie sie im Vollzug auch angewendet werden; sie sind nur dann von Wert, wenn eine Nichteinhaltung auch Konsequenzen und Massnahmen auslöst. Auch der Bundesrat darf durch diese Leitsätze in seiner Verantwortung nicht entlastet werden. Sie können nun also 31 oder auch mehr Leitsätze aufstellen und formulieren - messen werden wir die Unternehmen und den Bundesrat an der Zielerreichung der Unternehmen und, damit verbunden, an der Einhaltung dieser Leitsätze.

Die SVP-Fraktion erwartet, Herr Bundesrat, trotz dieser Leitsätze harte, quantitative Indikatoren zur Überprüfung der Zielerreichung der Unternehmen. Leitsätze allein sind kein Führungsinstrument; Leitsätze allein genügen nicht für eine quantitativ und qualitativ genügende Kontrolle. Die SVP-Fraktion hat von diesem Bericht also nicht mit einem Sturm der Begeisterung Kenntnis genommen, sondern ist einigermassen skeptisch gegenüber diesen Leitsätzen, gegenüber ihrer Wirkung und der Verbindlichkeit, weil sie - das hat meine Kollegin, Frau Gadient, schon gesagt - nur den Status von Richtlinien haben.

Herr Bundesrat, die Absicht ist gut - die Kontrolle äusserst wichtig.

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