Cathomas Sep · Nationalrat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-12
Wortprotokoll
Die CVP/EVP/glp-Fraktion erachtet den Bericht des Bundesrates zur Auslagerung und Steuerung von Bundesaufgaben als einen wertvollen Beitrag zur Transparenz und Kontrolle der Verhältnisse zwischen dem Bund und den verselbstständigten Einheiten, welche Bundesaufgaben erfüllen. Der Bericht liefert einen systematischen Überblick über die Auslagerung von Bundesaufgaben und bringt eine Weiterentwicklung des Vierkreisemodells durch klare Kriterien für Auslagerungsentscheide sowie überprüfbare Leitsätze für die Steuerung und Kontrolle der verselbstständigten Einheiten. Der Bericht bildet mit den darin aufgeführten 28 Leitsätzen und den vier von der GPK und der Finanzkommission eingebrachten ergänzenden Postulaten auch eine wichtige Grundlage für die parlamentarische Oberaufsicht.
Damit kann nicht bestritten werden, dass es nötig sein wird, die Eignerrolle innerhalb der Verwaltung funktional und organisatorisch von den anderen Rollen des Bundes gegenüber den verselbstständigten Einheiten zu trennen. In seiner Rolle als Eigner steht der Bund in einem potenziellen Spannungsverhältnis zu seiner Rolle als Besteller und als Träger der Fach-, der Wirtschafts- und der Sicherheitsaufsicht. Es steht nicht von vornherein fest, dass die optimale marktkonforme und günstige Erfüllung einer Service-public-Aufgabe vom bundeseigenen Betrieb geleistet werden kann. Als Gewährleister muss der Bund daher auch gegen seine eigenen Interessen als Eigner handeln können. Es ist aber naheliegend, dass die Rolle der Fachaufsicht, der Wirtschafts- und Sicherheitsaufsicht verselbstständigten Kontrollinstanzen oder einem Fachdepartement zu übertragen ist. Der Bundesrat verzichtet zwar auf eine solche auch von der OECD empfohlene sogenannte monistische Lösung. Damit der Bundesrat die strategischen Ziele unter Beachtung der potenziellen Zielkonflikte bestimmen kann, muss er aber dafür besorgt sein, dass die von den Fachdepartementen zu vertretenden aufgabenbezogenen Anforderungen getrennt von den Eignerinteressen vorgelegt werden. Nur so kann sich die Bundesversammlung die nötigen Kenntnisse verschaffen, um im Rahmen ihrer Oberaufsicht den Bundesrat bei [PAGE 244] der Umsetzung bzw. Durchsetzung der gesetzlichen Vorgaben bei den verselbstständigten Einheiten zu kontrollieren.
Bei der Erfüllung von öffentlichen Aufgaben sind verselbstständigte Einheiten der Steuerung und Kontrolle durch die politischen Behörden unterstellt. Dabei vermischen sich oft privatwirtschaftliche und öffentliche Grundsätze der Aufgabenerfüllung. Einerseits kann die Auslagerung von Aufgaben den erwarteten Effizienzgewinn nur erbringen, wenn der verselbstständigten Einheit auch die notwendige Autonomie gewährt wird. Andererseits muss die Behörde gewährleisten können, dass die Aufgabe im Sinne des öffentlichen Interesses umgesetzt wird. Durch ein internes Controlling muss die verselbstständigte Einheit in der Lage sein, über die Erfüllung des öffentlichen Interesses Auskunft zu geben.
Ein überlagertes Controlling des Bundesrates muss den Freiraum der verselbstständigten Einheiten respektieren und trotzdem in der Lage sein, Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und - wenn notwendig - zu korrigieren. Die Mitwirkung der Bundesversammlung an dieser Steuerung ist nicht Controlling, sondern Kontrolle. Das Parlament darf keinen eigenen Steuerungskreis über die verselbstständigte Einheit aufbauen, sondern nur prüfen, ob das Controlling des Bundesrates gegenüber der ausgelagerten Aufgabe funktioniert. Damit dieser Mechanismus funktioniert, ist eine optimale Form der Zusammenarbeit zwischen Exekutive und Legislative eine Grundvoraussetzung. Das vom Bundesrat im Bericht vorgesehene Vorgehen und die dafür aufgestellten Leitsätze, ergänzt durch die vier Postulate der GKP und Finanzkommission, bilden eine gute Grundlage zur Steuerung und Kontrolle der verselbstständigten Einheiten des Bundes.
Die GPK empfiehlt einstimmig, den Bericht mit der gleichzeitigen Überweisung der vier Postulate zur Kenntnis zu nehmen. Die CVP/EVP/glp-Fraktion bittet Sie, diesem Antrag zuzustimmen.