Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2008-03-13
Wortprotokoll
Dieses Geschäft war ursprünglich Teil der Vorlage zu den Gafi-Empfehlungen, das sind die Empfehlungen der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) in Zusammenhang mit der Entwicklung der Geldwäschereigesetzgebung. Dort haben wir eine ganze Reihe von Gesetzesänderungen gebündelt und vorgeschlagen, auch die Insiderproblematik zu lösen - in der Meinung, dass Insidertatbestände auch Vortatbestände für Geldwäscherei sein können. Dann haben sich die Ereignisse überstürzt, und es wurde verlangt, dass wir diesen Teil aus der Gafi-Vorlage herausbrechen und in einem beschleunigten Gesetzgebungsverfahren behandeln.
Der Zeitplan war ja so - da muss ich mich an die Kommissionssprecherin wenden -, dass der Bundesrat im September 2006 meinem Departement den Auftrag zur Ausarbeitung einer Botschaft erteilte, und zwar auf Mitte 2007. Statt Mitte 2007 kam diese Botschaft aber schon im Dezember 2006. [PAGE 296] Wir haben also, so glaube ich, wirklich sehr speditiv gearbeitet; unser Ziel war es, dass Sie sehr schnell über diese Insiderstrafnorm entscheiden können. So lag die Botschaft seit dem 8. Dezember 2006 bereit. Heute sind jetzt Sie als Zweitrat gefordert, sie zu behandeln. Die Beurteilung der Zeitverhältnisse überlasse ich Ihnen.
Es geht hier um eine Ambivalenz: Auf der einen Seite ist es ja so, dass man die Märkte an sich spielen lassen muss, auch die Finanzmärkte, und den Marktteilnehmern möglichst keine Fesseln anlegen soll, damit der Wettbewerb spielt. Auf der anderen Seite gibt es gelegentlich aber eben den Zwang zur Regulierung. Hier haben wir nun einen Tatbestand, der zu regulieren ist. Das hat mit verschiedenen Gründen zu tun. Ich schliesse mich der Beurteilung von Herrn Vischer an, der sagt, es sei auch eine rechtsphilosophische Frage, eine Frage der Annäherung zwischen angelsächsischer und kontinentaleuropäischer Betrachtung; das ist durchaus ein Element.
Es gibt weitere Elemente, und diese haben mit den anlagesuchenden Geldern auf den weltweiten, globalisierten Finanzmärkten zu tun. Solche Gelder sind in hohem Masse vorhanden; parallel dazu haben sich die Produkte und die Instrumente der Finanzmärkte entwickelt. Da gibt es sehr viele neue, zum Teil komplizierte, komplexe Produkte, die oft nur schwer durchschaubar sind. Da muss man sehr aufpassen, dass Individuen nicht durch Informationen, welche einen ausgesprochenen Insidercharakter haben, Entscheidungen beeinflussen und sogar Gelder für sich beanspruchen, gewissermassen in die eigene Tasche stecken können.
Solche Sachverhalte hat es gegeben, und daher zeigt es sich, dass in diesem Punkt eine Gesetzesanpassung zwingend ist. Der Bundesrat ist hier zusammen mit dem Parlament der Meinung, dass Handlungsbedarf klar gegeben ist. Diese rasante Entwicklung hat sich in den letzten Monaten sogar noch beschleunigt und zeigt, dass wir hier und auch in anderen Bereichen regulatorisch tätig werden müssen. Mit Selbstregulierung und Eigenverantwortung allein kann diese Problematik nicht gelöst werden. Deshalb begrüsst es der Bundesrat, dass das Parlament sich diesen Überlegungen anschliesst - das ist auch heute in den Eintretensvoten klar geworden - und bereit ist, Artikel 161 Ziffer 3 zu streichen und damit den Fächer auszuweiten. Ich verzichte darauf, diese Ausweitung im Einzelnen zu kommentieren, und mache Sie darauf aufmerksam, dass Sie in der Botschaft eine Reihe von Tatbeständen finden, welche nach der Streichung von Ziffer 3 strafrechtlich erfasst werden können.
Nun ist klar, dass mit der heutigen Entscheidung, die Sie offensichtlich in positivem Sinne treffen werden, das Thema noch nicht erledigt ist. Es geht auch um die weitere Frage, ob allenfalls auch im Zusammenhang mit dem Marktmissbrauch weitere Regulierungsschritte nötig sind. Weil diese Thematik gegenüber der Insiderproblematik eine viel grössere Dimension hat, musste sich der Bundesrat auch zu einem anderen Vorgehen entschliessen. Er hat deshalb festgelegt, hier in mindestens zwei Etappen vorzugehen. Die erste Etappe ist bereits abgeschlossen, indem wir eine interne Arbeitsgruppe gebildet haben, auch zusammen mit den Teilnehmenden an den Märkten. Diese Arbeitsgruppe hat ein Mandat formuliert, das an eine Expertenkommission geht; das war eigentlich eine Vorphase. Diese Expertenkommission - das ist die zweite Phase - wird nun tätig und hat die Fragen zu beantworten.
Die Expertenkommission setzt sich natürlich auch aus Interessenvertretern zusammen. Dabei gilt es eine ganze Anzahl von Interessen zu berücksichtigen: Wir denken an die Banken, die Versicherungen, die Börse, aber auch an die Finanzintermediäre und die Pensionskassen, die sich letztlich natürlich auch in diesen Märkten bewegen. Die Aufgabe der Expertenkommission wird es zunächst sein, einen Vorschlag bezüglich der Frage zu machen: Besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf - ja oder nein? Und wenn die Antwort "ja" ist, soll die Kommission sagen, in welche Richtung ihr Lösungsvorschlag geht, damit der Marktmissbrauch eben auch ins Recht gefasst werden kann. In diesem Sinne empfiehlt Ihnen der Bundesrat eben auch Zustimmung zur Motion Wicki, weil sie genau das verlangt, was jetzt eigentlich bereits unterwegs ist und was im Laufe der nächsten Zeit auf uns zukommen wird.
Die Zeitverhältnisse kann ich noch nicht abschliessend beurteilen. Sicher ist, dass die Expertenkommission noch in diesem Jahr ihre Tätigkeit aufnehmen wird; sicher ist auch, dass wir, wie es üblich ist, nach einer gewissen Zeit zumindest einen Zwischenbericht erwarten, sodass wir Ihnen vielleicht am Ende dieses oder zu Beginn des nächsten Jahres sagen können, wie sich die Angelegenheit entwickeln wird.
In diesem Sinne empfehle ich Ihnen, auf die Vorlage zur Insiderstrafnorm einzutreten, ihr im Sinne des Ständerates zuzustimmen und die Motion des Ständerates (Wicki) anzunehmen.