Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2000-12-07
Wortprotokoll
Auch ich möchte Ihnen noch einen Ergänzungsantrag zu diesem Artikel unterbreiten. Der Ständerat hat viele Neuerungen in dieses Gesetz eingebracht. Von daher habe ich ein gewisses Verständnis dafür, dass sich Konstruktionsfehler einschleichen können. Bei meinem Antrag zu Artikel 9a Absatz 2 handelt es sich darum, einen solchen Fehler zu verbessern.
Die Vorschriften über den Mindestinhalt des Leasingvertrages, um die es ja in Artikel 9a geht, sollen dafür sorgen, dass die Leasingnehmerin und der Leasingnehmer umfassend und nach einheitlichen Kriterien über die Dimensionen des eingegangenen Engagements informiert werden. Nach der Fassung des Ständerates muss die Tabelle in den Vertrag aufgenommen werden, welche zum Tragen kommt, wenn der Vertrag vorzeitig aufgelöst wird. Die Leasingnehmer und Leasingnehmerinnen müssen aber nicht darauf hingewiesen werden, wie sie aus dem Vertrag aussteigen können. Der Zusatz, wie ich ihn beantrage, ist aber wichtig, um hier alle Vorschriften zum Leasingvertrag klar auf dem Tisch zu haben. Er dient auch dazu, vermehrt Transparenz zu schaffen.
Ich bitte Sie daher, diesen Flüchtigkeitsfehler des Ständerates zu korrigieren.