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Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2008-03-13

Wortprotokoll

Die Grünen empfehlen Ihnen ebenfalls, dieser kleinen Revision zuzustimmen. Es war ja lange bestritten bzw. umstritten, wieweit überhaupt Insiderhandlungen zu Recht als strafbare Handlungen gelten. Die Schweiz hat sich auch da schwergetan, ihr Strafrecht demjenigen anderer Länder anzupassen. Es gibt dazu auch in der Lehre einen interessanten Diskurs.

Betrachten wir die Auseinandersetzung in den letzten zwei, drei Jahren um die Tragweite des Ausnützens von Insiderwissen, so ist klar, dass wir beim Insidertatbestand letztlich mit einem betrugsähnlichen Tatbestand konfrontiert sind, wobei es darum geht zu verhindern, dass Leute ihr Wissen zu eigenen Gunsten und zulasten einer Unternehmung bzw. indirekt zulasten der Institutionen wie Pensionskassen usw. ausnützen dürfen. Wir sind also eigentlich mitten in einer ganz komplexen Wirtschaftsfrage. Gerade im Zuge der Übernahme von Firmen und des Tätigwerdens von Hedge Funds und von Private-Equity-Firmen haben wir immer wieder erlebt, wie Leute ihre Stellung ausnützen und wie am Schluss die einfache Frau, der einfache Mann mit Verlusten auf ihrem Pensionskassenvermögen "Zweite machen" können.

An sich ist die Frage einer weiter gehenden Revision des Insiderstrafrechtes schon lange auf der Tagesordnung des Bundesrates und letztlich auch dieses Hauses. Heute machen wir eine Minirevision, die eigentlich weder wir selbst noch der Bundesrat veranlasst haben. Vielmehr ist sie das Resultat eines Bundesgerichtsentscheides, und wir machen eigentlich nichts anderes als einen gesetzlichen Nachvollzug der bundesgerichtlichen Rechtsprechung. Die Motion Jossen 02.3246 brauchte ein bisschen lange, bis sie endlich auf den Tisch des Hauses kam, und es ist nur zu hoffen, dass diese ganze Geschichte in dieser Session im Sinne dieser Minirevision ad acta gelegt werden kann.

Unbestritten aber ist - im Sinne der parlamentarischen Initiative Wicki 06.459 -, dass weiter gehende Überlegungen gemacht werden müssen, dass eine weiter gehende Revision ansteht. Wenn Sie schauen, wo die Erfassung solcher Tatbestände im Insiderstrafrecht als besonders wichtig angesehen wird, sehen Sie, dass das interessanterweise eher angelsächsisch-neoliberal als kontinentalrechtlich ausgerichtete Länder sind. Es ist interessant, dass auch im Zuge des ganzen Diskurses über Good Governance die angelsächsische Diskussion viel stärker auf eine Pönalisierung der Auswüchse ungehemmten kapitalistischen Handelns drängt. Es ist interessant, dass die Schweiz, die sich in diesen Fragen traditionell eher angelsächsisch orientiert, hier als kontinentaleuropäisches Land gerade nicht mitgezogen hat. Ich bin gespannt, wieweit es dem Bundesrat gelingt, hier innert nützlicher Frist mitzuziehen, sodass tatsächlich ein griffigeres Insiderstrafrecht legiferiert werden kann. Ich hoffe, es gelingt ihm.

Ich bin nicht der Meinung, alles müsse mit strafrechtlichen Handlungen sanktioniert werden; aber in der Anlage unseres gesamten Wirtschaftsstrafrechtes, in der Spannweite zwischen Veruntreuung, Betrug und Urkundenfälschung, ist es natürlich schon so: Wenn es uns nicht gelingt, das Strafrecht in griffiger Art und Weise auf moderne Tatbestände des heutigen schädlichen wirtschaftlichen Verhaltens auszudehnen, dann taugt das Strafrecht - blöde gesagt - eigentlich nur noch für Ladendiebstähle und ein paar Veruntreuungen, derweil es dort, wo es wirtschaftlich kompliziert und komplex wird, nichts mehr zu suchen hat. Dann schaffen wir die Gesamtwirkung des Strafrechtes, um die es geht, gänzlich ab.

Stimmen Sie zu, bleiben Sie am Ball. Der Bundesrat ist gefordert.