Donzé Walter · Nationalrat · Bern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-13
Wortprotokoll
Ich fühle mich gut und frei, weil ich nicht Mitglied einer Umweltschutzorganisation bin. Ich bin sogar Mitglied des TCS und habe es auch ohne Murren zugelassen, dass der TCS manchmal mit meinem Beitrag eine Abstimmungsparole finanziert hat, die meiner Meinung entgegenstand.
Nach diesem Marathon versuche ich, aus Sicht der Kommission einige Schlüsse zu ziehen: Für die einen ist das Verbandsbeschwerderecht ein Ärgernis. Sie zählen vor allem unliebsame Vorkommnisse auf: Es sei zu einem Erpressungsinstrument geworden, zum Staat im Staat, die Demokratie werde ausgebootet. Herr Scherer redete von Unterjochung durch die Umweltverbände - o weh, o weh -, das Verbandsbeschwerderecht sei deshalb abzuschaffen, was im Falle einer Annahme der parlamentarischen Initiative Schibli geschehen könnte, nicht aber bei der FDP-Initiative. Für die anderen ist das Verbandsbeschwerderecht Garant für eine rechtskonforme und kohärente Umsetzung der Umweltschutz- und Raumplanungsgesetzgebung; der Verzicht darauf würde uns auf den Stand der Sechzigerjahre zurückwerfen, als man noch fröhlich Ressourcen verbrauchte und die Umwelt belastete.
Herr Kaufmann beklagte die ewigen Verhinderungen. Er und auch Herr Messmer möchten freie Fahrt für Investitionen und fürs Bauen. Herr Stamm möchte weniger Einwanderung. Warum aber will er dann, dass die Schweiz auf Kosten der Natur weiterwächst? Müssen wir uns angesichts des wirtschaftlichen Wachstums nicht auferlegen, immer mehr - und mehr denn je - Sorge dazu zu tragen, dass wir nicht auch noch den Lebensraum verlieren?
Herr Lüscher räumte ein, dass in den Sechzigerjahren die Bestimmungen ungenügend waren. Warum will er dann zurück zu diesem Zustand? Herr Wasserfallen ritt eine Attacke gegen den VCS, aber er übersah dabei, dass auch TCS und ACS ihren Mitgliedern Reisen und andere Vergünstigungen anbieten. Auch sie nehmen ihren Einfluss auf das politische Geschehen wahr, und das sollen sie auch dürfen, also auch der VCS.
Herrn Caviezel haben wir als strammen Demokraten kennengelernt. Ich bin mit ihm in vielen Dingen einig, auch darin, dass ebenfalls vom Souverän beschlossene Gesetze ihre Gültigkeit behalten und dass auf unterer Staatsstufe beschlossene Projekte an ihnen gemessen werden müssen.
Wenn ich Frau Fiala richtig verstanden habe, hätte die Volksinitiative 65 Prozent der Bevölkerung hinter sich. Herr Schibli verstieg sich zur Aussage, das Verbandsbeschwerderecht habe in einem modernen Staat keinen Platz mehr. Nun, darüber wird ja das Volk entscheiden können, wenn es sich die Initianten nicht noch anders überlegen. Herr Noser stellt ja zu Recht fest, dass die Initiative bereits erfolgreich war. Was die Erneuerung der Gebäude anbelangt, erinnere ich ihn an den Klimarappen.
Lassen Sie mich in ein paar kurzen Thesen zusammenfassen: Wenn das grosse Geld winkt - auch das grosse Steuergeld -, können auch Behörden wanken. Die Anwaltschaft der Verbände ist nach Ansicht der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen nötig. Positive Beispiele dafür wurden erwähnt; ich wiederhole sie nicht. Es war zu erwarten, dass die Initianten mit harscher Kritik auffahren würden. Auf die berechtigten Vorwürfe haben wir als Gesetzgeber bereits reagiert. Ich habe Ihnen die wichtigsten Massnahmen aufgezählt, die seit Sommer 2007 in Kraft sind.
Ein wichtiges Kriterium sind die demokratischen Entscheide. Wer sich auf sie beruft, muss anerkennen, dass auch die übergeordneten Gesetze demokratisch zustande gekommen sind. Wenn die Verbände die Einhaltung dieser Bestimmungen einfordern, wo kein anderer dies tun kann, handeln sie im Interesse des Landes. Die Natur selber kann keinen Rekurs einreichen, aber sie reagiert. Naturereignisse können uns sehr teuer zu stehen kommen.
Wer heute die Abschaffung der Beschwerdemöglichkeiten fordert, könnte schon morgen deren Fehlen beklagen, wenn es um seine Interessen, seinen Erholungsraum, seine Aussicht und seine Gesundheit geht und man ihm sagt, er persönlich sei nicht einspracheberechtigt. Wer seine Projekte der geltenden Rechtsordnung unterwirft, hat vom Verbandsbeschwerderecht nichts zu fürchten. Die meisten der beklagten Missbräuche sind inzwischen Geschichte. Wer gegen Verhinderungen und Verzögerungen ist und denkt, es gebe halt doch noch Handlungsbedarf, den verweise ich auf die Subkommission der ständerätlichen Kommission für Rechtsfragen, deren Präsident mir gestern versichert hat, dass man sich des Spannungsverhältnisses zwischen demokratischen Entscheiden und geltendem Recht wie auch der Kohärenz zwischen Umweltgesetzgebung und Raumplanung annehmen werde.
Wenn der Nationalrat kohärent zu seinen bisherigen Beschlüssen handeln und nicht verzögern will, dann folgt er jetzt den Anträgen der Kommissionsmehrheit, als da sind: [PAGE 291] Ablehnung der Volksinitiative der FDP ohne Gegenvorschlag und Annahme der beiden Kommissionsmotionen.