Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2008-03-13
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat sich mehrmals zu dieser Volksinitiative geäussert. Er hat sie beim ersten Mal abgelehnt und bei dieser Gelegenheit auf die Revisionsarbeiten zur parlamentarischen Initiative Hofmann Hans 02.436 gebaut. Er hat das als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative angesehen und diese deswegen abgelehnt. Nachher hat er ein zweites Mal darüber beraten, als die parlamentarische Initiative Hofmann Hans fertig beraten war, die entsprechenden Gesetzesarbeiten unter Dach und Fach waren. Er hat dann beschlossen, keinen Gegenvorschlag zur Volksinitiative zu lancieren, und hat die Volksinitiative zur Annahme empfohlen.
Nun hat er in der Botschaft auch die Nachteile der Volksinitiative aufgelistet. Das ist in dieser Debatte kritisiert worden. Ich möchte aber daran erinnern, dass es die Pflicht des Bundesrates ist, nicht einfach nur eine Parole abzugeben und dann das gesamte Argumentarium dieser Parole unterzuordnen, sondern dass er Vor- und Nachteile einer Vorlage bzw. einer Initiative aufzählen muss. Frau Fiala hat in ihrem Votum vermutet, die Tatsache, dass die Nachteile dieser Initiative in der Botschaft dermassen extensiv geschildert worden seien, sei darauf zurückzuführen, dass im Entwurf eine Ablehnung der Initiative vorgesehen gewesen sei. Da muss ich unumwunden sagen: Ja, das ist so, denn der Bundesrat hat sich ja in seiner ersten Aussprache eben gegen die Initiative gestellt. So ist die Botschaft tatsächlich zusammengekommen. Es wurde im Bundesrat, wie gesagt, auch über die Vor- und Nachteile der Initiative gesprochen.
Ich will Sie jetzt nicht nochmals reizen und diese Nachteile hier in extenso aufzählen. Nur kurz: Der Bundesrat ist der Meinung, dass mit der Volksinitiative das Umweltrecht insgesamt geschwächt wird, weil das Verbandsbeschwerderecht der Umsetzung des Umweltrechts dient. Wenn man es abschafft, wird das Bundesamt für Umwelt diese Aufgabe wahrnehmen müssen. Das wird mit Aufstockungen des Personals und Kosten zulasten der Steuerzahler verbunden sein. Es wird kantonale Unterschiede geben, und - das gebe ich jetzt zu - es steht, die Initiative sei unklar und sie sei auslegungsbedürftig. Das ist allerdings kein gewichtiges Argument gegen die Initiative, angesichts der übrigen Erlasse, die verabschiedet werden, sei es vom Bundesrat, sei es vom Parlament. Unklar und auslegungsbedürftig ist so ungefähr alles, was Menschenhand hervorbringt; das soll also kein grosser Vorwurf gegen die Initiative sein.
Dafür möchte ich jetzt auch die Gegenseite beleuchten. Es ist ganz klar: Das Verbandsbeschwerderecht hat auch Nachteile, und der Bundesrat hat Hand dazu geboten, diese Nachteile zu korrigieren. Das war zunächst einmal bei den Gesetzesarbeiten zur parlamentarischen Initiative Hofmann Hans 02.436 der Fall. Sie hat immerhin Folgendes gebracht: eine Einschränkung der Legitimation der Umweltverbände, keine finanziellen Vereinbarungen mehr zwischen Umweltverbänden und Prozessparteien, eine Kostenbeteiligung zulasten der Umweltverbände - diese müssen, wenn sie verlieren, dann auch die Gegenanwälte und die Gerichte bezahlen und können nicht einfach drauflosprozessieren, weil sie ja doch nichts bezahlen müssen - und, was ich als richtig ansehe, die Möglichkeit eines vorzeitigen Baubeginns.
Es gab eine zweite Gelegenheit, bei der der Bundesrat Hand zu einer Milderung der Nachteile geboten hat: bei der Verordnung zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Da muss ich offen sagen, es ist im Ständerat ausgiebig über einen allfälligen Rückzug der Initiative gesprochen worden. Es ist uns dort ausdrücklich gesagt worden, wir würden einen Rückzug der Volksinitiative erleichtern, wenn wir die Verordnung zur Umweltverträglichkeitsprüfung möglichst straff [PAGE 290] ausgestalten würden. Wir haben dies auch vorgesehen. Ich muss jetzt aber sagen: Das ist noch in der Vernehmlassung, und es wird natürlich schon darauf ankommen, wie hier entschieden wird; die Anhörung läuft noch. Das Hauptelement, das wir vorsehen, ist sehr umstritten, insbesondere bei den Umweltverbänden: Wir möchten für die UVP-Pflicht die Schwelle von 300 auf 500 Parkplätze erhöhen, und bei Einkaufszentren soll die Schwelle von 5000 auf 7500 Quadratmeter erhöht werden. Das haben wir im Sinn. Die Verordnung ist jetzt in der Vernehmlassung und ist als Beitrag zu einem allfälligen Rückzug der Initiative gedacht. Dieser Rückzug geht mich allerdings nichts an, das haben einzig und allein die Initianten zu bestimmen.
Mit diesem Vorschlag zur UVP kann also die Initiative obsolet gemacht werden, denn - das will ich sagen - der Bundesrat ist grundsätzlich für das Verbandsbeschwerderecht. Das wurde ja heute auch von Befürwortern der Initiative immer wieder gesagt. Ich zitiere den Bundesrat: "Die Schaffung des Verbandsbeschwerderechtes der Umweltorganisationen basiert auf der Erkenntnis, dass der Vollzug des Umweltrechtes, das vorwiegend allgemeinen und ideellen Interessen dient, einer besseren Interessenwahrung bedarf, als sie das allgemeine Verwaltungsprozessrecht ermöglicht, welches in erster Linie private Interessen gegen ungerechtfertigte staatliche Eingriffe schützen will. Die richtige Anwendung des Umweltschutzrechtes soll gerade auch dort sichergestellt werden, wo Nutzungsinteressen für Behörden und Private möglicherweise auf den ersten Blick dringlicher erscheinen mögen. Das Bundesgericht spricht diesbezüglich von einem 'Auftrag der Umweltschutzverbände zur Wahrung der Umweltschutzinteressen'. Das Beschwerderecht soll eine unabhängige Überprüfung behördlicher Entscheide durch die zuständigen Rechtsmittelinstanzen sicherstellen."
Es wird also kein weiterer Gegenvorschlag empfohlen. Die Empfehlung des Bundesrates zu dieser Initiative habe ich Ihnen genannt, wobei es so ist, dass sich der Bundesrat, gestützt auf das Bundesgesetz über politische Rechte, schliesslich der Parole der eidgenössischen Räte anschliessen muss. Der Ständerat hat die Nein-Parole empfohlen.
Es wurde ganz am Schluss von Herrn Noser noch gefragt, was denn mit der Aarhus-Konvention sei. Die Behandlung der Aarhus-Konvention, welche das Verbandsbeschwerderecht international absichern will, haben wir wegen der parlamentarischen Initiative Hofmann Hans zurückgestellt, und als dann die Initiative der Zürcher Freisinnigen kam, haben wir sie erneut zurückgestellt. Denn wenn diese Initiative gutgeheissen würde, dann könnten wir die Aarhus-Konvention nicht unterzeichnen. Ich meine, ich hätte Sie hören wollen, wenn wir vorher mit der Aarhus-Konvention gekommen wären, diese hätten ratifizieren lassen und jetzt gesagt hätten, die Initiative müsse zur Ablehnung empfohlen werden, weil wir ein internationales Abkommen ratifiziert hätten. Da hätten Sie sich zu Recht für die schweizerische Autonomie gewehrt. Wir haben das zurückgestellt, damit Sie sich zunächst äussern können.
Wenn die Volksinitiative aber angenommen wird, können wir die Aarhus-Konvention vergessen. Das sei hier offen und klar gesagt.