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Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2008-03-13

Wortprotokoll

Die Volksinitiative gegen das Verbandsbeschwerderecht verdient aus meiner Sicht keine Unterstützung. Die Verbandsbeschwerde beinhaltet eine Art Vier-Augen-Prinzip, und das ist ein Vorteil; sie ermöglicht die Prüfung der massgebenden Sachverhalte durch weitere Fachleute. In der politischen Auseinandersetzung kommen ihre positiven Auswirkungen zu wenig konkret zum Ausdruck. [PAGE 285]

Kollegin Riklin hat das Beispiel Greina angeführt. Ich war in einem Fall mit dabei, den ich jetzt kurz schildere: In der luzernischen Gemeinde Menznau steht das Spanplattenwerk der Kronospan Schweiz AG. Die Firma plante vor knapp zwanzig Jahren einen Ausbau; später folgten weitere Ausbauten. Die "Holzi" ist der bei Weitem grösste Arbeitgeber der Gemeinde. Leider genügten damals die aufgelegten Unterlagen zur Umweltverträglichkeit den Anforderungen nicht. Konkret drehte sich der Streit um die Verbesserung der Rauchgasreinigung. Zuerst wurde der Kantonsregierung eine Praxisänderung betreffend die Publikation amtlicher Messergebnisse abgerungen - bis dahin wurden diese, im Widerspruch zum Umweltschutzrecht, nicht herausgegeben. Als dies erreicht war, verlangte der WWF mit Rechtsmitteln die Verbesserung der lufthygienischen Verhältnisse. Die Firma scheute die hohen Investitionskosten von über 20 Millionen Franken, wurde aber schliesslich, nach einem Entscheid des Bundesgerichtes, dazu verpflichtet, und sie verbesserte die Rauchgasreinigung. Bis es so weit war, wurde der WWF aber von Gegnern als Verhinderer und als Zerstörer von Arbeitsplätzen usw. verunglimpft. Wir alle kennen die Maschen, die da gestrickt werden. Die "Holzi" in Menznau hatte nach den jahrelangen Auseinandersetzungen Einsicht in die Notwendigkeit und baute dann eine Reinigungsanlage nach dem neuesten Stand der Technik, dies im Unterschied zu anderen Unternehmen der Branche - aber ohne Freude, das versteht sich. Doch die bessere Lufthygiene dient seither dem Wohl der Menznauer Bevölkerung und der Umwelt.

Nun hatte ich vor drei Jahren die Gelegenheit, mit einer Organisation zur Förderung des einheimischen Holzes den Betrieb zu besichtigen. Der Direktor der Kronospan wies darauf hin, dass die Firma heute das einzige Spanplattenwerk in der Schweiz betreibt, weil sie als einziger Betrieb der Branche die nötigen Investitionen gemacht hat. Die zuerst bestrittene Verbesserung der Rauchgasreinigung erwies sich damit im Nachhinein für das Werk als Segen.

Dieses konkrete Beispiel zeigt, dass sich die Anliegen der Ökonomie und der Ökologie durchaus verbinden lassen, und es zeigt auch, dass hier die Verbandsbeschwerde zur entscheidenden Verbesserung des Projekts im Interesse von Bevölkerung und Umwelt sowie zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen geführt hat. Genau dies aber wird leider von den Gegnern der Verbandsbeschwerde immer wieder bestritten und zu wenig gewürdigt. Das Instrument hat sich nicht überlebt; es ist nach wie vor aktuell. Ohne Beschwerde gäbe es mit hoher Wahrscheinlichkeit diese Fabrik in Menznau nicht mehr.

Nun noch eine Richtigstellung zu gestrigen Äusserungen von Filippo Leutenegger und von Georges Theiler über den Streit um die Baubewilligung für Ikea in Rothenburg: Die Darstellung der beiden Kollegen ist nicht korrekt. Tatsache ist, dass die Gemeindeversammlung von Rothenburg den Gemeinderat beauftragt hatte, mit der Baubewilligung ein Fahrtenmodell zu unterbreiten. Erst unter dieser Bedingung kam der klare Entscheid an der Gemeindeversammlung zustande. Doch der Gemeinderat Rothenburg hat das nicht beachtet: Er sprach die Baubewilligung, ohne dass es ein ausgearbeitetes Fahrtenmodell gab. Gegen diese Missachtung des Volkswillens wehrt sich der VCS, das heisst, er schützt im konkreten Fall den Volkswillen. Auch bei diesem Beispiel erweist sich die Verbandsbeschwerde als nützliches Mittel in der Sache und für die Bevölkerung - dem ganzen Trommelfeuer ihrer Gegner zum Trotz.

Wir beantragen Ihnen, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen.